1369 Views | 17.04.2015 | 11:55 Uhr
geschrieben von Denise Bauer
Hallo zusammen,
sei es mal dahingestellt wie es zu den Stromschulden kommt. :-)
Was ich nicht verstehe ist, dass die Enbw ihr eigenes Inkassounternehmen hat.
Dürfen sie dann die 90 € Inkassogebühren verlangen, wenn sie ihr hausinternes haben? Was soll das denn? Jedes Mal 90 €. Für was? Ich kann das nicht verstehen.
Ist das überhaut rechtlich in Ordnung?
Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG:
Erklärung für was 90 €?
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen blatt
Die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich
https://inkassokosten.wordpress.com
Möglicherweise existiert auch eine Kick Back Vereinbarung bezüglich der Gebühren; )
Sofern es sich nicht um die Kosten des internen Inkassodienstes handelt (Stromabklemmung /Hausbesuche) würde ich Inkassogebühren nicht begleichen sondern unstrittige Forderungen zwckgebunden direkt an den Versorger überweisen