Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 13096 Views | 28.10.2018 | 07:14 Uhr
geschrieben von Tom Steding

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 verweigert Akzeptanz von Hotelgutscheinen

Bestell-/Kundennummer: Buchung: 400820016 -400819901-400819917-400819995

Die mir überlassenen 40,00 Euro Hotel Gutscheine wurden bei Buchung akzeptiert. Diese sollten nach Storno innerhalb von 24 Stunden wieder freigeschaltet werden. Wurden sie jedoch nicht. Weiter stehen noch weitere 7 Hotelbuchungen kurz bevor. Nach meinem Wissensstand sind Gutscheine als Inhaberpapiere anzusehen und sehr wohl übertragbar (BGB Paragraph 807)

Mitarbeiterin Freu R. äußerte sich schriftlich wie folgt:

Vielen Dank für das freundliche Telefonat und die Schilderung Ihres Anliegens.
Nach Prüfung durch unsere Fachabteilung konnten wir feststellen, dass die hinterlegten Gutscheine nicht zu Ihrem Kundenkonto gehören.

Die von CHECK24 ausgestellten Gutscheine werden selektiv und saisonal an unsere registrierten Kunden vergeben. Wir möchten Sie daraufhinweisen, dass die Gutscheine gemäß den Teilnahmebedingungen nicht auf andere übertragbar sind.
20. Der Gutschein ist nicht auf Dritte übertragbar.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Freischaltung meiner nach Storno blockierten und Anerkennung der Gutscheine meiner getätigten Buchungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.10.2018 | 14:48
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Steding,

leider wurden die bei Ihren Buchungen hinterlegten Gutscheine unrechtmäßig durch einen anderen Nutzer über unser System generiert und sind gemäß unserer Teilnahmebedingungen ungültig. CHECK24 Gutscheine sind demnach nicht auf Dritte übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft werden.

Sie konnten die Gutscheine bei Ihren Buchungen einsetzten, da zum Zeitpunkt der Buchung die Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen noch nicht erkannt waren. Es liegt keine durch CHECK24 bedingte technisch fehlerhafte Ausgabe der Gutscheine vor, sondern ein Verstoß gegen die Gutschein-Teilnahmebedingungen eines anderen Nutzers.

Sollten Sie weitere Hotel-Gutscheine erworben haben, die nicht ursprünglich auf Sie ausgestellt wurden, möchten wir Sie bitten, sich mit der Person in Verbindung zu setzen, auf die die Gutscheine ausgestellt wurden. Falls Sie die Gutscheine über eine Auktionsplattform erworben haben, können Sie den unerlaubten Verkauf dort melden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie erhalten in Kürze ein E-Mail mit weiteren Schritten zu Ihrem Anliegen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (80)


28.10.2018 | 17:03
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag: Die Gültigkeit der Gutscheine wurde schriftlich nach der Buchung bestätigt -. Aktuell finden Sie die Teilnahmedingungen für Oktober 2018. Meine Buchungen erfolgten zu einem früheren Zeitpunkt., Ergo gehe ich davon aus wenn sie bei der Eingabe als Gültig akzeptiert werden auch Gültig sind. Es steht weder irgend etwas über Rückhaltung oder Annerkenntnis unter vorbehalt in den Buchungen. Wären die Gutscheine nicht rechtens - könnten sie doch nicht bei einer Buchung als Gültig erklärt werden. Bin ich als Kunde jetzt für etwaige EDV Probleme zuständig oder verantwortlich? Weiter erklärte mir Ihre Mitarbeiterin M. W. das die Gutscheine NICHT aus Flugbuchungen stammen und sprach von Abzocke. eine andere Kollegin von Ihnen Frau F.C. schreibt das der bzw. die Gutscheine nach Storno manuell übertragen werden können. Frau V. R. schreibt widerum von. . Siehe Eingangs Posting.


28.10.2018 | 22:05
von Indako | Regelverstoß melden
"Nach meinem Wissensstand sind Gutscheine als Inhaberpapiere anzusehen und sehr wohl übertragbar (BGB Paragraph 807) "

Das gilt aber nur für gekaufte und bezahlte Gutscheine. Aber nicht für Werbegutscheine oder Gutscheine, die man als kostenlose Zugabe bekommt. Hier kann der Gutscheinausteller, im Rahmen der Gesetze, die Regeln für die Einlösung selbst festlegen. Somit auch, ob sie weiter gegeben werden dürfen, oder eben nicht. Oder auch, ob man den Gutschein, nach einer Stornierung/Widerruf z. B. ein zweites mal nutzen darf.

"Ergo gehe ich davon aus wenn sie bei der Eingabe als Gültig akzeptiert werden auch Gültig sind. "

Das der Gutschein hier angenommen wurde kann bereits ein EDV-Fehler gewesen sein. In dem Fall zu Ihren gunsten. Und solange die Buchung bestand hatte, also nicht von Ihnen Storniert wurde, hätte Check24 diese Gutscheine nicht so ohne weiteres nachträglich, wieder stornieren können.

29.10.2018 | 08:51
von Martin Ebnert | Regelverstoß melden
Wenn ein Kunde einen Gutschein von Check24 erhält, darf er erstmal davon ausgehen, das dieser auch gültig ist, insb. wenn es für den Kunden auch nicht erkennbar ist das hier evtl. ein Fehler vorliegen könnte (Wenn Sie die Nutzung eines Gutscheines für eine Buchung auswählen, sehen Sie nicht ob der Codes evtl. unbrauchbar ist, vor allem wenn er bei der Buchung anerkannt und bestätigt wird). Der Kunde kann wohl auch schlecht für die fehlerhafte IT des Unternehmens haftbar gemacht werden.
Bei der Einlösung stand an mehreren Stellen, dass die Auszahlung des Gutscheins "garantiert" sei. Ja was soll das denn für eine Garantie sein, wenn die Gutscheine dann doch nicht eingelöst werden?

Mein Fazit:
Wenn Check24 sich nicht gänzlich unglaubwürdig machen möchte, sollte es offensiv zu den Fehlern stehen und die vermeintlich fehlerhaft ausgegebenen Gutscheine als gültig anerkennen. Der Reputationsschaden der durch verärgerte Kunden entsteht ist vermutlich mehrfach so hoch als wenn Sie die Gutscheine einlösen würden. Vermutlich ist das sogar ein Versicherungsfall und kostet Check24 nicht einmal was. Dem Kunden den Schaden anzulasten ist jedenfalls keine Option und diskreditiert Check24.

29.10.2018 | 12:29
von Dr. Matthäus Schreiber | Regelverstoß melden
"Ergo gehe ich davon aus wenn sie bei der Eingabe als Gültig akzeptiert werden auch Gültig sind. "

Für die IT-Probleme des Unternehmens kann nicht der Kunde haften, da gibt es auch keine zwei Meinungen.

Wenn Gutscheine vom IT-System anerkannt werden, können Sie nicht einfach so storniert oder aberkannt werden. Hier hätte das Unternehmen Vortreffungen kehren müssen, das es gar nicht erst zur Einlösung/Anerkennung kommen kann. Das Unternehmen hat für die eigenen Fehler gerade zu stehen und die Gutscheine anzuerkennen.

30.10.2018 | 07:33
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Laut E-Mail v. 15. 10.2018 sind die Gutscheine (für die Buchungen (siehe Eingangspost wieder freigegeben.
Sind sie jedoch bis Heute -30.10.2018 immer noch nicht.


30.10.2018 | 09:53
von Dr. Matthäus Schreiber | Regelverstoß melden
Falls Check24 nicht für Ihren Fehler einstehen möchte, empfiehlt es sich den Verbraucherschutz einzuschalten. Je nach Schadenshöhe wäre auch ein rechtliches Vorgehen denkbar. Ebenso empfiehlt es sich medial auf die diesen Zustand aufmerksam zu machen, evtl. über die ZDF Sendung WISO, o. ä.

In letzter Instanz sollte man auch konsequent sein und zukünftig über andere Portale (z. B. Trivago, Expedia, etc.) Hotels buchen, wenn dies nicht ordentlich reguliert wird. Der Kundenverlust ist vermutlich der größte Schaden.

30.10.2018 | 23:09
von Tom Steding
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31.10.2018 | 05:55
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Zunächst Danke für die Kommentare.

Check24 stellt sich nach wie vor auf "Taubstumm" und beruft sich auf Ihre AGB "Fibeln"

Eine telefonische Buchung und Garantie der Akzeptanz einer von 4 "gerügter Gutscheine via Telefonischer Buchung scheiterte mit dem Hinweis das alles noch in Klärung sei.

Ich fasse noch einmal Zusammen:

1) Gutschein geprüft- Akzeptiert - gebucht. Auf Übersicht meiner Buchungen "O-Ton bzw. Übersichtsfeld im Kundenkonto: Reise mit 40 Euro Gutschein gesichert / 10 Check24 Punkte vorgemerkt.

2) Nach Buchung "Siehe Bild

3) Nach Storno "Siehe Bild

4) Klickt der Kunde oben auf den PDF Reiter - findet er AGBs allerdings von Aurum - Tours und nicht von Check.

Die eigenen Agbs, dafür gibt es offensichtlich eigenvariable Tachenbücher.
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1 reclabox beschwerde de 417990 teaser 2 reclabox beschwerde de 417990 teaser 3 reclabox beschwerde de 417990 teaser


31.10.2018 | 06:01
von Tom Steding
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31.10.2018 | 06:44
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

31.10.2018 | 09:21
von Dr. Matthäus Schreiber | Regelverstoß melden
Es sieht doch sehr nach einer Masche von Check24 aus. Erst Gutscheine ausgeben und diese dann nicht einlösen wollen. Ich habe mittlerweile schon von mehreren Fällen dieser Art mit Check24 Hotelgutscheinen gehört, wo es große Probleme bei der Einlösung gab und gibt. Es ist mir unerklärlich wie ein Unternehmen das so massiv Werbung macht und speziell mit einer Einlösegarantie wirbt, sich so quer stellt. Letztendlich geht es um die Einlösung der vom Unternehmen ausgestellten Gutscheine woraus sich durchaus ein Anspruch ergibt. Der Kunde wird nahazu kriminalisiert als ob er Ansprüche erwirken möchte die es nicht gibt aber dem ist ja mitnichten so.

Warum gibt es keine Stellungnahme/Reaktion vom Unternehmen? Wenn hier ein Fehler vorliegt liesse sich dieser doch schnell klären? Letztendlich darf doch der Kunde nicht der Dumme sein, wenn er sich auf die Aussagen (bzw. Garantien) des Unternehmens verläßt.

Fazit:
- Vertrauen in Check24: 6-
- Kommunikation: 6-
- Reputationsschaden: 1+

31.10.2018 | 09:34
von Tom Steding | Regelverstoß melden
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31.10.2018 | 09:37
von Tom Steding
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31.10.2018 | 10:03
von Tom Steding
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31.10.2018 | 10:56
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Sicher ließe sich das klären aber sie sehen bzw, lesen ja selbst Herr Dr. Schreiber. In keiner einzigen Silbe habe ich gedroht oder geschrieben einen Rechtsanwalt einzuschaltensondern gehe der Annahme das man solch ungeklärte Angelegenheit prompt erledigen kann sofern man Kundenfreundlich orientiert ist. Gestern rief ich bei Check24 Hotel an - aufgrund des Ägypten Stornos (Grund der Stornierung die Insolvenz von Small Planet und somit nicht verbindliche Flugzeiten) wollte ich telefonisch Alternstiv ein Hotel in der Türkei buchen. und verwies auf die Nachricht von Frau F. C das der Gutschein manuell übertragen werden könne und bat zeitnah um Bestätigung der Akzeptanz.
Der freundliche Herr sagte: Ich kann nichts machen weil sich "Ihr Fall" in der Prüfung befindet.
Wie lange denn noch  spider monkey CHECK24?

31.10.2018 | 18:41
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Ich habe Ihre Antwort zur Kenntnis genommen. Meine Frage zu den bestehenden Buchungen wurde nicht beantwortet!
Eine solche Antwort ist für mich wenig bzw. so nicht akzeptabel.
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1 reclabox beschwerde de 418074 teaser


31.10.2018 | 18:47
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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31.10.2018 | 19:00
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Im ersten Absatz sagen Sie das Gutscheine unrechtmäßig durch andere Nutzer über ihr System generiert wurden.
Da stellt sich mir die Frage: Wie ein Nutzer unrechtmäßig ihr Systenm nutzen kann.
Weiterhin geben sie an das bei Ihnen keine technisch bedingte Fehlerhafte Ausgabe vorliegt. (Zitat aus Ihrer Antwort - Absatz 2 - Satz 2)

31.10.2018 | 19:50
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Steding,

vielen Dank für das Gespräch.

Wie soeben besprochen, bitten wir Sie nach der neuen Hotelbuchung, uns die Buchungsnummer zu zusenden, sodass wir den Übertrag des Gutscheins manuell durchführen können.

Vielen Dank.

Buchung: 400819995 / Alf Leila Wa Leila / 20.12.2018-21.12.2018

Mit freundlichen Grüßen

F. C.

Sie haben noch Fragen? JA!


31.10.2018 | 20:47
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Hier wird seitens Check24 editiert (gemeldet wenn ich als Kunde Ross und Reiter benenne) - gelöscht so das keine sachliche Konversation (mehr) möglich ist. Um noch einmal zum Punkt zu kommen: Erst werden Gutscheine anerkannt - schriftlich bestätigt-Auszahlung garantiert und dann Aberkannt? Ist das echt Euer "Ernst? Lösungsvorschlag: Rufen Sie mich Morgen 1.11. unter der in meinem Kudenkonto hinterlegten Rufnummer in der Zeit von 8.00 bis 11.00 Uhr an um die Angelegenheit endgültig zu klären.
Vielen Dank im voraus. Augenscheinlich lesen Sie ja hier eifrig mit.

31.10.2018 | 20:57
von Tom Steding | Regelverstoß melden
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31.10.2018 | 21:19
von Tom Steding
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31.10.2018 | 21:28
von Martin Ebnert
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31.10.2018 | 21:51
von Tom Steding | Regelverstoß melden
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31.10.2018 | 21:54
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wer ist den der Nutzer mit dem ich mich jetzt auseinandersetzen soll? Bitte um prompte Antwort!


31.10.2018 | 22:29
von Tom Steding | Regelverstoß melden
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31.10.2018 | 23:13
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zum einen. Ihr Angebot ist eine Farce. Ich bin auch nicht erpressbar- habe nämlich die Pauschalreise inclusive Hotel bei einem anderen seriösen Anbieter gebucht. Meine Hotelbuchungen bei Ihnen dienen lediglich zur "Aufwertung meines Aufenthaltes. Walk inns habe ich bei Ihnen auch bereits 2 mal gebucht. (Mai 2017 und April 2018 um so mehr die Enttäuschung Bestandskunden so zu behandeln!


02.11.2018 | 18:12
von Tom Steding noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, keine antwort nach der Antwort von Check24 bislang. weder auf Nachfrage noch auf Wunsch die Angelegenheit telefonisch zu klären.


05.11.2018 | 18:58
von Tom Steding endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guten Abend Recla Box. Zu Ihrer Frage die ich soeben in meinem Postfach fand " Ist Ihre Beschwerde mittlerweile gelöst? Leider nein. Check24 antwortet immer noch nicht - trotz Wunsch auf Klärung Nachricht vom 1.11. per Mail + Versuch meinerseits um telefonische Kontaktaufnahme an Frau B. die mir einen Vergleich anbot aber keinerlei Angaben zu den bestehenden Buchungen beantwortet (e) ist bislang nichts geschehen. Ich würde mich freuen diese ungelöste Situation endgültig zu klären. Ich bin wie bereits mitgeteilt unter meiner Regestrierten Telefonnummer in meinem Check24 Kundenkonto telefonisch sowie auch unter meiner Mail Adresse erreichbar. Danke im voraus.


06.11.2018 | 22:25
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Ich habe mich soeben noch einmal mit der Angelegenheit beschäftigt. Testbuchung mit einem Gutscheincode ergab folgendes: Gutschein akzeptiert. Auszahlung garantiert. . AGB"s und Teilnahmebedingungen: Hallo Check24 ist der "Fehler" Ihrer Ansicht nach immer noch bei mir zu suchen?
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1 reclabox beschwerde de 418566 teaser 2 reclabox beschwerde de 418566 teaser 3 reclabox beschwerde de 418566 teaser


07.11.2018 | 01:21
von Tom Steding
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07.11.2018 | 01:30
von Tom Steding
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07.11.2018 | 01:37
von Tom Steding
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07.11.2018 | 08:19
von Tom Steding
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07.11.2018 | 14:47
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Herr Steding,

bei den von Ihnen geposteten Teilnahmebedingung handelt es sich um aktionsbezogene Teilnahmebedingungen für die Werbekampagne der „40 € Hotel-Gutschein“, nicht jedoch um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere AGB wie auch die Teilnahmebedingungen für Werbeaktionen sind jederzeit online einsehbar. Bevor Sie eine Buchung abschließen, können Sie die AGB von CHECK24 und die des Anbieters auf der Buchungsseite einsehen. Des Weiteren werden Ihnen die AGB mit der Buchungsbestätigung zugeschickt.

Die Gutscheine, die Sie für mehrere Buchungen verwendet haben, wurden nicht durch Sie generiert. Die Gutscheine wurden durch einen anderen Nutzer über eine Aktionsplattform an Sie weiter verkauft, was gegen unsere Teilnahmebedingung verstößt (siehe Punkt 19. & 20.). Diese Teilnahmebedingungen wurden im Verlauf der Werbeaktion selbstverständlich nicht geändert. Sie können sich an die Auktionsplattform wenden und den unerlaubten Verkauf melden, um Ihr Geld auf diesem Weg zurück zu erhalten.

Da wir nicht direkt von Betrug ausgehen, wenn Kunden Gutscheine durch eine Aktion erhalten – üblicherweise erfolgt dies im Anschluss an die Buchung eines anderen Produkt als „Dankeschön“ – wurden die von Ihnen verwendeten Gutscheine erst zu dem Zeitpunkt invalidiert, nachdem das regelwidrige Verhalten, das der andere Nutzer begangen hat, durch uns erkannt wurde. In Ihrem Fall wurde das regelwidrige Verhalten dadurch erkannt, dass eine enorm hohe Anzahl an Gutscheinen über Auktionsplattformen durch den anderen Nutzer angeboten wurde.

Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.

Wir haben Ihnen die Sachlage mehrfach telefonisch und schriftlich geschildert und möchten Sie nun nochmals darauf hinweisen, dass wir keine weiteren Schriftverkehr über ReclaBox tätigen werden.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team



07.11.2018 | 18:00
von Tom Steding
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07.11.2018 | 18:06
von Tom Steding
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08.11.2018 | 01:22
von Tom Steding
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05.12.2018 | 14:31
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

06.12.2018 | 00:04
von Tom Steding
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06.12.2018 | 21:10
von Tom Steding
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06.12.2018 | 21:24
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Am 29.11.2018 schreibt CHECK24 folgendes: CHECK24 ändert stetig die Meinung unglaublich aber wahr. Ich habe inzwischen einen Rechtsanwalt der mir hilft und auch bereit ist zu klagen wenn die Auszahlung nicht wie mehrfach schriftlich bestätigt erfolgt.

Meine letzte Korrespodenz erfolgte bereits in gemeinsamer Absprache.

> > Sehr geehrter Herr Steding,
> >
> > wir hoffen, dass Sie einen schönen Aufenthalt in der Unterkunft Side
> Sungate
> > Hotel hatten.
> > Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Auszahlung Ihres
> hinterlegten
> > Gutscheins und die Möglichkeit zur Bewertung der Unterkunft.
> > Sie haben über CHECK24 die Unterkunft Side Sungate Hotel gebucht.
> >
> > Auszahlung Ihres CHECK24 Gutscheins
> >
> > Sie haben in Ihrer Buchung 6474595 einen CHECK24 Gutschein im Wert von
> 40,00
> > EUR hinterlegt.
> > Die Auszahlung des Gutscheins wird aktuell vorbereitet und erfolgt
> > üblicherweise 14 Tage nach Abreise.
> > Leider ist in Ihrem CHECK24 Kundenkonto derzeit noch keine
> Bankverbindung
> > hinterlegt.
> > Damit wir Ihren Gutschein ohne Verzögerung auszahlen können,
> > bitten wir Sie um die Eingabe Ihrer Bankverbindung innerhalb der
> nächsten 4
> > Tage in Ihrem Kundenkonto

____________________________________________________________________

AM 5.12.208 dann DAS: (eine Frau F. - die Ihren Namen in der Nachricht nicht nennt.

Sehr geehrter Herr Steding,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Buchung: 6474595 / Side Sungate Hotel / 27.11.2018-28.11.2018

Wie Ihnen aus vorangegangener Korrespondenz bekannt ist, sind Gutscheine gemäß der Teilnahmebedingungen nicht auf Dritte übertragbar. Daher sind die von Ihnen angefragten und weitere über Dritte erworbene Gutscheine in unserem System gesperrt.
Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team

_____________________________________________________________________

06.12.2018 | 21:55
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Am 7.11.2018 schreibt CHECK24. HIER =

Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.

_____________________________________________________________________

Wie jetzt "Bitte?

08.12.2018 | 01:01
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Zitat von Check24: Da wir nicht direkt von Abzocke ausgehen, wenn Kunden Gutscheine durch eine Aktion erhalten –

Davon gehe ich als Kunde auch nicht aus. Aber SIE wollen Ihre Kunden mit Vorsatz und jegliche Rechtsgrundlage über den Tisch ziehen!

(Bei der Konkurrenz wie z. B. O*odo und H*lidaycheck geht es seit Jahren Kundenorientiert und seriös. Bei Ihnen. lässt man den Kunden wie ein Stück Vieh trotz bezahler Rechnungen im Regen stehen.

08.12.2018 | 01:52
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Aber die mehrfach schriftliche GARANTIERTE Auszahlung verweigern SIE beharrlich auf dem Fundus EIGENER selbstgebastelter Grundlagen.

08.12.2018 | 17:15
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.12.2018 | 17:21
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.12.2018 | 17:47
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.12.2018 | 18:01
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 1.11.2018, auf die ich bisher keine Reaktion erhielt.

Ich habe gültige Gutscheinscodes beim Buchen von Reisen eingegeben. Nicht nur, dass die Gutscheine bestätigt wurden, Sie habe mir per E-Mail zusätzlich bestätigt, dass die Gutscheine akzeptiert würden und ich das Geld spätestens 14 Tage nach Reiserückkehr ausgezahlt werden würde.

Obwohl Sie Ihre Verpflichtung anerkannt haben, haben Sie bisher nicht geleistet. Wären die Gutscheine nicht akzeptiert worden, wäre ich nicht verreist.

Es grenzt an Körperverletzung bereits bezahlte (am 23.09.2018 Hotelelbuchungen (abgesehen der Gutscheine) nachträglich, nachdem ich schon abgereist war, gegenüber den Hotels zu stornieren, und mich dort wortwörtlich ohne Hotelzimmer (Buchung H-2018-78559 & H-201878556 im Regen stehen zu lassen.

Ich setze Ihnen eine letztmalige Frist, die Zahlungen an mich zu leisten bis zum 19.12.2018. Sollte weiterhin keinen Zahlungseingang feststellen, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
___________________________________________________________________

Dieses Formschreiben wurde bereits von einem Rechtsanwalt diktiert. Die Verantwortlichen die die Auszahlung blockieren, müssen sich ja in Ihrer EIGENEN Rechtsauffassung sehr sicher sein.

08.12.2018 | 18:03
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

09.12.2018 | 15:33
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

09.12.2018 | 23:37
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.12.2018 | 04:21
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.12.2018 | 04:28
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.12.2018 | 19:49
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.12.2018 | 19:58
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.12.2018 | 20:17
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

12.12.2018 | 14:25
von Tom Steding | Regelverstoß melden
ES WIRD WEITER GELOGEN BIS SICH DIE BALKEN BIEGEN

Kostenlos storniert wie schriftlich behauptet wurde auch nicht!

Ich habe bezahlt und stand ohne Hotel im Urlaub. GELD wurde ABGEBUCHT!

Wie soll ein kostenloser Storno funktionieren wenn man bezahlt hat und keine Leistung erhält? ? ?

Am 11.12.2018 wurde mein Gutschein angeblich wieder freigegeben. WEITERE LÜGE! Hier sind die Beweise:
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1 reclabox beschwerde de 421714 teaser 2 reclabox beschwerde de 421714 teaser


12.12.2018 | 14:57
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

14.12.2018 | 21:02
von Tom Steding | Regelverstoß melden
 spider monkey Check24- Ich warte noch bis zum 19.12.2018 auf die mehrfach bestätigte auch noch am 7.12.2018 garantierte Auszahlung auf mein Konto. (Je Buchung - 3 mal schriftlich die Auszahlung von Ihnen garantiert.

Mir ist klar das Sie die Größere Firma sind, wie sie
Ihre Kunden verdummen und abwimmeln und versprechen -brechen und sich selbst in den beiden Antworten widersprechen, das ist schon mehr als unseriös.

Meine Rechtsscutzversicherung ist bereit sich Ihrem, ich nenne es Betrug anzunehmen.

18.12.2018 | 18:33
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

21.12.2018 | 02:04
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Aufgrund welcher Teilnahmebedingungen werden Gutscheine eigentlich noch auf eBay verkauft?

Damit die Kunden "Eure Hotels buchen und am "Ende auch keinen Cashback bekommen! ? ? https://www.ebay.de/itm/40-Euro-Hotel-Gutschein-check24-de-MBW-40-Euro-Ubernachtung-Coupon-Rabatt/143057294823?_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIM.MBE%26ao%3D1%26asc%3D20140131123730%26meid%3D142aec03a1fa43aba5d2b080149d35a1%26pid%3D100167%26rk%3D2%26rkt%3D4%26sd%3D153309613673%26itm%3D143057294823&_trksid=p5411.c100167.m2940

21.12.2018 | 02:15
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.12.2018 | 02:59
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Neben mir sind inzwischen 2 andere von dieser Vorgehensweise von Check24 betroffen. "Gutschein Codes mehrfach SCHRIFTLICH anzuerkennen und später unter höchst fadenscheinigen Argumentationen vorsätzlich nicht auszuzahlen
Sollte es noch weitere betroffene Hotel-Kunden geben, bitte ich um PN.

21.12.2018 | 03:39
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Weshalb die doch so ehrliche und seriöse Firma Check24 es überhaupt noch duldet das Gutscheine unrechtmäßig auf Internet Plattformen angeboten werden? ? ?

Dem naiven / dummen Kunde wird schriftlich mehrfach "die Akzeptanz bestätigt das er selbstverständlich seinen Gutscheinbetrag ausbezahlt bekommt :) mehrfach - Das Hotel bucht und bezahlt. So hat Check24 zuerst die eigene Provision kassiert.

Anschließend: Check24 hat Provision abkassiert und dem Kunden später höflich mitgeteilt das er "Der Kunde" gegen selbst gebastelte Bedingungungen (die auf gar keiner Rechtsgrundlage basieren, weil die Gutscheine ja bestätigt und annerkannt wurden.

Super Masche!

Ich könnte bzw. kann noch weitere L*genmails veröffentlichen. aber belasse es gern erst einmal dabei.

Vielleicht ließt ja mal jemand mit der neben dem "Rechtlichen was folgt mal einen Bericht über die Seriösen Check24 verfassen mag. l.g.

21.12.2018 | 06:11
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

21.12.2018 | 06:32
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

29.12.2018 | 22:39
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Ein weiterer Geschädigter meldete sich Heute per Mail. Auch Ihnen wurden 5 Gutscheine  spider monkey 40 Euro nicht ausgezahlt trotz mehrfach schriftlich bestätigter Akzeptanz.

29.12.2018 | 23:01
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

15.01.2019 | 17:54
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Trotz Kulanz versprechen keine mehrfach garantierte Auszahlung bekommen.

Antwort HIER in der ReclaBox von Check24:

Da wir nicht direkt von Betrug ausgehen, wenn Kunden Gutscheine durch eine Aktion erhalten –

Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.

______________________________________________________________________

Kulanz wo ist mein Geld / bzw. die garantierte Auszahlung?

15.01.2019 | 18:09
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Die mehrfach bestätigte Auszahlung ist bis Heute nicht erfolgt. Alles sehr seriös! ?

02.02.2019 | 14:47
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

02.02.2019 | 15:10
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Auszahlungs Garantien Donnerstag beim Rechtsanwalt eingereicht.

Auch Versprechen "Siehe Antwort von Check24 " Zitat: Dass Sie die Möglichkeit hatten, zusammenhängende Nächte in derselben Unterkunft mit verschiedenen Gutscheinen zu tätigen, war eine Kulanz unsererseits.

Weitere Antwort von Check24 - Hier " Es liegt keine durch CHECK24 bedingte technisch fehlerhafte Ausgabe der Gutscheine vor, sondern ein Verstoß gegen die Gutschein-Teilnahmebedingungen eines anderen Nutzers. "

CHECK24 schreibt ja selbst eines anderen Nutzers. Was habe ich mit anderen abzumachen? Sie sind mein Vetragspartner und nicht andere, logisch oder?

Auch das Kulanzversprechen von Frau B. wurde bislang nicht eingehalten-sprich es wurde überhaupt nicht reagiert.

Gesamtschaden 520 Euro um genau diesen Betrag wurde ich von Check24 be*rogen plus 2 stornierte aber bezahlte Hotelübernachtungen - gebucht ohne Gutschein. Gesamt = 602 Euro!

Super * Check24 - ihr seid so was von UN* seriös und redet Euch vorsätzlich um Kopf und Kragen.

03.02.2019 | 01:10
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Naechste Luege. Geld weg, Es kam NIE zu einer
reservation trotz Zahlung. Abgesehen davon das es das "Side Asteria schon lange micht mehr gibt. Weder trotz Zahlung beim Hotelier im System. Noch Gutschein freigeschaltet.
Super Arbeit! Sehr seriös  spider monkey Check24.
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1 reclabox beschwerde de 427889 teaser


06.02.2019 | 17:21
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Hotel bei Check24 gebucht und bezahlt. Die arbeiteten mit zwie*ichtigen Firmen so das ich trotz Zahlung kein Zimmer hatte! Super abgezockt  spider monkey Check24

Beweis:
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1 reclabox beschwerde de 428340 teaser


06.02.2019 | 17:23
von Tom Steding
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.03.2019 | 13:37
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Update: Rechtsanwalt benötigt noch etwas Zeit (da ein freundschlaftlicher Dienst seinerseits) Aktuelles folgt demnächst.

16.10.2019 | 11:26
von Eckhard Bullwinkel | Regelverstoß melden
Mich würde interessieren, wie die Sache weitergegangen ist!

18.10.2019 | 10:12
von Dr. Matthäus Schreiber | Regelverstoß melden
Das würde mich auch interessieren! Wurde das Problem gelöst oder welche Reaktionen gab es noch von Check24?

19.10.2019 | 05:33
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Hallo Kollegen. Danke für die Nachfrage.
Vor einigen Wochen habe ich mit meinem Freund (R. A.) noch einmal darüber gesprochen und gefragt ob er ein Mahnverfahren gegen Check24 einleiten würde.
Er sagte das es Grundsätzlich möglich währe aber er sich ganz sicher ist das Check24 dagegen Widerspruch einlegen werden wird weil es sich bei deren Masche ja nicht nur um mich allein als be*rogenen handelt und es schlussendlich für Check24 um sehr viel mehr Geld geht.



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