Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 145 Views | 27.07.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von Eric Göpel

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Versteckte Selbstbeteiligung Automietvertrag ohne Selbstbeiligung

Bestell-/Kundennummer: 13732520

Beim Vergleich von Mietwagen bietet Check24 Angebote als "Rundum Sorglospaket" oder "Premium Schutz" ohne Selbstbeteilgung an.

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Bei einer Buchung über das Portal filterte ich das Angebot außerdem über das Häkchen "ohne Selbstbeteilgung" und buchte so einen Mietwagen bei Auto Europe. Die Übersicht mit der mehrmaligen Anzeige "ohne Selbstbeteiligung" und der Erläuterung, dass die Selbstbeteiligung im Schadensfall erst bezahlt werden muss, dann aber erstattet wird, habe ich angehangen.

Leider gibt es diesen "Premium Schutz ohne Selbstbeteiligung" nicht. Im Schadensfall erscheint alles erst wie oben genannt. Die Selbstbeitilgung muss an den Vermieter bezahlt werden und man holt sich die Rückerstattung von Check24.

Hier aber die Überraschung: trotz Vertrag "ohne Selbstbeteiligung" (ich kann es gar nicht oft genug sagen, immerhin zeigte auch die Seite es mir hunderte Male an) fallen "Bearbeitungsgebühren" von 125€ an, die nicht erstattet werden. So bleibt man trotz "Premium Schutz" auf einem beachtlichen Anteil der Selbstbeteiligung sitzen.

Es wird auf dem Vergleichsportal aktiv der Eindruck erweckt, dass mir keine Kosten im Schadensfall entstehen. Dies ist aber faktisch nicht der Fall. Aus meiner Sicht ist hier CHECK24 als Vermittler in der Pflicht, die Bearbeitungsgebühren im Vorfeld deutlich zu kommunizieren und nicht mit der Floskel "ohne Selbstbeteiligung" in die Irre zu führen. Stattdessen wird an jeder Stelle bei CHECK24 der Eindruck erweckt, dass keine Kosten entstehen, was den Kunden täuscht.

Ich fordere daher auch die Erstattung dieser unsäglichen "Bearbeitungsgebühr".

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der 125€ "Bearbeitungsgebühr"


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.08.2018 | 17:18
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wie wir soeben erfahren haben, haben sich die zuständigen Kollegen persönlich mit Ihnen in Verbindung gesetzt, um Ihr Anliegen bestmöglich zu klären.

Wir freuen uns, dass Sie zu einer Übereinkunft kommen konnten.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


03.08.2018 | 14:37
von Eric Göpel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.08.2018 | 16:02
von Eric Göpel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundenservice hat sich mit mir in Verbundung gesetzt und ist meiner Forderung nachgekommen.


10.08.2018 | 16:03
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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