Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 564 Views | 24.06.2016 | 17:25 Uhr
geschrieben von Tobias Kant

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (hambrug)

Urlaub gebucht, doch ganz andere Flüge bekommen

Bestell-/Kundennummer: 103183113

Thailand urlaub gebucht, 1 stop in abu dhabi (airline emirates) nach erfolgreicher buchung wurde uns allerdings ein ganzt anderer flug gegeben: hamburg-münchen-dubai-phukek. mit insgesamt mehr als 11 stunden wartezeit.

Thailand Urlaub gebucht, 1 Stop in Abu Dhabi (Airline Emirates)
Nach erfolgreicher Buchung wurde uns allerdings ein ganz anderer Flug gegeben: Hamburg-München-Dubai-Phukek. Mit insgesamt mehr als 11 Stunden Wartezeit.

Nachdem wir bei check24 angerufen haben, wurde uns mitgeteilt, dass der Fehler bei uns liege.

Was allerdings nicht angehen kann, da meine Frau und ich zusammen gebucht haben und uns extra diesen emirates flug mit einen stop ausgesucht haben. Dies und alle anderen buchungsoptionen haben wir sehr genau geprüft.

check 24 weist jegliche schuld von sich.

Meiner Auffasung nach ist ein solches Verhalten Betrug!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Umbuchung des fluges, gegebenfalls kostenfreie stornierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.06.2016 | 17:25
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Kant,

wir können Ihren Unmut natürlich verstehen.

Unser Service-Center wird Ihren Fall daher nochmal ausgiebig prüfen und sich Anfang/Mitte nächster Woche mit einem ausführlichen Feedback bei Ihnen melden.

Wir bitten Sie daher um Geduld und hoffen eine gute Lösung zu finden.

Vielen Dank für Ihre Geduld und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


28.06.2016 | 02:38
von Tobias Kant noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.06.2016 | 14:57
von Tobias Kant noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist Jetzt mitte der woche. Wie erwartet hatt sich check24 bisher nicht bei uns gemeldet.

Ich kann nur jeden raten check24 zu meiden, da vorsätzliche täuschung offenbar ein geschäftmodell dieses Unternehmens ist.

Morgen früh ein Termin beim NDR, mal schauen ob sich mit deren hilfe etwas bewegt.


30.06.2016 | 09:33
von Tobias Kant noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern Abend meldete sich check 24 nun doch noch.

Angeblich würde eine Stornierung nur unter Zahlung von 1900 euro möglich sein! Da der Fehler aber nicht bei uns liegt erscheint mir diese Aussage wie ein Märchen.

Der Herr am Telefon war sehr bemüht, doch offensichtlich nicht bevollmächtigt unsere beschwerde (deren fehler) aus der welt zu räumen!

Letzendlich wurde uns ein 200 euro cashback gutschein angeboten, den wir auch angenommen haben. Dieses "Entgegenkommen" signalisiert uns die Einsicht, dass der Fehler auf der Seite von Check 24 liegt.

Check 24 hatt allerdings zur bedingung gemacht, dass wir diesen Eintrag hier als positiv gelöst deklarieren.
Dies werden erst machen, nachdem das Geld des Gutscheins unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Nach wie vor bin ich sehr enttäuscht von diesem Unternehmen, die 9 Stunden Wartezeit hätte ich bei der Arbeit verbringen können.

Ich kann jedeM nur raten, die Finger von check24 zu lassen!

Denn Kundenfreundlichkeit und Täuschung ist wohl Modell.

Den termin beim NDR werde ich gleich warnehmen.


30.06.2016 | 14:44
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Kant,

wie mit Ihrer Frau bereits gestern telefonisch besprochen, haben unsere Service- & IT-Mitarbeiter Ihren Fall sehr genau untersucht.

Die angegebenen Stornierungskosten werden uns vom Reiseveranstalter vorgegeben. Die Kosten übernehmen können wir leider nicht, da die oben genannten Flüge eindeutig von Ihnen bzw. Ihrer Frau ausgewählt, gebucht und bestätigt wurden. Auf der Buchungsstrecke ist eindeutig zu erkennen, dass Sie diese Flüge aktiv ausgewählt haben.

Unser Kulanz-Angebot in Form eines Cashback-Gutscheins erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtsschuld und ist selbstverständlich nicht an Bedingungen geknüpft.

Natürlich würden wir uns wünschen, dass die gemeinsam erreichte Einigung an dieser Stelle in einen gütlichen Abschluss mündet.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Frau eine angenehme Reise und einen schönen Urlaub.

Herzliche Grüße

Ihr CHECK24 Team



13.07.2016 | 09:08
von Tobias Kant noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.07.2016 | 11:15
von Tobias Kant noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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