BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Jahresrechnung überfällig
Bestell-/Kundennummer: VT-NR 87432
Lt. Energiewirtschaftsgesetz muss eine Jahresrechnung innerhalb von 6 Wochen erstellt sein. Unser Vertrag nach 12 monatiger Belieferung endete somit zum 30.04.2016. Der Aufforderung zur Mitteilung des Zählerstandes wurde folge geleistet. Nach 5 Wochen erster Anruf im Call-Center. Auf die Frage zum Stand der Erstellung der Jahresrechnung wurde lapidar mitgeteilt, 6 Wochen seien noch nicht um. Heute, am 21.06.2016, lag per Post noch keine Jahresrechnung im Briefkasten vor. Mein Anruf im Callcenter ergab, dass eine Umstellung vorliegt im Sytem. Kein Unternehmen, welches ein neues System einführt, legt das Alte bei Seite. Es wird zunächst immer zweigleisig gefahren um auftretende Probleme entgegenzuwirken. Kurz gesagt, die Mitarbeiterin teilte mit, man müsse Geduld haben und das in einem Ton, welcher wirklich nicht kundenfreundlich ist. Wäre ein Mehrverbrauch an kWh bei uns gewesen, hätten wir mit Sicherheit die Jahresrechnung längst. Der alte Abschlag wird dennoch für das neue Belieferungsjahr abgebucht, obwohl ein Anpassung des Abschlages nach unten erfolgen müsste, aufgrund eines geringen Verbrauches an kWh.
Das Energiewirtschaftsgesetz EnWG § 40 weist dazu aus, das Lieferanten s i c h e r s t e l l e n! müssen! , das spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Zeitraums der Verbraucher die Jahresrechnung/ Schlussrechnung erhält. Auch BEV als Lieferant kann da keine Ausnahme machen. Abwarten bringt hier garnichts.
So, diese Mitteilung geht auch an die Schlichtungstelle Energie in Berlin und das kostet dem Unternehmen BEV auch richtig Geld, wenn bis 25.06.2016 keine Jahresrechnung im Briefkasten ist.
Hinsichtlich des Bonus und der Auszahlung sehe ich gediegen entgegen. Auch dazu gibt es Urteile. Hier erwähne ich nur Düsseldorf.
MfG
Schmidt
27.06.2016 | 11:31
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Familie Schmidt,
Ihren Unmut können wir verstehen.
Umgehend haben wir Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung übergeben.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH