Jochen Schweizer GmbH (München)
Abgelaufener Gutschein
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe soeben bei ihrer Hotline Nummer angerufen um nach Möglichkeiten für meinen abgelaufenen Gutschein zu erfragen. Er lief am 31.12.2013 aus.
Viel Möglichkeiten wurden mir seitens ihres Kollegen nicht genannt, außer dass ich 15 Euro Bearbeitungspauschale zahlen müsste.
Wissen Sie, ich glaube wenn ihr Kollege einen anderen Ton an den Tag gelegt hätte, das für für ein namhaftes Dienstleistungsunternehmen durchaus angemessener sein könnte, würde Ich mich weniger aufregen. Und mir keine Mühe machen zu schreiben.
Ich habe noch nie! so ein unfreundlichens, arrogantes Telefongespräch mit einem Dienstleister erlebt. Dann muss ich eine Rechenschaft ablegen, wieso ich es nicht geschafft habe den Gutschein bis zum 31.12.2013 einzulösen. Weitere Details über den Ablauf des Gesprächs mache ich aus Zeitgründen nicht.
Ich bin sehr enttäuscht, da ich bis dato ein Fan von Jochen-Schweizer war.
11.02.2014 | 12:16
Abteilung: CRM
Hallo Frau Celik,
ich versichere Ihnen: Bei uns steht der Kunde immer im Mittelpunkt! Wir werden dem Vorfall nachgehen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen um sicher zustellen, dass wir unserem Qualitätsanspruch auch künftig gerecht werden. Es handelt sich hier um einen bedauerlichen Ausnahmefall für den ich mich entschuldigen will.
Wie Sie wissen, sind bei uns Gutscheine und Erlebnisboxen ab dem Kauf 3 Jahre bis zum jeweiligen Jahresende gültig. In Ihrem Fall haben wir eine Ausnahme gemacht und für eine Bearbeitungsgebühr von 15 € den Gutschein um 1 weiteres Jahr verlängert. In Kürze erhalten Sie dazu eine Bestätigung.
Wir hoffen, wir können Sie als Fan zurückgewinnen und stehen Ihnen gerne bei der Einlösung mit Rat und Tat zur Seite. Bei Rückfragen können Sie mich unter feedbackjochen-schweizer.de erreichen.
Viele Grüße
Dennis aus dem Jochen Schweizer-Team