Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 97500
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 685 Views | 06.05.2015 | 12:54 Uhr
geschrieben von Jaehnike

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Beschädigte Ware/ Keine Lieferung

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 903ZW3/ 1

Ich muss sagen, ich bin der gedultigste Mensch, den es gibt aber sowas wie Roller habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt. Sowas feiges, unkompetentes und völlig daneben.

SCHLAGWORTE

Ich veröffentliche einfach mein Brief um zu zeigen, worum es geht, obwohl sich die Sachen hier im Forum wiederholen und es anscheinend immer das gleiche ist.

Da Sie auf die Beschwerde vom 17.03.2015 in elektronischer Schriftform nicht reagiert haben und sich Ihnen somit allem Anschein nach keine zeitnahe sowie kundenorientierte Lösungsmöglichkeit des zu klärenden Sachverhaltes aufgetan zu haben scheint, fordere ich nun nochmals mit Nachdruck eine dem Sachverhalt angemessene Entschädigung. Bis dato bin ich stets zufrieden mit dem Service Ihres Hauses gewesen und habe auch sonst nur positive Resonanzen zu selbigem erhalten. Es fing damit an, dass ich auf meiner Suche nach einer Küche bei Ihnen fündig wurde. Die Bestellung selbiger erfolgte zügig nach ca. 2 Wochen. Die externe Firma hat meine Küche am 10.03.2015 um 7.00 Uhr geliefert und leider nur zum Teil aufbauen können, da die Arbeitsplatte beschädigt war. Am selben Tag wurde bei Ihnen eine neue Arbeitsplatte bestellt. Die Monteure waren noch so nett und schlossen mir meine vorhandene Spüle an. Nun hatte ich eine halbe Küche, die nur bedingt nutzungsfähig war und um 300 Euro Anzahlung ärmer war ich auch. Am 11.03.2015 habe ich Ihnen eine E-Mail geschickt, die ich diesem Schreiben in Kopie beigefügt habe, in der ich um einen Preisnachlass bat, um die mir entstandenen Unannehmlichkeiten auszugleichen. Nach einer weiteren Woche, am 17.03.2015, rief mich eine Ihrer Kolleginnen zur Klärung des geschilderten Sachverhaltes an. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub befand, hatte ich leider keinen allzu guten Empfang, aber den „Entschädigungsvorschlag“, in Höhe von 20 Euro, habe ich leider klar und deutlich verstanden. Da stellt sich mir doch die Frage, ob dieser lächerliche Vorschlag Ihr Ernst ist. Nachdem der telefonische Kontakt abgebrochen ist und Ihrerseits kein weiterer Kontaktversuch erfolgte, musste ich am darauf folgenden Tag feststellen, dass Sie ohne jegliche Grundlage, geschweige denn Zustimmung meinerseits, die von Ihnen vorgeschlagene Summe, in Höhe von 20 Euro auf mein Konto überwiesen haben.

Daraufhin schrieb ich Ihnen eine weitere E-Mail, die ich diesem Schreiben ebenfalls beigefügt habe. Am 27.03.2015 erhielt ich endlich den Anruf von Ihnen, indem Sie mir mitteilten, dass meine nachzuliefernde Arbeitsplatte nun in Ihren Räumlichkeiten bereitsteht und sie mir diese Anfang bis Mitte April liefern können. Sie werden verstehen, dass sich meine Begeisterung in Grenzen hielt. Am 30.03.2015 bekam ich von dem Lieferanten den Anruf, dass er die Arbeitsplatte am 02.04.2015 zwischen 15 und 18 Uhr die liefern wird. Am 02.04.2015 rief er mich nochmals um 15:10 Uhr an, um mir mitzuteilen, dass er gestürzt sei und die Arbeitsplatte dadurch nicht laut Vereinbarung liefern kann.

Daraufhin rief ich bei der Spedition sowie in Ihrem Hause an, da sagte man mir, dass es unvorhersehbare Geschehnisse seien und der Entschädigungsversuch in Höhe von 20 Euro berechtigt sei.

Langsam ist auch bei mir der Geduldsfaden gerissen. Am 08.04.2015 erfolgte die Anlieferung der Arbeitsplatte. Bis auf ein Schubfach sind nun alle Teile verbaut. Dieses unstrukturierte Hin und Her hat bis jetzt einen Monat in Anspruch genommen, mich einen Urlaubstag gekostet und einen vorgezogenen Feierabend beansprucht, auf den ich in meiner Anstellung eigentlich gar keinen Anspruch habe. Nicht außer Acht zu lassen, ist die Tatsache, einen Monat lang mit einer zum Teil funktionsuntüchtigen Küche Vorlieb nehmen zu müssen. Des Weiteren sind durch die Benutzung weitere Teile beschädigt worden, wie im Anhang zu erkennen ist. Ein Bild zeigt den Teil meiner Spüle, wie man nicht ganz gut auf dem Bild erkennen kann sind dort vom Spülen Wasserflecke entstanden, die ins Holz eindringen. Da die Spüle nicht die entsprechende Stabilität, durch die fehlende Arbeitsplatte, hatte ist an der einen Stelle das Brett durchgebrochen.

Nun erwarte ich Ihrerseits einen ernstzunehmenden und angebrachten Entschädigungsvorschlag, sollte dies nicht bis zum 05.05.2015 erfolgen, werde ich bei Ihrer Firma Schadenersatzansprüche durch meinen Anwalt anmelden lassen.

Und sie da, der 5.5.2015 ist heute und ich hab immer noch keine Ahnung was mit meinem Schubfach ist. Traurig. Einfach nur traurig.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: 20 % vom Einkaufspreis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.05.2015 | 13:26
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Jaehnike,

wir möchten uns dafür entschuldigen, dass Sie bereits sehr lange auf den vollständigen Einbau bzw. fehlende Teile Ihrer neuen Küche warten müssen. Die Kollegen haben heute versucht, Sie telefonisch zu erreichen und haben Ihnen eine E-Mail bezüglich Ihres Falls geschrieben. Wir haben aber darum gebeten, dass man Sie erneut telefonisch kontaktiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.06.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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