333 Views | 17.10.2013 | 13:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4193243

NoLimits24 GmbH & Co. KG (Erfurt)

NoLimits24 erklärt Erlebnisgutschein für verjährt

Der Gutschein wurde im Dezember 2009 erworben, im August 2011 eingelöst.

Leider kam es damals nicht zu einer Terminvereinbarung, da nur wenige Termine verfügbar waren. Jetzt wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Gutschein im August 2012 verjährt sei.

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Meine Forderung an NoLimits24 GmbH & Co. KG: Einlösung des Gutscheins oder Auszahlung des Wertes des Gutscheins, abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.10.2013 | 22:57
von ReclaBoxler-4193243 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.11.2013 | 11:01
von ReclaBoxler-4193243 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.11.2013 | 13:39
von ReclaBoxler-4193243 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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