Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 200 Views | 22.02.2021 | 18:07 Uhr
geschrieben von Michael J Vari

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (Bremerhaven)

Kabelvertrag Vodafone - 325,-- € Cashback-Verweigerung

Bestell-/Kundennummer: 10992877

Check24 streicht die Provisionen ein und gibt leere Versprechungen.

1. Ich hatte einen Vertrag bei Vodafone Kabeldeutschland

BILDER
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2. Gekündigt zum 09.2.2021 (Kündigungsbestätigung, alles war schon da).

3. Nun machte ich mich auf die Suche nach einen neuen günstigeren Anschluss und immer wieder die Werbung von CHECK24 vor meinen Augen. Cashback und monatlich nur 25,-- € rechnerisch anstatt 50,-- € wie kurz vor der Kündigung.

4. Ich angerufen bei CHECK24 am 04.01.2021, denen erzählt, mein Vertrag ist zum 09.02.2021 gekündigt und was man da machen könnte. Die Dame rechnete mir einen neuen 1000er Vertrag bei Vodafone Kabeldeutschland vor, der durch den Cashback von 325,-- € eine monatliche Gebühr von ca. 25,-- € sein sollte über die gesamte Vertragsdauer.

5. Hörte sich alles toll an und ich fragte noch, wie das abläuft mit dem Cashback und wie lange es dauert, bis es dann auf dem Konto ist. Die Dame sagte mir, ich müsse die erste Rechnung abwarten und dann per Mail an CHECK24 schicken, danach sollte das Geld 3-5 Werktage später auf meinem Konto sein.

SCHLAGWORTE

6. Die erste Rechnung hatte ich nun erhalten und dort hingeschickt. Dann bekomme ich eine E-Mail, dass ich bereits bei Vodafone Kabeldeutschland als Bestandskunde hinterlegt bin.

7. Wie kann ich als Bestandskunde hinterlegt gewesen, sein wenn ich doch zum 9.2.2021 gekündigt habe und die Kündigung bestätigt wurde? Und der Auftrag von CHECK24 laut Mitarbeiterin am Telefon erst nach der Kündigung aktiviert werden sollte und aktiv sein soll. Somit hat CHECK24 für mich meine Kündigung storniert und mir einen 1000er Vertrag gemacht, oder wie soll ich das verstehen? Wieso meldet sich CHECK24 nicht, das es Probleme gibt und ich somit Rechtzeitig vom Vertrag Abstand nehmen hätte können. Für mich ist das Unehrlichkeit am Endkunden, und jetzt den Cashback nicht auszahlen.

8. Ohne Cashback hätte ich diesen Vertrag nie zugestimmt, weil er einfach mit 50,-- € monatlich viel zu teuer ist.

9. Ich verlange eine Erklärung und Klärung des Falls und meine 325,-- € Cashback oder die Rückwicklung des Vertrages bei Vodafone Kabeldeutschland. Sie haben in meinen Namen einen neuen Vertrag dort abgeschlossen, aber wollen mir nicht die vereinbarten monatlichen Gebühren bei Vodafone von 25,-- € zusichern, da sie das Cashback von 325,-- € nicht auszahlen. Somit ist der Vertrag für mich viel zu teuer und nicht brauchbar.

10. Bei diesem Preis ohne Cashback will und werde ich diesen Vertrag nicht akzeptieren.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 325,-- € Cashback


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.02.2021 | 18:07
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer DSL Bestellung über CHECK24 und das freundliche Telefonat.

Es freut uns, dass wir eine Lösung für Ihr Anliegen finden konnten. Wie telefonisch besprochen, erhalten Sie Ihren Cashback mit dem nächsten Zahllauf innerhalb von 10 bis 14 Tagen auf das bei Bestellung hinterlegte Konto ausgezahlt.

Der Vorgang wurde Ihnen auch per E-Mail bestätigt.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie gerne auf unsere Nachricht antworten.

Beste Grüße
Jamaal, CHECK24 DSL

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Kommentare und Trackbacks (5)


22.02.2021 | 19:15
von Michael J Vari | Regelverstoß melden
Hallo, ein netter Herr rief mich heute an und erklärte mir warum und weshalb man diese Aussage getätigt hatte, das ich keinen Cashback bekommen sollte. Es wurde nun Intern geklärt und das Problem lag einerseits an Vodafone und anderseits an der Mitarbeiterin (die mir nicht sagte das ich nach einer Kündigung 3 monate noch als Bestandskunde gelte, wenn ich wieder direkt einen Neuvertrag mache. Ich würde mal gerne wissen ob Vodafone das so machen darf nach Deutschem Gesetz? Jedenfalls, da ich alle Papiere hatte auch die Kündigungsbestätigung und den Emailverlauf und die Bestätigung des Cashbacks, sicherte der Herr von Check24 mir heute am Telefon mit, das sie den Cashback innerhalb 10-14 Tagen jetzt auszahlen. Sollte dies der Fall sein, werde ich das Problem hier als gelöst makieren. Liebe Grüßeps: trotzdem nochmal die Frage, darf Vodafone das so nach Deutschem Gesetz?

24.02.2021 | 10:54
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Bezüglich Ihrer Rückfrage zu der Neukundensperre, diese wird direkt vom Anbieter vorgegeben. Auch andere DSL-Anbieter haben die Vorgabe, dass die Neukundenkonditionen nicht direkt nach dem Vertragsende genutzt werden können, sondern eine gewisse Zeit verstrichen sein muss, damit eine Buchung zu den Konditionen möglich ist. Die Informationen zur Neukundensperre finden Sie auch in der Regel in der AGB bzw. den Produktinformationen des Anbieters.

Eine rechtlich verbindliche Auskunft können wir Ihnen jedoch nicht erteilen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Jamaal, CHECK24 DSL



24.02.2021 | 13:30
von Michael J Vari | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Auskunft.

Cashback ist noch nicht da, soll ja aber kommen. Somit Gedulden wir uns natürlich noch etwas, weil ja gesagt wurde 10-14 Tage. Sobald der Cashback da ist wird es hier als gelöst markiert.

Mit freundlichen Grüßen
M J. Vari

26.02.2021 | 00:51
von Michael J Vari noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld ist noch nicht auf dem Konto. Aber wie der Herr sagte 10-14 Tage kann es dauern. Deswegen warte ich die Zeit noch ab. Vielen Dank

Reclabox fragt halt jedesmal per E-Mail, ob es schon gelöst ist. Ich antworte nun 1x drauf.


02.03.2021 | 09:58
von Michael J Vari gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fall wurde gelöst und Cashback wurde auf das Konto überwiesen. Danke an Check24 für die Abschliessende Einsicht und auch danke an Reclabox für die Hilfe und diese Fantastische Platform.

Vielen Dank Check24 und danke Reclabox.

Fall gelöst.
MFG M. Vari


04.03.2021 | 11:44
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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