Hertz Autovermietung GmbH (Berlin Tegel)
Verweigerung einer Vermietung
Hertz-Mitarbeiter weigert sich einen Wagen auf Kosten von AirBerlin zu vermieten, obwohl ein gültiger Voucher für die Einwegmiete vorgelegt wird und Wägen vorhanden sind.
Am Sonntag, 17.07.2016, wurde unser AirBerlin-Flug von Berlin-Tegel nach Stuttgart kurzfristig (wenige Stunden vor Abflug) gestrichen. Wir wurden auf einen Flug am Montagmorgen umgebucht und uns wurde angeboten, in einem Hotel zu übernachten. Auf Rückfrage hin erklärte man uns, alle alternativen Flüge nach Baden-Württemberg seien bereits ausgebucht.
Da wir beide am Montagmorgen sehr früh schon Termine hatten, fragten wir nach einem Mietwagen, um selbst nach Stuttgart zu fahren. Man händigte uns einen Voucher aus, der für die Firmen Sixt und Hertz gültig war.
Am Schalter von Sixt sagte man uns, es gäbe leider kein Auto mehr. Am Schalter von Hertz war man ehrlicher und lehnte es frei heraus ab, uns einen Wagen zu vermieten. Die Begründungen lauteten, AirBerlin hätte vorher fragen müssen, ob überhaupt Wägen zur Verfügung stünden, AirBerlin könnte nicht einfach Kunden vorbeischicken und Wägen würden generell nicht für Einwegmieten verliehen. Unser Einwand, dass der Voucher auf einen offenkundig existierenden Vertrag zwischen AirBerlin und den Vermietern hinweise und es sich bei unserem Anliegen doch um genau jenen Fall handele, der eine solche Kooperation zwischen Airline und Autovermietung überhaupt nötig mache, ließ den Hertz-Mitarbeiter unbeeindruckt.
Er weigerte sich im Folgenden auch, irgendeine ihm übergeordnete Person zu kontaktieren, um nach einer etwaigen Ausnahme zu fragen. Die Berliner Schnauze blieb während des gesamten Vorgangs typisch schnoddrig.