238 Views | 04.05.2023 | 18:17 Uhr
geschrieben von Roman Hertel

eBay (Kleinmachnow)

Anzeigengebühr "Standard" 107,18 EUR, obwohl nicht gebucht

Ich verkaufte einen Artikel, den ich über "Anzeige Standard" eingestellt haben soll. Da ja aber seit kurzer Zeit Privatverkäufe kostenlos möglich sind, habe ich mich extra deswegen bei eBay registriert.

SCHLAGWORTE

Ich bekam weder eine Information, dass ich eine "Anzeige Standard" gebucht haben soll, noch eine Kosteninformation derer und ich hatte auch keine Information, die "Anzeige Standard" rückgängig zu machen.

Ich möchte daher eine Rückerstattung der rund 108 EUR Anzeigengebühr, da ich sonst meinen Anwalt für Verbraucherrecht einschalten werde und noch einmal die Verbraucherzentrale kontaktieren werde.

Zitat: "Hinweis: Die Rechnerei hat für Privatverkäufer ein Ende. Wer nicht-gewerblich Sachen bei eBay verkauft, muss ab dem 1. März 2023 gar keine Verkaufsprovisionen und Angebotsgebühren mehr bezahlen. Damit will man wieder mehr private Anbieter zur Plattform locken. Zunächst gilt die Änderung nur für Verkäufer in Deutschland. Die fixe Gebühr von 0,35 EUR pro Angebot entfällt demnach ab Anfang März.

Mit der Änderung will man unter anderem Kunden wieder gewinnen, die ihre Sachen lieber bei eBay Kleinanzeigen anbieten.

Dort kann man bereits dauerhaft ohne Provisionen Artikel anbieten. Wer jedoch regelmäßig bei eBay und Co. anbieten, sollte das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz im Hinterkopf behalten, wonach ab 30 Verkäufen eine Meldung an das Finanzamt erfolgt."

Dies war nur ein Verkauf und lediglich ein Privatverkauf innerhalb Deutschlands. Hinzu kommt, dass ich die Anzeige mit der Standardmaske erstellte und vorher keine Funktion ersichtlich war, dass ich "Anzeige Standard" genutzt hätte.

Zudem berufe ich mich rechtlich zusätzlich auf die eBay-Kostenübersicht vom 03.05.2023.

Sollte die Anzeigengebühr nicht rückerstattet werden, so ist dies seitens eBay ausreichend zu belegen und zu beweisen.

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Meine Forderung an eBay: Rückerstattung der Anzeigegebühr.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


26.05.2023 | 00:00
von Roman Hertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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