Von ROLAND Rechtsschutz beantwortete Beschwerde. | 579 Views | 05.08.2016 | 12:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4447357

ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (Köln)

Verweigerung der Deckungszusage für Berufung

Bestell-/Kundennummer: 1.10.0064042

Nach Erhalt eines Urteil, welches mit zahlreichen Fehler erstellt wurde, muss hiergegen Berufung eingereicht werden. Für diese Berufung wird aber von der ROLAND RV die Deckung verweigert, sodass damit die Frist zur Einreichung der Berufung nicht eingegaltenb werden kann. Diese Frist endet mit dem 01.08.2016.

Der Roland RV gingen bisher zahlreiche Schreiben zu, wovon auch der zuständige Ombudsmann in Kenntnis gesetzt wurde. Es sollte daher interessant sein zu erfahren, weshalb die ROLAND RV sich weigert, die rechtlich zustehende Deckung zu verweigern und sich dennoch öffentlich als eine der besten Versicherungen anzugeben!

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Meine Forderung an ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG: Mit dieser Veröffentlichung des bestehenden Problem wird auf Zusendung der benötigten Deckungszusage bestanden.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2016 | 08:36
Firmen-Antwort von: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Abteilung: Marketing und Kommunikation

Guten Tag,

wir bedauern, dass Sie verärgert sind. Gerne können wir Ihren Fall noch einmal für Sie prüfen. Bitte schicken Sie dazu eine E-Mail mit Ihrer Versicherungsschein-Nummer an socialmedia spider monkey roland24.de.

Beste Grüße

Ihr ROLAND Online-Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


06.08.2016 | 10:14
von ReclaBoxler-4447357 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich die notwendige Deckungszusage auf die fristgerechte Einreichung einer Berufung bezieht, muss noch immer auf diese bestanden werden.

R. Hödicke


11.08.2016 | 16:29
von ReclaBoxler-4447357 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Durch die Verweigerung der Deckungszusage sehe ich mich gezwungen, gegen die ROLAND RV rechtliche Schritte einzuleiten. Mit dem Schreiben der ROLAND RV vom 08. Aug. 16 wurde angegeben, das es - aufgrund des Fristablauf! - keiner weiteren Erörterung g bedarf. Es steht aber noch immer die rechtliche Forderung aus, welche sich auf einen Betrag in Höhe von 1.500,- € beläuft. Falls erforderlich, werde ich diesen Betrag von der ROLAND RV einfordern. Mit freundliche Grüßen R. Hödicke


19.08.2016 | 13:39
von ReclaBoxler-4447357 | Regelverstoß melden
Mit dem 05.08.2016 (12:41) wurde auf die Angabe der Roland Vers. vom 08.08.2016 (08:36) geantwortet. Von dieser Vers. wurde die Angabe meiner Vers.nr verlangt, obwohl diese bekannt sein dürfte, sobald in deren Unterlagen meine Name erkannt wird. Da aber noch immer keine Deckungszusage vorliegt, wird mir noch immer die Inanspruchnahme zustehender Rechte, . bzgl. Berufung, vorsätzlich verweigert. Es sollte daher interessant sein zu erfahren, wann von der Roland Vers. die gesetzlichen Pflichten, bzgl. Rechtsschutz, erfüllt werden!

Rolf Hödicke

02.09.2016 | 14:56
von ReclaBoxler-4447357 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund der noch immer bestehenden Verweigerung einer Deckungszusage, sowie einer vorsätzlich verursachten Information, welche sich auf die Kostenübernahme eines Stichentscheidsverfahren bezieht, konnte die Berufung nicht fristgerecht beim LG eingereicht werden. Dadurch steht noch immer die Frage offen, wie es möglich ist, vom Beklagten die Kosten einzufordern, welche von mir für die Beseitigung von der Firma verursachten Mängel beglichen werden mussten. Mit freundlichen Grüßen Rolf Hödicke


23.09.2016 | 18:17
von ReclaBoxler-4447357 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.09.2016 | 10:12
von ReclaBoxler-4447357 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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