Durch Deutsche Kreditbank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 460 Views | 24.04.2015 | 10:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7139504

Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (Berlin)

Lehnt fehlerhafte Widerrufsbelehrung ab und kein Entgegenkommen

Habe 2007 einen Finanzierungskredit bei der DKB abgeschlossen. Damals waren die Zinsen hoch. Nun durch mehrere Gerichtsentscheidungen wurde die damilige Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erklärt. Habe mein Vertrag durch 2 Anwälte prüfen lassen und beide haben mir bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

SCHLAGWORTE

Ich habe mich bei der DKB gemeldet und auch schriftlich widerrufen. Prompt kam von der DKB ein 3 seitiges Schreiben mit Paragraphen und Erklärung warum es nicht zutrifft (Einschüchterung). Aber es kam kein Vorschlag oder ein Gespräch zu einer Einigung. Fakt ist, das Widerruf ist falsch. Die Kosten dagegen vorzugehen ist leider hoch und damit spekuliert die DKB und lehnt erstmal alle ab. Nur zur Info: in Berlin hat ein Anwalt gegen die DKB geklagt und gewonnen. Die Bank hat alles an den Mandanten zurückzahlen müssen und die konnten aus dem vertrag raus und den kleinen rest komplett an die Bank zurückgezahlt. Also es geht und man kann sich einigen, aber die DKB stellt sich erstmal stur.

Ich finde es nicht richtig, vor allem weil die Gerichte bestätigt haben, dass es fehlerhaft ist. Es gibt keine Zweifel an der falschen Formulierung. Wäre es anders rum, hätten jetzt alle Bank Geld von deren Kunden (uns) gefordert und sogar gerichtlich vorgegangen. Das ist ungerecht. Der Ruf, den die Banken haben, wird dadurch nicht besser. Schade!

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Meine Forderung an Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft: Vertrag Rückabwickeln, Geld zurück oder Vertrag mit niedrigem Zins abschließen, .


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


24.04.2015 | 19:39
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Wenn ihnen 2 Anwälte die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bestätigen, warum noch mit der Bank verhandeln?
Einen der Anwälte mit der Durchsetzung beauftragen und fertig.
Die Kosten müssen bei fehlender Rechtsschutzversicherung halt erstmal vorgestreckt werden. Bekommt man im Erfolgsfall alles verzinst wieder.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, das bei Klageeinreichung wegen der Widerrufsbelehrung die Banken schnell einknicken und die Forderungen akzeptieren. Auch dann werden der Bank alle Verfahrenskosten auferlegt.

01.05.2015 | 10:59
von ReclaBoxler-7139504 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.05.2015 | 11:24
von ReclaBoxler-7139504 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die Bank in einem freundlichen Schreiben gebeten eine Einigung zu finden und die Antwort war ganz knapp und abrupt nach dem Motto: siehe unsere Erklärung damals und das war's. wir werden ab jetzt nicht mehr antworten, Thema endgültig geschlossen seitens Bank. Das grenzt etwas an Unverschämt und nicht Kundenfreundlichkeit. Also bei der Bank werde ich nie was abschließen, auch wenn sie die Beste von allen wäre.




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