647 Views | 08.05.2015 | 20:42 Uhr
geschrieben von Björn Müller

Vodafone Kabel Deutschland GmbH (Unterföhring)

Fristlose Kündigung aufgrund Leistungsmangel

Bestell-/Kundennummer: 131986529

Seit Januar 2014 hatte ich dauernd Probleme mit meinem Internetanschluss der Kabel Deutschland GmbH:

SCHLAGWORTE

- ständige Verbindungsabbrüche

- weder VOIP Gespräche noch Fernsehen über Netflix/Amazon Prime war möglich

- die Downloadraten sanken zu den Hauptzeiten auf unter 1k

Darüber habe ich mich mehrfach telefonisch beschwert, es wurde mir immer wieder zugesagt, dass (a) die Probleme nur temporär und bald behoben sind und (b) mir die Grundgebühren vollständig bis zur Behebung der Störung erstattet werden. Leider wurde keine dieser Zusagen eingehalten, also habe ich im September einseitig eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ausgesprochen. Daraufhin habe ich sämtliche Hardware von Kabel Deutschland abgebaut und keinerlei Leistungen mehr von KD bezogen.

Leider wollte Kabel Deutschland meine Kündigung nicht hinnehmen, sondern bestand darauf, dass ich eine Frist von 12 Monaten einzuhalten hätte. Ich sehe das nach wie vor anders, es gab aus meiner Sicht genug Zeit, die Störung zu beseitigen und die Kündigung war die einzig logische Konsequenz. Ich habe dieses auch in mehreren Schreiben kundgetan und sämtlichen folgenden Forderungen widersprochen.

Im März hat Kabel Deutschland mir dann mitgeteilt, dass meine Kündigung nun doch akzeptiert wird, allerdings auch erst zum März. Eine Schlussrechung sollte erstellt und mir binnen vier Wochen zugestellt werden. Keine vier Wochen später erhielt ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über eine Forderung von nahezu 100 Euro plus nochmal fast 100 Euro vorgerichtliche Mahnkosten, alles im Auftrag von Kabel Deutschland. Diesen Forderungen habe ich natürlich sofort widersprochen. Auf Nachfrage bei Kabel Deutschland wurde mir angeblich schon eine Schlussrechung zugestellt, diese habe ich aber nie erhalten.

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Man versprach mir, mir die Schlussrechung noch einmal zukommen zu lassen, ich habe diese auch irgendwann erhalten und zeitnah beglichen, natürlich mit dem Hinweis darauf, dass ich damit keinerlei Rechtspflicht verbinde und meine Kündigung vom September 1014 nach wie vor als gerechtfertigt ansehe.

Nun erhalte ich erneut ein Schreiben eines Inkassobüros, in diesem werden die vorgerichtlichen Mahnkosten als noch offene Forderungen ausgewiesen und angemahnt, mit dem Hinweis darauf, dass bei Nichtzahlung das eingeleitete Verfahren weiter betrieben wird.

Da mir das Inkassounternehmen eröffnet, dass meine Zahlung auf Zinsen und andere Kosten und nicht auf die Hauptforderung angerechnet wird, sehe ich mich nun gezwungen, darauf hinzuweisen, dass ich die Überweisung zweckgebunden zur Begleichung der Hauptforderung getätigt habe. Ich möchte nicht, dass dieser auf andere Kosten angerechnet wird.

Ich habe alle Forderungen, auch wenn diese unberechtigt waren, in voller Höhe beglichen. Für die Beauftragung eines Inkassounternehmens gab es niemals einen Grund. Zudem sind die angeblich angefallenen Kosten für zwei Schreiben mit Textbausteinen deutlich zu hoch, im Sinne des Kostenvermeidungsgrundsatzes wäre man mit einer einfachen Mahnung deutlich schneller zum Ziel gekommen.

Zudem finde ich es erschreckend, wie ein grosses Unternehmen wie Kabel Deutschland mit Ihren Kunden umgeht, man wird hingehalten mit mündlichen Versprechungen (Grundgebührerstattungen, Störungebeseitigungstermine), Beschwerden werden nicht gelesen oder Ernst genommen bzw. nur mit Standardbausteinen beantwortet und am Ende wird ein windiges Forderungemanagement beauftragt und sämtliche Verantwortung zurückgewiesen.

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Meine Forderung an Vodafone Kabel Deutschland GmbH: Akzeptanz der Kündigung vom September 2014 und Rückzahlung aller Zahlungen danach


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


15.05.2015 | 20:48
von Björn Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Kabel Deutschland hat scheinbar auch kein Interesse, haben wohl genug Kunden.


29.05.2015 | 20:52
von Björn Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin kein Interesse seitens KD.


19.06.2015 | 21:01
von Björn Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.08.2018 | 11:20
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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