Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 2397 Views | 26.05.2015 | 12:52 Uhr
geschrieben von Sabine K.

AXA Versicherung AG (Köln)

Schilddrüsenoperation Kostenübernahme? Seit Februar stockend.

Nach einer medizinisch notwendigen Schilddrüsenoperation (Oktober 2014) kam die Rechnung vom zuständigen Chirurgen (vertreten durch einen Abrechnungsservice Anfang Februar 2015 Zahlungsfrist vier Wochen) diese reichte ich sofort ein bei unserer langjährigen Krankenversicherung.

SCHLAGWORTE

Kurz vor dem Zahlungstermin kam dann die komplette Ablehnung der Leistungserstattung. Die Unterzeichnung einer Schweigepflichtentbindungserklärung war notwendig damit eine Überprüfung der gestellten Rechnung stattfinden kann (OP Bericht).

Diese Erklärung SOFORT unterschrieben und an den Arzt gesendet. Hierbei gleich noch mit der Abrechnungsstelle in Verbindung gesetzt und um Aufschub gebeten, da sich unsere Krankenversicherung eine (nochmalige?) Prüfung vorbehält.

Desweiteren hat uns die Axa angeboten den künftigen Schriftverkehr mit der Abrechnungsstelle bzw. dem Arzt zu übernehmen. Dieses Angebot nahmen wir gerne an, denn das erschien uns zeitsparender zu sein.

Anfang April kam eine Zahlungserinnerung (daraufhin den Abrechnungsservice angeschrieben und mitgeteilt das unsere Krankenversicherung das übernommen hat zur Überprüfung).

Zwei Wochen später kam dann eine Mahnung.

Sofort nachgehakt bei der Axa was da nun los ist? Auch darauf hingewiesen das die erste Mahnung inkl. Gebühr heute schon im Briefkasten liegt. Nachgefragt wie lange das noch dauert mit der Überprüfung?

Am Telefon sagte man mir dann das man 328,31 € von 1210,27 € zahlt, alles andere wäre "verkehrt". Eine Begründung folgt und diese solle ich wiederum der Abrechnungsstelle schicken.

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Die 328,31 € an den Abrechnungsdienst überwiesen und das Schriftstück das die abgelehnten Gebührenpositionen begründet zur Einsicht an diesen weitergeleitet.

Die Abrechnungsstelle wiederum ging auf die einzelnen abgelehnten Gebührenziffern sehr genau ein (zahlreiche Gerichtsurteile liegen hier vor usw.) und wies sogleich auch darauf hin das es leider derzeitige Praxis einiger Krankenversicherungsunternehmen ist, erbrachte operative Leistungen regelmäßig und systematisch unter eigener und falscher Auslegung des Zielleistungsprinzips nicht anzuerkennen. Dies geschieht sehr häufig auf dem Rücken der versicherten Patienten.

Dabei der Hinweis, dass ich zur Zahlung der Rechnung verpflichtet bin, nur weiß ich bisher immer noch nicht was richtig abgerechnet ist und was nicht?

WAS NUN? Ich bin kein Mediziner und ich stehe hier zwischen den Stühlen und mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher, was hier gespielt wird?

Es handelte sich hier um einen medizinischen notwendigen Eingriff und wir sind sprachlos darüber das wir den Großteil der Operationskosten selbst übernehmen sollen bzw. vor Gericht am Ende landen?

Jetzt ist es Ende Mai und mein letztes Schreiben an die Axa in diesem Fall blieb bisher unbeantwortet.

Sind wir nun krankenversichert oder nicht?

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Genaue Prüfung des Sachverhaltes


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
11.06.2015 | 14:15
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008#MailKontakt

Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (10)


02.06.2015 | 19:06
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beide Unternehmen bestehen auf ihre Ansicht. Die Krankenversicherung wird nicht zahlen.
Die Antwort des Abrechnungsunternehmens steht noch aus, bzw. ein Mahnverfahren gegen mich als Rechnungsempfänger.


14.06.2015 | 22:03
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt noch keineq Fortschritte zu verzeichnen. Noch ist allees "ungelöst".


14.06.2015 | 22:03
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte entschuldigen Sie meine Rechtschreibfehler.


23.06.2015 | 09:16
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei uns gibt es nichts Neues zu verzeichnen, es ist wohl noch Alles in Bearbeitung bei beiden Parteien.


07.07.2015 | 18:28
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es steckt wohl noch alles "mittendrin" zwischen den beiden Parteien?
Wir selbst haben derzeit keine neuen Erkenntnisse dazugewonnen. Es dauert wohl alles noch an.


29.07.2015 | 12:50
von Sabine K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch der gleiche Sachstand.


06.08.2015 | 12:34
von A. Pr. | Regelverstoß melden
Ich drücke Ihnen die Daumen.
Aktuell hat die AXA PKV von meiner Krampfader OP (Kosten fast 2900 Euro) lediglich 54 Prozent übernommen und ich habe mich an meinen Versicherungsmakler gewandt, der das noch einmal an die AXA weitergeleitet hat.
Ich habe keine Ahnung, wie ich 1300 Euro aus eigener Tasche locker machen soll und kann nur beten, dass die AXA ein Erbarmen hat und den vollen Preis erstattet. Die Leistungsabrechnung liegt noch nicht vor von daher weiß ich noch nicht, was die Begründung ist (aber interessiert mich das? es kann doch so oder so nicht sein denn es wurden nur seit Jahren etablierte Verfahren angewendet). Dazu meine Zahnbehandlungsgeschichte (s. neuester Eintrag von mir zur AXA hier bei Reclabox).

Kunden sind für die AXA scheinbar nur notwendiges Übel. Ich hoffe, dass die mal gravierend etwas ändern.
:-(

06.08.2015 | 13:22
von A. Pr. | Regelverstoß melden
Die Leistungsabrechnung habe ich heute erhalten,
wie bei Ihnen ebenfalls mit einer Schweigepflichtentbindung und der Forderung der AXA nach weiteren Unterlagen des Behandlers, wobei ich die auch darum bitten werde, die weitere Korrespondenz für mich zu übernehmen (und hoffe, dass dies alles glatt läuft).

Meine Reaktion war also ggf. etwas vorschnell.

14.08.2015 | 09:17
von Sabine K. | Regelverstoß melden
Vielen Dank für Ihren Beitrag den ich soeben erst gelesen habe. Ich wünsche Ihnen einen guten Ausgang in dieser Angelegenheit.
Es kann gut sein, das der vorherige Beitrag den ich gerade geschrieben hatte hier unvollständig erscheint (ich habe wohl zu lange gebraucht und dann funktioniert das über das iPad nicht mehr so richtig).

Operationen sind i. d. R. kein Spaziergang und als Versicherungsnehmer und Patient habe ich eine Krankenversicherung in genau diesem Fall.

Wenn m (eine) Versicherung die Abrechnung des Arztes als unangebracht sieht dann soll sie das mit dem Arzt/der Abrechnungsstelle klären, die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt.
Hier geht es um medizinische Auseinandersetzungen die i. d. R. hohe Fachkenntnisse voraussetzen.

Als Patient soll und muss man sich von einem Eingriff erholen können. Mögliche Mahnverfahren und viel Schriftverkehr und damit verbundene Sorgen helfen dabei eher weniger.
Hier wünsche ich mir mehr Fingerspitzengefühl und uneingeschränkte aktive Unterstützung einer Krankenversicherung.
Beide Seiten haben ihre Gründe und doch wäre es hilfreich (er) sich Ganz auf das Gesund werden konzentrieren zu können.
Das ist meine Sicht als Patient:
Meine Operation war sehr erfolgreich und ich danke dem Arzt sehr dafür das ich keinerlei Stimmprobleme hatte und habe und für meine 'kleine' Narbe. Als Patient fühlte ich mich in besten Händen.
Auch verstehe ich meine Krankenversicherung die einen Teil der abgerechneten Posten als nicht erstattungsfähig anerkennt aus unterschiedlichsten Gründen.
Mir als medizinischer Laie ist es unmöglich das mit dem Arzt zu diskutieren geschweige denn in Frage zu stellen, hier sitzt man unfreiwillig zwischen den Stühlen.

16.08.2015 | 12:51
von Sabine K. | Regelverstoß melden
Hallo erstmal an ReclaBoxler 7492981,

ja, die Dinge haben immer zwei Seiten da stimme ich Ihnen zu.
Nur, wer ist jetzt im Recht? Keiner kann mir das bisher sagen, also scheint es so einfach nicht zu sein.

Das mit dem Kostenvoranschlag ist a) manchmal zeitlich nicht machbar (bei mir war es der Fall) und B) ergeben sich während der OP selbst erst manche Zusatzleistung, die so nicht vorhersehbar waren. Eine 100 % Absicherung gibt es nicht.

Mein letzter Klinikaufenthalt war bei Entbindung meiner Tochter (2003) bei dem wir auch schon so unsere Abrechnungsprobleme hatten und zuvor war ich selbst als Säugling im Krankenhaus.
Damit meine ich, dass ich bestimmt nicht oft im Krankenhaus verweile (dafür bin ich dankbar jeden einzelnen Tag).

Klar ist mir auch das ich eine Rechnung erhalte und diese erstmal überprüft wird von meinem Versicherungsunternehmen.
Doch bei Streitigkeiten im medizinischen Sinn erwarte ich doch, dass man mich/uns von Anfang an unterstützt und uns unsere Krankenversicherung diesen Teil abnimmt. Zu sagen: "Zahlen Sie auf keinen Fall" ist dann schon einfach ausgesprochen, wenn dann Mahnschreiben kommen und der Druck auf einen somit wächst.

Einen evtl. negativ Eintrag und damit verbundene weitere Unanehmlichkeiten (Gerichtsvollzieher) sollte man nicht erleben nur weil man operiert werden musste!
Beide Parteien sollten das unter sich klären zumal es sich hier um medizinische Kenntnisse handelt die ich als dritte Partei nicht beherrsche. Oder muss man das nun, nur weil man privat versichert ist?

Ob es zur Klärung kommt? Ich weiß es nicht, ich tippe ja eher auf einen Vergleich (wenn ich mich irre dann entschuldige ich mich dafür schon einmal).
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Es beschleicht mich das Gefühl das man als Patient/Versicherungsnehmer hier in eine ungewollte Rolle gedrängt wird und doch will jeder Mensch doch nur eines: "Gesundheit" bzw. gesund bleiben dürfen/können.

Diese Operation hätte ich einfach nicht machen lassen sollen.
Leider konnte ich mir das nicht aussuchen.

Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.



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