Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 524 Views | 24.08.2016 | 11:40 Uhr
geschrieben von Jürgen Vejmelka

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: 000123111419

Verweigerung einer Kündigung per Telefax mit unrichtigem Verweis auf AGB, dass Computerfax geschickt worden sei und dieses ungültig sei. Auf Telefax jedoch eigenhändige Unterschrift und selbst formulierte fristgerechte Kündigung.

Gleicher Fall wie hier schon bei jemand anderen gefunden - also eine "Masche" von Grünwelt / Stromio - Deswegen auch den Text komplett kopiert und auf meinen Fall angepasst

SCHLAGWORTE

------------------------------------------- schnipp ---------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15.08.2016 habe ich per Telefax meinen Stromvertrag bei Grünwelt Energie fristgemäß gekündigt.

Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.

Stromio kontaktierte mich per Email und bestätigte mir sogar den Eingang des Kündigungsschreibens am 17.08.2016, jedoch akzeptierte meine Kündigung mit Hinweis auf die Textform bzw. AGB nicht.

In den AGB wird lediglich das Computerfax und ähnliche Formen erwähnt, welche die eigenhändige Unterschrift nicht unterstützen. Meine Willensbekundung zur Kündigung war allerdings eindeutig und nachvollziehbar durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert, sowie von Stromio durch die Bestätigung des Eingangs registriert worden. Eine vollständiger Sendebericht sowie ein Zeuge des erfolgreichen Versandes und das Originaldokument liegen zur Beweisführung vor.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kündigung und Beendigung meines Vertrages zum 31.12.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.08.2016 | 15:58
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Vejmelka,

aufgrund Ihres Eintrages teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Kündigung vom 15.08.2016, hier eingegangen am 23.08.2016, den Vertrag zum 31.12.2016 beendet haben.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir der Kündigung nur zugestimmt haben, weil diese unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend schriftlich auf dem Postwege hier eingegangen ist.

Da wir Ihr Anliegen entsprechend bearbeitet haben, bitten wir Sie, den Eintrag als erledigt zu kennzeichnen.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


25.08.2016 | 20:26
von Jürgen Vejmelka | Regelverstoß melden
Akzeptiere Lösungsvorschlag nicht!

Ich habe zwar nun Kündigungsbestätigung, weil ich noch Brief hinterhergeschickt habe, aber Antwort von Stromio ist eine Frechheit.

Ich habe entsprechend den AGB per Telefax gekündigt, dass ist laut AGB nicht ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind Computerfaxe laut AGB.

Zudem dürfte diese AGB-Regelung sowieso rechtlich nicht haltbar und ungültig sein. Denn es gilt der Grundsatz: Wenn man online etwas buchen kann, dann kann man es auch online kündigen.

Stromio verstößt gegen geltendes Recht. Also kann ich nicht zufrieden sein.
Finger weg von dem unseriösen Laden!

05.10.2016 | 20:34
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


05.10.2016 | 20:38
von Jürgen Vejmelka gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund von Kündigung per Brief gelöst!

Stromio besteht immer noch auf der meiner Meinung nach falschen Rechtsauffassung von ihnen. In meinen AGB war Telefax noch nicht ausgeschlossen. In den AGB bis Oktober ist es ausgeschlossen. Durch Gesetzesänderung von Oktober hat sich aber sowieso alles geändert. Über AGB-Änderungen wurde ich nicht informiert.
Also nehme ich meine AGB in Anspruch, wo Kündigung per Telefax erlaubt war.

Ansonsten interessant: Stromio versuchte mich mehrmals dazu zu bringen, diese Beschwerde zu löschen. Jedes Mal aber ohne Anerkenntnis meiner Rechtsmeinung.

Ich lösche nun, weil es für mich erledigt ist.
Stromio hat da gar nichts dazu beigetragen.




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