Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Ansbach)
Angeblich kein Kündigungsrecht nach Umzug
Bestell-/Kundennummer: 932583427
Ich bin zum Jahreswechsel zurück zu meinen Eltern gezogen und ging davon aus, dass ich meinen Kabel Deutschland Internetvertrag kündigen kann. Daher schrieb ich eine Kündigung. Daraufhin kam zunächst nur eine Umzugsbestätigung, kein Wort von einer Kündigung.
Ich kontaktierte darauf den Kundenservice, welcher mir mitteilte, dass ich kein Anrecht auf eine Sonderkündigung hätte. Ich solle meinen Vertrag im Elternhaus weiternutzen. Dafür sollte ich sogar noch 40 € Umzugsgebühr bezahlen. Die reguläre Kündigung zum Vertragsende November 2015 könnte mir erst dann bestätigt werden, wenn ich den Internetanschluss bei meinen Eltern einrichte lasse. Das sehe ich nicht ein, denn er wird dort nicht benötigt, Internetanschluss eines anderen Anbieters liegt bereits vor.
Ich fordere eine sofortige Kündigung wegen des Umzuges, nicht erst regulär zum Ende des Jahres.
Sofern Kabel Deutschland in der Lage ist, auch am neuen Wohnort seine Leistung zu erbringen (und zwar genauso wie bisher), dann besteht kein Sonderkündigungsrecht, da auch Sie Ihren Vertrag zu erfüllen haben (Bezahlung).
Nur wenn Kabel Deutschland zum Beispiel aus technischen Gründen nicht in der Lage wäre, am neuen Wohnort einen Anschluss gemäß Vertrag bereitzustellen, hat der Konsument ein Sonderkündigungsrecht.
Beispiel:
Kabeldeutschland beliefert am bisherigen Wohnort mit 16MBit.
Wenn Kabeldeutschland in der Lage ist, am neuen Wohnort ebenfalls 16Mbit zu liefern, besteht kein vorzeitiges Kündigungsrecht.
Wenn Kabeldeutschland aber beispielsweise nur in der Lage ist, am neuen Wohnort 2MBit zu liefern, besteht ein Sonderkündigungsrecht, da die vertragsgemäße Belieferung vom Anbieter nicht eingehalten wird.
Wenn Kabeldeutschland also liefern könnte, besteht von Ihrer Seite kein Recht auf vorzeitige Kündigung. Allenfalls aus Kulanz könnte von Kabeldeutschland einem Kündigungswunsch entsprochen werden.