Durch Lidl Dienstleistung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2068 Views | 08.05.2015 | 12:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5539165

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Lübben)

Lidl - Streit um das Restgeld und Diskriminierung

SCHLAGWORTE

Ich bin heute im Lidl zum einkaufen gefahren. Ich möchte mich über das Verhalten der Kassiererin und Ihrer Vorgesetzten beschweren. Mein Einkauf kostete 9,69 Euro, und diesen wollte ich mit einem 10 Euro Lebensmittelgutschein (Sodexo) bezahlen. Als ich der Kassiererin diesen Gutschein gab, Antwortete Sie mir, dass dies doch ein Gutschein von der "Arge" wäre. Ich antwortete Ihr, das ich diesen Gutschein vom Jobcenter bekommen habe. Daraufhin drücke sie auf einen Knopf und Ihre Vorgesetzte kam zur Kasse. Dann meinten beide zu mir, das ich hier mit dem Gutschein bezahlen kann, aber ich bekomme kein Restgeld zurück. Ich habe dann beide darauf hingewiesen, dass auf dem Gutschein ausdrücklich oben steht: Bargeldrückgabe bis 10 %. Die "Vorgesetzte" antwortete mir: "Nein, in dieser Filiale bekommen Sie bei Gutscheinen kein Restgeld zurück. Daraufhin meinte ich, dass ich auf mein Restgeld bestehe, denn es steht ja schließlich auch auf dem Gutschein oben. Daraufhin meinte die Vorgesetzte zu mir: "Na Sie müssen es ja dringend notwendig haben, wenn Sie auf 0,31 Euro bestehen. " Daraufhin meinte die Kassiererin: "Na der lebt doch von der "Arge", was willst du da erwarten". Und mir wurde noch gesagt, das ich beim nächsten mal kein Restgeld mehr bekomme, nur noch dieses eine mal. Das haben mindestens noch 10 andere Menschen gehört, die hinter mir an der Kasse standen. Ich fühle mich dadurch diskriminiert, und finde das Verhalten beider Angestellten unmöglich!

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Kommentare und Trackbacks (5)


08.05.2015 | 21:16
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Die Art und Weise mag nicht ok sei.
Dennoch, auch in meiner Filiale gibt es kein ReRestgeld, die Summe muss erreicht werden. Die Scheine sind zum Lebensunterhalt. Auch wenn es sich nur um 31 Cent handelt, der Händler entscheidet ob er auszahlt, nicht der Kunde.

11.05.2015 | 11:08
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Die Aussage von Corey Taylor ist falsch! Wenn auf dem Lebensmittelgutschein der Hinweis draufsteht, das eine Bargeldrückgabe bis 10% zu erfolgen hat, dann ist es so!

12.06.2015 | 18:25
von Netto-Marken-Discount- Mitarbe... | Regelverstoß melden
Wer nun wirklich Recht hat, kann ich nicht beurteilen, aber auch in unserem Unternehmen ist es nicht üblich, das Restgeld auszuzahlen, es ist sogar eine Kassenanweisung, dies nicht zu tun. Weder Marktleiter noch Kassierer dürfen sich dagegen wehren.

17.06.2015 | 02:35
von ReclaBoxler-5539165 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.06.2015 | 03:15
von ReclaBoxler-5539165 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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