Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 209 Views | 09.01.2017 | 15:11 Uhr
geschrieben von R. V. T.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Versuch der Vertragsverlängerung trotz Befristung auf 12 Monate

Bestell-/Kundennummer: 02309867

Trotz Befristung gem. AVB 7.3 auf 12 Monate versucht Extraenergie einen Schutzbrief zu verlängern

In Herbst habe ich einen Gasliefervertrag über zwölf Monate mit dem Neusser Unternehmen Extraenergie abgeschlossen. Lieferbegin war der 4.11.15.

SCHLAGWORTE

Die erste Überraschung war, dass der Vertrag nicht über zwölf, sondern über fast dreizehn Monate lief, denn Vertragsende ist nicht der 3.11.16, sondern das Monatsennde des zwöften Monats, also fast ein ganzer Monat mehr.

Gleichzeitig mit Vertragsabschluß bietet Extraenergie einen befristeten Zusatzservice an, dessen Laufzeit nach zwölf Monaten endet. (AVB 7.3 Stand Juni 2014 gilt: "Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Tages, an dem der zwölfte Monat nach Beginn des Versicherungsschutzes endet, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit des Energieliefervertrages. ")

Entgegem diesem Vertragsbestandteil wird in AVB 7.5 eine Kündigung gefordert. (AVB 7.5 Nach Ablauf des zwölften Monats nach Beginn des Versicherungsschutzes verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsschutzes und damit der Zusatzservice-Vertrag jeweils automatisch um 12 weitere Monate, sofern nicht der Zusatzservice-Vertrag mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Versicherungsschutzes gekündigt wird. Ab dem Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Versicherungsschutzes, ist der Zusatzservicevertrag gem. Ziff. 11.2. kostenpflichtig. Die Kündigung ist ausschließlich in Schriftform und per Briefpost zu richten an: ExtraEnergieGmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz.)

Das ist rechtlich nicht möglich.

Eine Kündigung ist nicht erforderlich, da der Vertrag nach AVB 7.3 bereits befristet ist.

Trotzdem erstellt Extraenergie eine Rechnung.

Eine rechtliche Klärung steht noch aus.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Anerkennung der Wirkungslosigkeit der Rechnung und Stornierung des Schutzbriefes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.01.2017 | 10:57
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung unsere Fachabteilung weitergeleitet.

Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald weitere Informationen für Sie vorliegen.

Bei Rückfragen erreichen Sie unser Service Center jederzeit über das Kontaktformular auf unserer Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.01.2017 | 23:16
von R. V. T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist die Angelegenheit trotz eindeutiger Vertragsbedingungen noch nicht beendet.
extraenergie interpretiert die AGB "Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Tages, an dem der zwölfte Monat nach Beginn des Versicherungsschutzes endet, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit des Energieliefervertrages. " insofern, dass dies ausdrücken soll, dass der Schutzbrief unabhängig vom Energieliefervertrag sei. Das ist eine sehr kreative Interpretation.
Ich werde den Verbraucherschutz einbeziehen.

Warnung also: Hände besser weg von diesem Anbieter.


31.01.2017 | 00:43
von R. V. T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die eindeutige Vertagsformulierung: AVB 7.3 Stand Juni 2014: "Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des Tages, an dem der zwölfte Monat nach Beginn des Versicherungsschutzes endet, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit des Energieliefervertrages. "

wird von Extraenergie sehr kreativ umgedeutet in:

"Des Weiteren möchten wir Ihnen in Bezug auf Ihren Hinweis auf den AVB Punkt 7.3 mitteilen, dass dieser lediglich aussagt, dass der Haushaltschutzbrief eine eigene Mindestvertragslaufzeit besitzt und nicht automatisch mit dem Energievertrag endet. "

Ich warte noch immer auf die schriftliche Anerkennung des Vertragsendes gem. 7.3.




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