1926 Views | 03.09.2012 | 15:15 Uhr
geschrieben von Jürgen Kossien

American Airlines, Inc. (Hounslow, Middlesex)

Mitnahme durch Fluggesellschaft verweigert

Bestell-/Kundennummer: Flug 3555326/GFWEFB‏

Die Fluglinie American Airlines (Kooperationspartner der Air Berlin) hat mir aus fadenscheinigen Gründen die Mitnahme verweigert.

Die Flugkosten incl. Mehraufwand betragen ca. 1000 Euro.

Der Verdienstausfall durch verspätete Rückkehr beträgt ca. 2000 Euro.

Außer Bearbeitungszeichen, automatisierten Rückantworten, Warteschleifen in der Kundenhotmail und und und keine weitere Reaktion.

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Meine Forderung an American Airlines, Inc.: Komplette Erstattung der Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (16)


03.09.2012 | 17:12
von ReclaBoxler-1918722 | Regelverstoß melden
Und warum schalten sie bei so einer Summe nicht gleich einen Anwalt ein? Erwarten sie wirklich, dass das hier, ausser hämischen Kommentaren, etwas bringt?

03.09.2012 | 17:16
von ReclaBoxler-2151524 | Regelverstoß melden
Für eine Gesamtforderung von 3000 Euro eine sehr ausführliche Beschwerde. Wenn da Air Berlin nicht drauf eingeht, verstehe ich die Welt nicht mehr.

03.09.2012 | 17:17
von ReclaBoxler-3905281 | Regelverstoß melden
"fadenscheinige Gründe"- die Sie aber im Detail nicht nennen? Dann sind es wahrscheinlich berechtigte Gründe, denn so ganz grundlos wird man Sie sicher nicht abgewiesen haben.

03.09.2012 | 19:15
von ReclaBoxler-2332522 | Regelverstoß melden
EIN MONAT VERSPÄTETE RÜCKKEHR?

Oder wie kommen die 2.000 EURO Verdienstausfall zu Stande?

03.09.2012 | 22:39
von ReclaBoxler-7518421 | Regelverstoß melden
Der Beschwerdeführer hat bisher nichtmal geschrieben warum er nicht mitgenommen wurde. War er zu spät am Check In? Hatte er seine Dokumente nicht dabei oder hat er am Flughafen randaliert? Ohne konkrete Infos kann man spekulieren und damit natürlich nicht sagen ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht.

Des Weiteren muss eine Schadenersatzforderung detailliert dargestellt werden und durch Belege der Höhe und dem Grunde nach bewiesen werden. Einfach pauschal irgendwelche Beträge nennen und diese als Forderung zu deklarieren reicht nicht aus. Da könnte ja jeder kommen und irgendwelche Wunschvorstellungen in den Raum verwerfen.

03.09.2012 | 22:44
von ReclaBoxler-2332522 | Regelverstoß melden
Nööö - kann ich mir aber denken ;-)

Aber schalten Sie doch mal IHR Hirn ein.

Wieviel später ist der BF zu Hause angekommen? 1, 2 oder 3 Tage?

Und wer in der Zeit einen derartigen Verdienstausfall hat, kann sich BILLIG nicht leisten und fliegt ganz sicher nicht mit AirBerlin. Und würde ganz andere Register ziehen als die unnütze Beschwerde hier.

Also mal wieder Jemand, der hier. egal.

Und warum nennt er die "fadenscheinigen" Gründe nicht?

Kein Mensch mit einem derartigen Einkommen lässt sich wegen "fadenscheiniger Gründe" abweisen.

Allerdings weiß der Bf - im Gegensatz zu Ihnen - wer sein Vertragspartner ist.

04.09.2012 | 07:15
von ReclaBoxler-3126818 | Regelverstoß melden
Fadenscheinig ist ganz einfach. Jeder weiß, daß es ESTA-Bestimmungen für die Ein- und Durchreise der USA gibt. Meine ESTA-Nummer lag mir nur handschriftlich und in deutscher Sprache vor. Das hat der Kolumbianer am Schalter nicht verstehen wollen. Wollen! Denn meine Sprachkenntnisse sind für derartige Dinge mehr als nur ausreichend. Als ich dann endlich mit der gedruckten ESTA-Bestätigung am Schalter zurück war, war, trotz Zusage zu warten, der Schalter und der Flug geschlossen.
Für die Kommentierer in Bezug auf meinen Verdienst nur soviel, wer das Doppelte wie ein Durchschnittstätiger arbeitet, hat auch die Möglichkeit, das Doppelte zu verdienen.

04.09.2012 | 08:11
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Aja da wird aus einem "Mitnahme verweigert" dann plötzlich doch ehr ein "konnte nötige Unterlagen nicht schnell genug besorgen und hat dadurch Flug verpasst".

Die kosten werden wohl ehr nicht erstattet werden da der ganze Vorgang nicht belegbar ist. Vor allem die Aussage das man den Flug aufhalten will bis sie die Unterlagen haben dürfte man schon als unglaubwürdig abtuen.

04.09.2012 | 08:21
von ReclaBoxler-9194247 | Regelverstoß melden
 spider monkey BF: also ganz ehrlich, ich verstehe das nicht ganz, wieso Sie dieses wichtige Dokument in deutscher Sprache haben und was meinen Sie mit handschriftlich?

Macht ja wohl für die USA keinen Sinn. ..

Haben Sie die ESTA-Genehmigung über folgenden Link eingeholt: https://esta.cbp.dhs.gov ?

04.09.2012 | 12:07
von ReclaBoxler-3126818 | Regelverstoß melden
Und ich bin auch weit und viel gereist und es hat bisher immer das Handschriftliche gereicht.
Denn wer! die Verfahrensweise kennt, weiß auch, daß der Typ am Schalter lediglich die ESTA-Nummer ins PC-System einträgt und fertig ists. Es sei denn, man mag nicht, oder, oder, oder.

Aber Einige hier haben schon Recht, dieses Forum scheint hier völlig ungeeignet und meine Beschwerde deplaziert zu sein.

04.09.2012 | 14:26
von ReclaBoxler-9194247 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3810210: natürlich ist dort jeder an dieses System angeschlossen.

Aber wenn ich mir diese Begründung vom BF durchlese, kommt mir unweigerlich das Bild in den Kopf, der BF hat sich das ESTA-Formular irgendwo an einer dunklen Ecke besorgt, statt 14$ 100€ bezahlt und ne Art Einkaufszettel in die Hand gedrückt bekommen.

Wie Kein Fan schon schrieb, ist das ein wichtiges Reisedokument. Und das ist weder handschriftlich verfasst noch in deutscher Sprache geschrieben. Außerdem muß es spätestens 72 h vor der Einreise beantragt werden und nicht erst am Flughafen!

04.09.2012 | 22:19
von ReclaBoxler-7302522 | Regelverstoß melden
". wer das Doppelte wie ein Durchschnittstätiger arbeitet, hat auch die Möglichkeit, das Doppelte zu verdienen. "

Hmm - mal rechnen. der Durchschnittsverdiener arbeitet 40 Stunden in der Woche und bekommt dafür 4.000 EUR pro Monat - BRUTTO.
Macht 1.000 EURO pro Woche. Bei rund 50 % Abzügen (ja - soviel zahlt man im Durchschnitt!) also 500 EURO pro Woche.

Demnach (und nach seiner eigenen Erklärung doppelt so viel wie der Durchschnitt zu arbeiten) müsste der BF ZWEI! Wochen verspätet zu Hause angekommen sein.

LÄCHERLICH!

Und dann fehlende, zwingend erforderliche Dokumente als "fadenscheinig" zu bezeichnen spricht ebenfalls für sich.

Nur ein anwalt kann da empfehlen: Beauftragen sie einen Anwalt.

10.09.2012 | 15:35
von Jürgen Kossien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.09.2012 | 10:03
von Jürgen Kossien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.09.2012 | 10:08
von Jürgen Kossien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.10.2012 | 11:15
von Jürgen Kossien noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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