1009 Views | 11.05.2015 | 12:10 Uhr
geschrieben von O. Marx

Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)

Santander verweigert Erstattung von Zahlung trotz BGH Urteils

Im Rahmen eines Autokaufs schloss ich über das Autohaus im August 2008 ein Darlehen bei der Santander Consumer Bank ab. Die Nettodarlehenssumme betrug EUR 17.700. Darüber hinaus wurde mir eine Bearbeitungsgebühr i. H.v. 3,50% des Nettodarlehensbetrages (EUR 619,50) in Rechnung gestellt und mitfinanziert.

SCHLAGWORTE

Ich forderte bereits im August 2014, vor dem Entscheid des BGH über die Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Krediten die Summe nebst Zinsen zurück. Nach einem Ablehnungsbescheid seitens der Santander forderte ich mit Verweis auf zwei Urteile der Amtsgerichte Düsseldorf und Lichtenau über die Unzulässigkeit der Bearbeitungsgebühr diese erneut zurück. Hier reagierte die Santander leider gar nicht. Nach dem BGH Urteil über die Unzulässigkeit der Bearbeitungsgebühren vom 28.10.2014 und der damit klaren Rechtslage forderte ich erneut die Bearbeitungsgebühren samt Zinsen ein. Am 04.11.2014 erhielt ich seitens der Sanstander Antwort das man " (.) nunmehr im Nachgang zu dem BGH Urteil vom 28. Oktober proaktiv nachkommen werde. "

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Die Gutschrift der Bearbeitungsgebühr erfolgte per 06.11.2014, jedoch OHNE Erstattung der entsprechenden Verzinsung für die Bearbeitungsgebühr. Ich forderte seitdem mehrmals postalisch die Zinsen ein. Die Santander reagierte nur mit ihrem Standardantwortschreiben. Auch mehrere Anrufe bei der Serviceline brachten mich nicht weiter. Mann wisse halt nicht, wann die Zinsen erstattet würden. Mittlerweile sind einige Monate vergangen und ich habe bisher weder eine Erstattung noch eine zufriedenstellende Stellungnahme der Bank erhalten.

Sich dahinter zu verstecken, dass das Arbeitsaufkommen zu hoch ist, ist eine Frechheit. Entweder sollen die weitere Mitarbeiter einstellen oder man hätte ja auch im Rahmen der Erstattung der Bearbeitungsgebühr, als man den Vorgang ja eh schon in Bearbeitung hatte, die Zinszahlung anweisen können. Mittlerweile habe ich den Vorgang an den Ombudsmann der privaten Banken weitergegeben. Allerdings warte ich seit sechs Monaten auf eine Erstattung der mir rechtlich zustehenden Verzinsung.

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.05.2015 | 11:01
von O. Marx noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Santander hat sich weder gemeldet noch die Forderung überwiesen.


02.06.2015 | 14:26
von O. Marx noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher immer noch keine Meldung seitens der Santander bzw. Überweisung der Zinsen. So viel zu dem Geschäftsgebaren der Santander Consumer Bank. Anstatt mir ständig irgendwelche Werbung zu senden, sollte man lieber die Forderungen begleichen.


29.07.2015 | 09:27
von O. Marx | Regelverstoß melden
Mit Datum vom 15.07.2015 habe ich nun einen Brief erhalten, in dem man mir zusagt " (.) ohne eine weitere Prüfung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine weitere Erstattung (.) " vornimmt. Man wolle diese Erstattung so schnell wie möglich durchführen, aber es könne noch einige "Tage" dauern. Mittlerweile haben wir den 29.07.15 und es sind 14 Tage vergangen. Leider habe ich noch keine Erstattung erhalten. Darüber hinaus ist eine Zahlung seitens der Santander keine Kulanz sondern mein Recht. Ich werde den Vorgang in der kommenden Woche einem Rechtsanwalt geben.



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