1238 Views | 27.07.2014 | 09:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5480144

Aral AG (Lüneburg)

Keinen Grund für die Kündigung

Ich arbeite seit einem Jahr und sieben Monaten an der Aral Tankstelle Goseburg in Lüneburg und war noch nie krank, habe nie gefehlt und wenn ich mal frei bekommen wollte, ging es immer nicht und die Urlaubstage haben die Chefs sich auch selbst ausgesucht. Ich habe immer mehr als alle anderen gearbeitet.

Seit ca. 4 Wochen habe ich eine heftige Sehnenscheinentzündung und bin krank geschrieben. Und jetzt habe ich die Kündigung bekommen.

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Kommentare und Trackbacks (7)


27.07.2014 | 09:34
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Sofort bei der Arbeitsagentur arbeitslos und arbeitssuchend melden. Sollte die Erkrankung über das Ende der Beschäftigung andauern, übernimmt solange die Krankenkasse die Lohnfortzahlung. Taggenau und ohne jede Unterbrechung auch nur von einem Tag die Krankmeldungen/AU-Bescheinigungen dort einreichen.
Und: Kündigungsschutzklage erheben beim zuständigen Arbeitsgericht.

Der "Ober Chef von Aral" wird sich mit Sicherheit nicht einschalten!

27.07.2014 | 12:32
von Phönix | Regelverstoß melden
Eine reguläre Kündigung während Krankheit ist normalerweise nicht zulässig (es gibt Ausnahmen z. B. kurzes Arbeitsverhältnis oder weniger als 10 Beschäftigte). Genauso wie 3547973 es geschrieben hat - ab zum Anwalt und prüfen lassen.

27.07.2014 | 13:33
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Kündigungen WEGEN einer Krankheit sind vom Arbeitgeber näher zu begründen, jedoch WÄHREND einer Krankheit jederzeit möglich.

27.07.2014 | 18:14
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1363214 - das was Sie meinen ist dann aber eher die fristlose Kündigung bzw. der Grund muss im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Die Begründung muss auch sehr eindeutig sein. Dazu zählt beispielsweise das Vortäuschen einer Krankheit oder gar die vorherige Androhung einer solchen. Es handelt sich hierbei um eine personenbedingte Kündigung. Auch wenn abzusehen ist, dass die Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, wäre eine Kündigung rechtens - es kommt hier grundsätzlich auf die Prognose für die Zukunft an.

Über die Begründung hat BF nichts geschrieben. Eine Kündigung muss immer begründet sein. Eine willkürliche ist in jedem Falle unwirksam, wenn sie rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Nach 3 Wochen ohne Klage wird jede Entlassung wirksam.

Lieber BF - ich hatte vorhin vergessen Ihnen noch mitzuteilen, dass Sie ggf. auch die Möglichkeit einer kostenfreien Rechtsberatung über Ihre städtische- bzw. Gemeindeverwaltung haben. Sie sollten das nutzen. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, ob bei einer Klage Aussicht auf Erfolg besteht.

27.07.2014 | 18:16
von ReclaBoxler-1363214 | Regelverstoß melden
Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben:

PKH - Prozeßkostenhilfe beantragen, beim Arbeitsgericht oder beim Rechtanwalt, Details zum Vorgehen:
www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/prozesskostenhilfe-arbeitsrecht.htm

Und sofort aktiv werden, die Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft 21 Tage nach Erhalt der Kündigung ab!

27.07.2014 | 18:39
von Fritz The Cat | Regelverstoß melden
Der Ober Chef von Aral hat damit nichts zu tun. Jede Aral Tankstelle hat ihren
eigenen Ober Chef.
Und das ist der Pächter (Inhaber).

07.09.2014 | 10:04
von ReclaBoxler-5480144 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Chefs sind ganz schlecht ich war paar mal dort und
Angeblich waren die nicht da und auf SMS e reagieren die nicht
Das sind Feiglinge




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