Jochen Schweizer GmbH (München)
Action & Abenteuer Gutschein nach drei Jahren abgelaufen
Bestell-/Kundennummer: 00291828
Ich bin entsetzt. Wir haben einen Jochen Schweizer Gutschein für ein aufregendes Erlebnis (Action & Abenteuer) für eine oder zwei Personen. Dieser ist leider nach drei Jahren abgelaufen. Ich finde es einfach unglaublich, dass man so teure Gutscheine verkauft und es dann keinerlei Kulanz gibt. Keine Möglichkeit, sein Geld oder zumindest einen Teil zurückzubekommen oder diesen nochmals zu verlängern. Das Geld hat Jochen Schweizer ja schließlich auch kassiert und wir haben nun gar nichts davon. Wir haben es dem Unternehmen also einfach geschenkt. Ich werde definitiv nie wieder einen Gutschein dort kaufen.
17.08.2016 | 16:31
Abteilung: Customer Relationship Management
Guten Tag Bianca,
schade, dass Sie es innerhalb der 3 Jahre bis zum Jahresende nicht geschafft haben Ihren Gutschein einzulösen. Wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre). Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Gerne würden wir Ihren Fall noch einmal überprüfen und bitten Sie Ihren Namen und Ihren Gutscheincode an feedbackjochen-schweizer.de zu senden. Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und danken Ihnen für Ihr Feedback.
Liebe Grüße aus München
Corinna aus dem Jochen Schweizer Team
Man hat eine Leistung gekauft und nun nichts dafür bekommen. Ich verstehe ja dass man von mir aus nicht die volle Leistug bekommt wenn man die 3 Jahre verpasst hat aber einfach nichts?
Wenn Sie begrenzt haltbare Lebensmittel kaufen und diese dann im Kühlschrank vergessen, können Sie doch auch nicht nach Ablauf einfach damit in den Supermarkt gehen und frische neue Ware verlangen, da Sie schließlich selbst daran Schuld sind, dass Ihre Lebensmittel nun nicht mehr genießbar sind.
Ob Sie nun Gutscheine kaufen und deren Gültigkeit übersehen oder Lebensmittel kaufen und deren Haltbarkeit übersehen, macht im Grunde keinen Unterschied.
Für beides haben Sie einmal Geld bezahlt, dessen Gegenwert Ihnen durch eigenenes Verschulden entgangen ist.
Kein Lebensmittelhändler würde Ihnen abgelaufene Ware später einfach erstatten, warum sollte Jochen Schweizer das bei den Gutscheinen also anders handhaben?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe schon öfter Massagegutscheine oder ähnliches geschenkt bekommen, die ich auch nach Jahren einlösen konnte und wenn der damalige Einkaufspreis eben nicht mehr dem aktuellen entspricht ist das ja ok. Dann wäre ich auch bereit einen kleinen Aufpreis zu bezahlen. Aber gar nichts mehr dafür bekommen? Für einen Gutschein der sicher über 100 € gekostet hat! Sehr befremdlich und entäuschend.