Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 95063
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 606 Views | 23.03.2015 | 09:50 Uhr
geschrieben von Diana Quast

ROLLER GmbH & Co. KG (Online)

Lieferverzug und schlechter Service

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer: 904I49

Ich habe am 6.3.2015 eine Wohnlandschaft "Arles" beim Roller Online Shop bestellt.

SCHLAGWORTE

die Lieferzeit wurde zwischen 1 und 3 Wochen angegeben, d. h. KW 11 bis KW 13

Als ich in der Auftragsauskunft auf der Roller Homepage mit Erschrecken sah, dass die Couch erst KW 17! ausgeliefert wird, war ich total entsetzt.

Beim 1. Anruf erhielt ich dort die Antwort, dass ich einen Preisnachlass bekommen könnte und es auch möglich wäre, dass die Couch vielleicht auch früher geliefert werden würde. Aufmeine Frage hin, warum von Roller falsche Lieferdaten angehen wurden, konnte mir keiner etwas sagen.

Ich solle mich nochmals melden, sodass beim Hersteller die genaue Lieferzeit erfragt werden könne.

Beim 2. Anruf am nächsten Tag erfuhr ich vom Mitarbeiter, dass ein Preisvorteil möglich wäre, weil die Couch "auf keinen Fall früher" geliefert werden könne.

Der Mitarbeiter würde sich aber erkundigen und mich am nächsten Tag zurückrufen.

Was aber, wie vermutet, nicht geschah.

Beim 3. Anruf erhielt ich die Information, dass es keinen Preisnachlass gäbe und ich die Couch auch definitiv erst ab der 17 KW angeliefert bekomme.

Ich bin stinksauer und fühle mich total veräppelt und überlege, ob ich in Zukunft nochmals etwas bei Roller kaufen werde

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Preisnachlass bei offensichtlichem Lieferverzug


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2015 | 09:50
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Quast,

es tut uns leid, dass Sie länger als anfangs angegeben auf die bestellte Ware warten müssen. Bei besonders beliebten Artikeln kommt es manchmal zu Lieferschwierigkeiten seitens des Herstellers. Natürlich verstehen wir, dass dieses telefonische "Hin-und Her" für Sie sehr ärgerlich ist. Wir leiten Ihren Fall umgehend an die Kollegen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


26.03.2015 | 10:29
von Diana Quast gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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