Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutscheinverlängerung kostenpflichtig trotz Corona-Einschränkung
Wie viele andere auch, bin ich im Besitz eines Erlebnisgutscheins von Jochen Schweizer (reguläre Gültigkeit drei Jahre), der am 31.12.2021 auslief.
Aufgrund der pandemischen Situation und den damit einhergehenden Einschränkungen, war eine Einlösung des Gutscheins über weite Strecken der Laufzeit nicht möglich. Jochen Schweizer verlangt nun eine sogenannte Verlängerungspauschale in Höhe von 30% des Erlebnispreises.
Ich kann das überhaupt nicht verstehen. Läge ein eigenes Verschulden vor (Einlösung "vertrödelt" oder ähnliches), hätte ich volles Verständnis dafür, aber bei höherer Gewalt, die ja nun mal in allen Bereichen und für jeden - auch für das Unternehmen selbst! - durch Corona entstanden ist, nun tatsächlich auch noch zusätzlich die Gutscheininhaber*innen zur Kasse zu bitten - mir fehlen schlicht die Worte. Das ist kein angemessenes Geschäftsgebaren. Nochmals: Wir hatten eine weltweite Pandemie und verschiedenste Lockdown-Situationen!
23.02.2022 | 15:11
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement
Guten Tag aus München, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit nicht einlösen konnten. Dass Sie darüber enttäuscht sind, können wir absolut nachvollziehen.
Gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie. Bitte lassen Sie uns hierfür Ihren Gutscheincode über unser Kontaktformular auf unserer Website zukommen. Die zuständige Fachabteilung wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Viele Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst