Von mydays beantwortete Beschwerde. | 635 Views | 31.01.2016 | 22:45 Uhr
geschrieben von Sandra Korff

mydays GmbH (München)

2 Base Flying gültig bis 12/2018 gesperrt - Grund unklar

Bestell-/Kundennummer: 0300301/DFF13989/12/2018 und 0300301/464G32DD/12/2018

Guten Abend,

wir haben bislang sehr gute Erfahrungen mit Mydays und dem Telefonservice gemacht. Die Mitarbeiter sind fast durchgängig sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent.

Wir haben nun zwei Gutscheine von jemanden ordentlich erworben, welcher die beiden Gutscheine nicht nutzen wollte. Als wir die Gutscheine einlösen wollten, wurde uns in einer sehr geheimnisvollen Weise mitgeteilt, dass die Gutscheine gesperrt wären.

Leider wurde uns weder ein Grund genannt, noch wie wir nun mit den Gutscheinen umgehen können.

Wir sind etwas hilflos, da wir die Gutscheine teuer bezahlt haben und nun völlig in der Luft hängen. Die Gutscheine sind unbenutzt und wurden auch an Mydays bezahlt.

Da wir nicht wissen, welche Probleme Mydays mit dem Verkäufer hat, möchten wir als Dritte bitten, uns die Gutscheine wieder zu aktivieren, damit wir diese einlösen können!

Vielen Dank

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Meine Forderung an mydays GmbH: Reaktivierung der Gutscheine


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.04.2016 | 10:51
Firmen-Antwort von: mydays GmbH
Abteilung: Customer Care

Sehr geehrte Kundin, es ist nicht korrekt, dass wir Ihnen keinen Grund mitgeteilt haben, warum Ihre Gutscheine nicht einlösbar sind. Am 16.02.2016 haben wir Ihnen folgende Nachricht zukommen lassen:

"Hallo Sandra Korff,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gern habe ich Ihr Anliegen überprüft und kann Ihnen dazu folgendes mitteilen. Die Gutscheine, welche Sie erworben haben, wurden unrechtmäßig von einer Dritten Person entwendet. Diese Person hat sich bereits an die Polizei gewendet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass jeglicher gewerblicher Widerverkauf unserer Gutscheine nicht gestattet ist und wir nicht dafür haften, wenn Gutscheine von Dritten Personen gekauft wurden. Ein entsprechender Vermerk ist bereits in unseren AGB hinterlegt.

Wir können Sie hierbei nur bitten, sich an den Gutscheinverkäufer zu wenden. Dieser wird ebenso von der Polizei kontaktiert. Sollten Sie hierbei von einem Betrug ausgehen, können Sie sich selbstverständlich an die Polizei wenden. Eine Freischaltung der Gutscheine über mydays ist jedoch nicht möglich.

Sollten noch Fragen offen sein, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. "

Ihre Gutscheine wurden nicht direkt über mydays erworben, sondern über eine Dritte Person. Aufgrund des vorliegenden Polizeilichen Ermittlungsverfahrens ist eine Freischaltung der Gutscheine nicht möglich. Wie bereits erwähnt, bitten wir Sie, sich an den Gutscheinkläufer zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr mydays Team.

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.06.2016 | 09:21
von Tony Armada | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Tony Armada Die Antwort von myDays klingt ganz anders als vom Ersteller beschrieben und schon plausibler, jetzt steht Aussage gegen Aussage, wurden die Gutscheine "ordentlich erworben" oder "gestohlen". ist ja ein gewaltiger Unterschied; )




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