Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 94651
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 381 Views | 16.03.2015 | 13:28 Uhr
geschrieben von Demet Manus

ROLLER GmbH & Co. KG (Krefeld)

Reklamation

Bestell-/Kundennummer: 08ABM2

Sehr geehrte Damen und Herren,

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2 Bilder

ich habe am 20.5.14 bei ihnen im Roller Markt in Krefeld 6 Swingerstühle gekauft. Leider habe ich festgestellt, dass das Produkt, was ich damals gekauft habe, mit der Zeit Materialmängel aufweist.

Wenn man die Stühle anfasst, hat man Flecken drauf, also Fingerabdrücke, die auch nicht raus gehen. Habe schon alles versucht, die Flecken gehen nicht raus, auch mit sauberen Händen hinterlässt man die selben spuren, die man leider nicht mehr rausbekommt. Es sind Lederimitat-Stühle die Ware weist Materialmängel auf.

Es ist ein Reklamationsgrund, deshalb war ich heute bei Roller in Krefeld, um die Ware zu reklamieren, aber leider habe ich die Erfahrung bei Ihnen gemacht, dass die Kundenzifriedenheit bei ihnen nichts bedeutet und ich die Filiale sehr entäuscht verlassen musste. Ich wollte selber den Marktleiter sprechen, da das Ergebnis von dem Verkäufer wie er mir das geschildert hat das ich 6 Monate drüber bin und Sie die Ware nicht zurück nehmen können. Daraufhin konnte ich bei dem Marktleiter Herr Hilgers persönlich über die Ware beklagen und reklamieren. Er wollte das nicht einsehen zumal er öfters erwähnte, das es normal sei und er das nicht zurück nimmt.

SCHLAGWORTE

Ich habe in drauf angesprochen, dass die selben Stühle da ausgestellt sind und man das selbe Problem bei den Stühlen auch hat, aber er wollte mir es immer einreden und sagte, wir nehmen es nicht zurück, da ich die 6 Monate schon drüber bin ab Kaufdatum, der Hersteller würde die Ware nicht mehr zurück nehmen.

Sowie er seine Rechte kennt, kenne ich auch meine Rechte. Es ist eine REKLAMATION und ich weiß, dass ich 2 Jahre Recht drauf habe es zu reklamieren. Ich habe es bei Roller gekauft und nicht direkt beim Hersteller. Was zwischen dem Hersteller und Händler vertraglich vereinbart wird, ist nicht meine Sorge, ich wurde auch beim Kauf nicht drauf aufmerksam gemacht, ich habe die Ware bei Roller gekauft und reklamiere es auch dort, ich weiß, dass ich ein Recht auf Nachbesserung habe. Ich habe eine Frist von 2 Jahren, um die Ware beim Händler zu reklamieren zumal ich selber als Leiterin in der selben Branche bin. Das müsste auch ihrem Marktleiter vor Ort bewusst sein, man kann mit solchen Ausreden den Kunden nicht einfach abwimmeln.

Ich hoffe Sie kommen mir mit einer guten Lösung entgegen. Denn das, was ich heute in der Filiale erlebt habe, hat nichts mit Kundenzufriedenheit, nichts mit Kulanz zu tun. Ich möchte diese Stühle, die ich vor 10 Monaten gekauft habe, nicht mehr in meinem Wohnzimmer sehen, jeder, der zu mir zu Besuch kommt, wundert sich negativ über die Ware und es verbreitet sich als schlechte Werbung für sie als Mundpropoganda. Rechnung und Kaufbeleg sind vorhanden.

Ich bitte um Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

Manus

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.03.2015 | 13:28
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Manus,

es tut uns leid, dass Sie mit der Qualität der Stühle nicht mehr zufrieden sind. Wir prüfen Ihren Fall und halten diesbezüglich Rücksprache mit dem Markt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.03.2015 | 08:51
von ROLLER GmbH & Co. KG

Sehr geehrter Herr Manus,

wir haben jetzt in Ihrem Fall Rücksprache mit dem Markt gehalten. Bei Ihrer Reklamation handelt es sich um eine materialtypische Beschaffenheit. Jede Oberflächenspannung eines Bezugsmaterials lässt bei Gebrauch nach, insbesondere an den typischen sogenannten „Nutzstellen“, weshalb schneller Druckstellen entstehen. Hände kommen mit vielen Materialien in Berührung, weshalb es zu Rückständen an den Fingern kommt. Diese übertragen sich natürlich auf die Oberflächen von z. B. Stühlen, was dazu führt, dass es im Laufe der Nutzung auf den Polsteroberflächen zu leichten Verunreinigungen kommen kann.

Uns wurde gesagt, dass Sie sich zudem die Stühle in der Ausstellung ansehen konnten, die von der Qualität her Ihren Stühlen entsprachen. Aus diesem Grund hat der Markt entschieden, dass in Ihrem Fall kein Reklamationsgrund vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ROLLER-Kundenservice



22.03.2015 | 09:25
von Demet Manus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eigentlich ist meine Beschwerde nicht gelöst ich werde die Firma Roller in die Märte niemanden mehr empfehlen so wie ich auch auf ihrer Seite die anderen Beschwerden gelesen habe wurden die Probleme nicht Kundenzufriedenstellend gelöst. Nie wieder Roller.




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