1238 Views | 27.07.2014 | 09:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5480144
Ich arbeite seit einem Jahr und sieben Monaten an der Aral Tankstelle Goseburg in Lüneburg und war noch nie krank, habe nie gefehlt und wenn ich mal frei bekommen wollte, ging es immer nicht und die Urlaubstage haben die Chefs sich auch selbst ausgesucht. Ich habe immer mehr als alle anderen gearbeitet.
Seit ca. 4 Wochen habe ich eine heftige Sehnenscheinentzündung und bin krank geschrieben. Und jetzt habe ich die Kündigung bekommen.
Meine Forderung an Aral AG:
Bezahlung, bis ich einen neuen Job habe
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Und: Kündigungsschutzklage erheben beim zuständigen Arbeitsgericht.
Der "Ober Chef von Aral" wird sich mit Sicherheit nicht einschalten!
Über die Begründung hat BF nichts geschrieben. Eine Kündigung muss immer begründet sein. Eine willkürliche ist in jedem Falle unwirksam, wenn sie rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Nach 3 Wochen ohne Klage wird jede Entlassung wirksam.
Lieber BF - ich hatte vorhin vergessen Ihnen noch mitzuteilen, dass Sie ggf. auch die Möglichkeit einer kostenfreien Rechtsberatung über Ihre städtische- bzw. Gemeindeverwaltung haben. Sie sollten das nutzen. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, ob bei einer Klage Aussicht auf Erfolg besteht.
PKH - Prozeßkostenhilfe beantragen, beim Arbeitsgericht oder beim Rechtanwalt, Details zum Vorgehen:
www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/prozesskostenhilfe-arbeitsrecht.htm
Und sofort aktiv werden, die Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft 21 Tage nach Erhalt der Kündigung ab!
eigenen Ober Chef.
Und das ist der Pächter (Inhaber).
Angeblich waren die nicht da und auf SMS e reagieren die nicht
Das sind Feiglinge