Durch HanseMerkur Versicherungsgruppe gelöste Beschwerde. | 660 Views | 10.04.2015 | 12:35 Uhr
geschrieben von Th. B.

HanseMerkur Versicherungsgruppe (Hamburg)

Wurzelbehandlung Tarif PlusZP

Mein Zahnarzt hat bei meinem Zahn 47 eine Wurzelbahndlung durchgeführt. Der Tarif PlusZP der HanseMerkur leistet 100% bei Wurzelbahndlung. Die HanseMerkur erstattet mir jedoch nur einen Teil des Rechungsbetrages. Laut einem Schreiben der Hansemerkur sind die abgerechneten Ziffern 2150a und 2160a nicht Teil der GOZ.

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Leider kann ich diese Begründungen nicht nachvollziehen, vor allem da ich kein ausgebildeter Zahnarzt bin.

Von meinem Zahnarzt habe ich ein zusätzliches Erläuterungsschreiben erhalten und bei der HanseMerkur eingereicht. Auch daraufhin habe ich ein weiteres Ablehnungsschreiben erhalten.

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Meine Forderung an HanseMerkur Versicherungsgruppe: Erstattung des verbleibenden Rechungsbetrag für eine Wurzelbahndlung in Höhe von 140,43


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2015 | 16:09
Firmen-Antwort von: HanseMerkur Versicherungsgruppe
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedauern die Herrn B. entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bitten Herrn B. vielmals um Entschuldigung für die entstandenen Ärgernisse.

Gerne würden wir die Ausführungen von Herrn B. anhand seiner individuellen Vertragsdaten prüfen und in einem persönlichen Gespräch mit Herr B. nach einer Lösung der Angelegenheit suchen. Bedauerlicherweise ist uns derzeit weder die Versicherungsscheinnummer noch der vollständige Name des Beschwerdeführers bekannt, sodass eine Einzelfallprüfung derzeit nicht möglich ist. Wir möchten Herrn B. insofern um eine direkte Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 040 4119-2047 bitten.

Dem Auszug der Rechnung, welchen Herr B. auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt hat, können wir jedoch bereits Folgendes entnehmen:

Bei den nicht erstatteten Ziffern 2150 und 2160 handelt es sich zwar um Ziffern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), allerdings nicht für die in der folgenden Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen (Präendodontischer Aufbau und Dentinadhäsiver Verschluss des Kavitätenbodens und der koronalen Wurzelpulpawände). Bei den Ziffern 2150 und 2160 handelt es sich um Ziffern zur Regulierung einer Inlayversorgung. Bei einer Inlayversorgung handelt es sich um eine Zahnersatzmaßnahme. Erstattungsansprüche für Zahnersatzleistungen bestehen aus dem Tarif PLUSZP jedoch nicht.

Wir hoffen, wir konnten vorerst Transparenz in die Angelegenheit bringen und würden uns über ein persönliches Gespräch mit Herrn B. freuen.

Freundliche Grüße

Christin Beeck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit HanseMerkur Versicherungsgruppe

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.04.2015 | 15:05
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Ihre Formulierung "bei meinem Zahn 47" ist sicherlich ein Flüchtigkeitsfehler, den ihre Versicherung zu ihrem Nachteil auslegen wird.

Ich empfehle mit der ReclaBox Kontakt aufzunehmen. Vielleicht editieren die den Text.

12.04.2015 | 20:25
von Th. B. | Regelverstoß melden
Also ich versteh gerade nur Bahnhof.

da auf der Rechung 47 steht, dachte ich der Zahn wird so bezeichnet?

14.04.2015 | 14:01
von Th. B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


25.04.2018 | 17:41
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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