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187 Views | 01.01.2017 | 15:47 Uhr
geschrieben von Bianca Schuster

Schnittger (Nürnberg)

Mietkaution wird nicht zurückbezahlt

Bestell-/Kundennummer: F. Str. 341

Mietkaution, Ärger mit Vermieter.

Die Kündigung meiner Wohnung erfolgte zum 30.09.2016 – vorher ließ mich der Vermieter nicht aus dem Vertrag.

SCHLAGWORTE

Ich schrieb den Vermieter an, ob ich selbst für Nachmieter sorgen könne und somit zum 31.08.2016 aus der Wohnung könne, falls ich jemanden finde, der zum 01.09.2016 einzieht – darauf bekam ich eine Bestätigung, dass dies dann möglich wäre.

Also schaltete ich Anzeigen in allen erdenklichen Portalen, bekam auch etliche Anrufe und viele Interessenten, welche die Wohnung haben wollten. Der Vermieter hat sich aber um überhaupt nichts gekümmert. Es war ihm völlig egal, ob die Leute die Wohnung wollen oder nicht – ich musste ja schließlich bis zum 30.09.2016 bezahlen – den ersten, den er angerufen hat, rief er etwa Mitte August zurück, was wohl ein klein bisschen spät ist.

Fliesen, die in der Küche stümperhaft angebracht waren (Fliesenkleber nur 0,5 mm dick aufgetragen und das auf Leimfarbe – jedes Kind weiß, dass dies nicht hält), fielen beim Auszug dann von der Wand und ich musste diese auf meine Kosten anbringen lassen. Das ist ein nachgewiesener Mangel am Gebäude und kann wohl nicht zu meinen Lasten gehen. Aber auch das habe ich brav bezahlt, um keinen Ärger zu haben.

Als es dann darum ging, dass ER die Wohnung vermieten wollte, sollte ich mich dann in die Wohnung setzen und darauf warten, dass die Leute kommen, die ER ausgesucht hat. Wohl ein klitzekleiner Scherz was? Selbst dies habe ich noch in Kauf genommen – um des lieben Friedens Wille.

Was ich aber nicht in Kauf nehme, dass meine Kaution in voller Höhe einbehalten wird. Ich habe meine Miete IMMER pünktlich bezahlt, ich bekam JEDES Jahr von den Nebenkosten etwas zurück. Die Wohnung ist zwischenzeitlich längst vermietet und das Übergabeprotokoll wurde ebenfalls OHNE Einwände des Vermieters unterzeichnet und die Wohnung als mängelfrei zurückgenommen.

Als Grund für nicht erfolgte Rückzahlung der Kaution führte der Vermieter eventuelle versteckte Mängel an, welche sich durch den neuen Mieter nach drei Monaten wohl schon längst hätten herausstellen müssen.

Wir sprechen über eine Kautionshöhe von 860,- Euro.

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Meine Forderung an Schnittger GmbH & Co. KG: 860,00 Euro Kaution Rückzahlung


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


02.02.2017 | 16:58
von Bianca Schuster | Regelverstoß melden
Es war nicht zu erwarten, dass die Firma Schnittger GmbH reagiert!

10.04.2017 | 17:08
von Bianca Schuster | Regelverstoß melden
Nach "nur" 6 Monaten sagte man mir am Telefon zu, dass man jetzt die GESAMTE Kaution zurückbezahlen will - hat aber nur die Hälfte zurückbezahlt! Ich frage mich schon, ob man nicht mehr weiß, wieviel Kaution man von welchem Mieter bekommen hat!

UNMÖGLICH!



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