Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Wiederholt mangelhafte Zustellungen
Bestell-/Kundennummer: Sendungs-ID 02106172019104
Wiederholt mangelhafte Zustellungen, einfach über den Zaun geworfen, nicht geklingelt, trotz Anwesenheit, Päckchen durchweicht.
Im weiteren Verlauf des Tages regnete und hagelte es kräftig, sodass das Päckchen vollkommen bis zur Ware durchgeweicht war.
Hier hatte ich Glück, dass im Päckchen Plastikteile verschickt worden waren und diese keinen Schaden nehmen konnten.
Ich erhalte aber auch elektronische Bauteile, diese wären dann möglicherweise zerstört worden.
Auch andere "Fachkräfte" von Hermes, die bereits versucht haben, Ware in den Briefkasten zu werfen, obwohl die Sendung dort nicht hineinpasste, konnten nur daran gehindert werden, nur die Verpackung zu zerstören und nicht mehr die darin befindliche Ware.
In einem weiteren Fall wurde durch das "über das Tor werfen" die im Päckchen befindliche Ware zerstört.
23.04.2024 | 11:51
Abteilung: Social Service
Lieber Kunde,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Es tut uns leid, dass es in Bezug auf unseren Service zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Hierfür bitten wir um Entschuldigung.
Ich habe Ihre Beschwerde zur Zustellqualität an unser Team vor Ort zur internen Aufarbeit weitergeleitet.
Wir setzen alle Hebel in Bewegung und kümmern uns darum, dass Sie künftig ordnungsgemäß beliefert werden.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Wie Hermes das technisch umsetzt nicht nicht mein Problem.
Allerdings funktioniert Ihre Forderung so nicht. Hermes ist verpflichtet einen Lieferauftrag auszuführen, wenn so vom Versender in Auftrag gegeben.
Sie haben nur ein einzige Möglichkeiten Hermes in Zukunft zu meiden: Keine Firmen/Unternehmen/Versender auswählen, welche (ausschließlich) einen Versand über Hermes anbieten.
Denn jemand, der einen Versand in Auftrag gibt, handelt im Auftrag eines Dritten - ich bezahle ja für den Versand einer Ware. Wir befinden uns ja im Vertragsrecht, und wenn ein Zusteller von einem Empfänger ein Hausverbot erteilt bekommen hat und dieser damit als der "Dritte" klar bekundet, dass er nicht von diesem Dienstleister bedient werden möchte, ist es unsinnig, dass er hinnehmen muss, zwangsweise von diesem Dienstleister bedient zu werden.
Ich habe den Sachverhalt als Beispiel bereits an meinen zuständigen MdB als Anregung und Vorschlag zu Änderung der Gesetzeslage im Rahmen des Verbraucherschutzes weitergeleitet und darauf hingewiesen, dass ich nicht der erste bin, der Hermes ein Hausverbot erteilt, sondern allein hier etliche tausend Beschwerden zu Hermes laufen und die Verbraucher quasi keine Möglichkeit haben, sich zu wehren. Es wäre aber eine realistische Möglichkeit, dass ein Versender bei Einlieferung der Sendung gesagt bekommt, dass der potenzielle Empfänger nicht von diesem Versanddienstleister bedient werden möchte und darum der Versanddienstleister den Auftrag nicht annehmen kann. Ein Versanddienstleister kann/muss Aufträge auch aus anderen Gründen ablehnen können, z. B. wenn es gegen geltendes Recht verstößt oder er diesen Auftrag gar nicht ausführen kann mangels entsprechender Logistik.
Bis dahin gibt es andere Wege, das durchzusetzen.
Als Update: hier schlugen zwei Leute auf, die sich als Mitarbeiter der Firma Hermes ausgaben und zumindest mit der Beschwerdemail an Hermes vertraut waren. Auch wenn sie - wie berichtet wurde - sehr freundlich auftraten, machte das einen sehr seltsamen Eindruck. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sich die Angelegenheit nun bei der Geschäftsleitung im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens befindet und ich demzufolge auch eine schriftliche Antwort erwarte.
Auch wenn Ihr Ärger und der damit verbundene Frust, wie schon geschrieben, verständlich ist, wird Ihr Anliegen und die Beschwerde wenig Erfolg haben.
Trotz allem alles Gute. ...
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Meine Freundin hat beide Pakete poltern hören!
Künftig werde ich mir die Fahrer schnappen, die das tun, deren Personalien fordern. Sollten sie die nicht freiwillig herausgeben, Polizei rufen, Anzeige erstatten. Bis die bei uns sind, vergehen schon mal zwei Stunden! Und solange werde ich diese "Fachkraft" festhalten.
Es reicht wirklich!
Aber einfach nichts mehr bestellen, was mit Hermes geliefert wird, war ja für Sie keine Idee.
2. Noch keine Rechtssache war jemals in zwei Wochen geklärt.
Aber beides sollten Sie doch wissen.
Diese Forderung "Irgendwann weiß man aber ..." nach dem Motto "der Klügere gibt nach" macht Plattformen wie ReclaBox ja vollkommen überflüssig. Wir müssen ja nur dem Ärger aus dem Weg gehen.
Der Klügere gibt nach, bis er der Dümmere ist.
Genau dagegen gibt es u. a. ReclaBox und die Möglichkeit der Beschwerde und die Möglichkeit, es bis in die Politik zu bringen, damit sich etwas ändert. Diese Wege sind lang, sie sind steinig, aber führen häufig zum Erfolg.
Wenn alle Verbraucher nur vermeiden, ändert sich nichts!
Und damit schließe ich die Diskussion
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Das hat mit Recht überhaupt nichts zu tun. Das wird Ihnen der MdB auch bestätigen. Oder gar nicht erst auf sowas antworten.
Der Auftraggeber bestimmt die Musik resp. die Modalitäten, welchen Versanddienstleister er wählt. Nicht der Empfänger. Man kann so manchen Sachverhalt natürlich so lange durch die eigene Denkweise quetschen, bis man glaubt, im Recht zu sein. Ist man aber deshalb noch lange nicht.
Und was die "etlichen tausend Beschwerden" angeht. Die gibt es über jeden Lieferdienst.
Ärgerlich, was Sie erlebt haben, aber dennoch bitte im Bereich der Realität bleiben.
Von mir würden Sie sofort nach dem "Schnappen" eine Anzeige kassieren. Und diese würde dann auf bestehenden Gesetzen und nicht nur der Phantasie eines Einzelnen beruhen.
Aber wenn ich das Ganze mal als Verdacht auf eine Straftat einstufe (vorsätzliche Sachbeschädigung), wenn Postsendungen mutwillig "durch die Luft befördert werden", mit entsprechend unsanfter Landung und bestehender Gefahr der Zerstörung, dann gilt das Jedermannsrecht. Das heißt, zur Feststellung der Personalien darf diese Person bis zum Eintreffen der Polizei festgesetzt werden. Inwiefern sich diese Person dann mit einer Gegenanzeige wehrt, dies würde ich dann gern in Kauf nehmen und vielleicht sogar begrüßen.
Je mehr Aufmerksamkeit den Vorgängen dadurch gewidmet wird, desto besser.
Der relevante Teil ist im § 127 Abs. 1 nachzulesen, vorausgesetzt man kann lesen und kann derartige Regelungen/Gesetze verstehen/deuten. ...
Micha Hoffi: Danke für den Aufklärungsversuch von ReclaBoxler. Ich denke aber, dass das nichts mehr bringen wird. Ich werde die Diskussion daher schließen, ehe das ausartet. Dennoch Danke!