Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 330 Views | 29.04.2015 | 10:30 Uhr
geschrieben von Axel Creifelds

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Tankgutschein nicht einlösbar

Nov 2014 über Check24 Vergleichsportal eine neue KfZ Vers. abgeschlossen. Im Angebot war ein Tankgutschein von 50€ angegeben bzw. eingerechnet. Trotz mehrfacher Mahnung wurde dieser nicht zur Verfügung gestellt.

Nun kam er plötzlich mit einem Gutscheincode. Dabei stellte sich heraus, dass dieser so nicht an einer Tankstelle nicht verwendbar ist. Es muß ein physischer Gutschein beantragt werden, der dann postalisch zugestellt würde. Dabei fallen plötzlich 17,36 € Vermittlungsgebühren an. Damit würde der einlösbare Gutscheinwert nur 32,64 € betragen, also ~ 35 % weniger. Das ist doch unmöglich?

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 100 % Gutscheinwert zur Einlösung an einer Tankstelle


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.04.2015 | 10:30
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Creifels,

es tut uns sehr Leid, dass die Einlösung Ihres Tankgutscheins nicht reibungslos durchgeführt werden konnte.

Wir haben uns bei dem Gutscheinaussteller erkundigt, warum die zusätzliche Gebühr erhoben wurde und konnten in Erfahrung bringen, dass es in dem Zeitraum Ihrer Einlösung technische Probleme gab, aufgrund derer Ihnen der zusätzliche Betrag berechnet wurde.

Der Fehler wurde allerdings in der Zwischenzeit behoben und es wurde sichergestellt, dass Sie den vollständigen Gutscheinbetrag erhalten.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen hiermit weiterhelfen und wünschen viel Spaß beim Tanken!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.05.2015 | 12:27
von Axel Creifelds gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, die physischen Tankgutscheine sind, jetzt endlich ohne zusätzliche Gebühr, inzwischen postalisch eingegangen!




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