Verivox GmbH (Heidelberg)
Kein Zurückziehen der Anfrage mehr möglich!
Nachdem ich eine Vielzahl meiner Daten genannt hatte, sah ich es nicht ein, mich weiter für so eine Sache weiter "nackig" zu machen zu müssen und wollte die Anfrage zurückziehen.
Das gehe aber nun nicht mehr, sagte mir die Mitarbeiterin - ich könnte ja per E-Mail dann widersprechen, dass die Daten weiter gespeichert werden. Auch bei der Schufa gäbe es keinen Eintrag, habe ich so verstanden.
Drei Minuten später hatte ich aber von der Schufa schon 10 E-Mails über "eine Aktualisierung der zu Ihnen gespeicherten SCHUFA-Daten" bekommen: Wahrscheinlich also von Banken, die meine Anfrage weitergeleitet haben - obwohl ich klar mitgeteilt hatte, dass ich meine Anfrage bei Verivox zurückziehe!
Wo bleibt da die Widerspruchsfrist im mündlichen Gespräch mit der Beraterin? Auch ist keine Aufklärung über mögliche sofortige Folgen erfolgt - ich finde ein Skandal!
Eigentlich müsste, nachdem meine Daten alle von mir mitgeteilt wurden - zum Schluss auf jeden Fall nochmal gefragt werden, ob ich jetzt mit einer Anfrage an alle beteiligten Banken einverstanden bin: Erst dann dürfte meiner Überzeugung nach diese Anfrage losgeschickt werden!
23.12.2021 | 08:35
Abteilung: OPS
Lieber Toni,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Für uns steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle.
Ziel von Verivox ist es, komplexe Märkte übersichtlich und transparent darzustellen und dem Verbraucher zu helfen, die für ihn jeweils beste Entscheidung zu treffen.
Gerne löschen wir Ihr Daten hierzu bitten wir Sie uns eine Nachricht per E-Mail an serviceverivox.de zukommen zu lassen.
Sobald diese vorliegt, werden wir die Datenlöschung vornehmen und Ihnen die Löschung bestätigen.
Viele Grüße
Ihr Verivox Team
Insofern kann meine Beschwerde gar nicht mehr gelöst werden - es sein denn, diese Firma ändert ihr Geschäftsmodell grundlegend, und davon ist leider nicht auszugehen!
Meine Beschwerde diente eigentlich auch nur dazu, Öffentlichkeit herzustellen - "gelöst" werden kann sie auf Grund der obigen Beschreibung natürlich leider auch nicht mehr - es sei denn, man könnte die Zeit nochmal zurückdrehen, und Verivox würde dann anders verfahren?