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602 Views | 08.05.2012 | 13:15 Uhr
geschrieben von Martin Bundlechner
Wir haben bei Groupon einen GUTSCHEIN für eine Schönheits OP bei der ART MEDIC in Düsseldorf für 2000.- erworben.
Beim Beratungstermin Anfang März wurde festgestellt, dass dieser Eingriff bei meiner Frau nicht möglich ist. Seit diesem Zeitpunkt warten wir auf die Rückerstattung von Groupon. Diese fühlen sich nicht zuständig.
Die Klinik und der Arzt Herr Dr. Weiand und Herr Dr. Decker melden sich auch nicht mehr.
Meine Forderung an Groupon GmbH:
Erstattung des Kaufpreises
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Gerade bei Schönheitsoperationen informiert man sich doch VORHER über die generelle Machbarkeit des Eingriffs, die Finanzierung (wie auch immer die aussehen soll) klärt man doch später.
Ist zumindest meine logische Denke bei Geschäften aller Art.
1) Ist es machbar?
2) Was kostet das?
Man geht doch auch z. B. in den Baumarkt, um z. B. einen neuen Wasserhahn für das Spülbecken in der Küche zu besorgen. Da schaut man doch auch VORHER, ob die Anschlüsse halb-zoll oder dreiviertel-zoll (wie auch immer) sind, also was man braucht.
Bitte schauen Sie in die Bedingungen, die Sie beim Kauf des Gutscheins akzeptiert haben, was dort zu einer evtl. Rückabwicklung und dergleichen steht.
Ansonsten Frist setzen zur Rückabwicklung, Mahnbescheid und gut.
In diesem Fall wären die Ärzte auch schlecht beraten gewesen, wenn Sie trotzdem eine OP angesetzt hätten. Seien Sie froh, Herr Martin, es hätte vielleicht noch schlimmer werden können als es jetzt schon ist.
Wie hier schon angeklungen ist, durch die Schnäppchen-Mentalität schrecken diese Gutscheintypen vor nichts mehr zurück.