PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)
Paypal Käuferschutz nicht gewährt dank "interner Vorgaben"
Der Käuferschutz von Paypal ist gelinde gesagt für die Tonne.
Folgender Sachverhalt:
Im September ein neues Handy in OVP bei einem Händler über eBay gekauft.
Das Handy hatte im Januar einen Schaden, das Display fing an sich zu lösen.
Beim Besuch des Samsung Service Centers wurde mir offenbart, dass dieses Gerät schon einmal repariert worden sein muss, da die Rückseite des Gerätes durch ein Imitat ausgetauscht wurde, durch dieses Imitat löst sich nun das Display, da die Verklebungen wohl mangelhaft sind. Die Garantie vom Hersteller ist hiermit auch erloschen.
D. h. faktisch habe ich kein Neugerät erworben sondern ein gebrauchtes was vermutlich aufbereitet wurde und dann auch noch mit gefälschten Teilen, d. h. der Artikel entsprach nicht der Beschreibung.
Der Verkäufer ist sich keiner Schuld bewusst und bietet nur eine Reparatur an, d. h. er hat das Geld für ein Neugerät kassiert obwohl gebrauchte/reaparierte Geräte ja durchaus einen geringeren Wert haben. Seine Meinung ist er wäre ja nur zur Gewährleistung verpflichtet welche er gerne nachkommen möchte. Und dann wird vermutlich wieder mit minderwertigen Teilen repariert.
Nun sagt Paypal ja so schön. Sie können innerhalb 180 Tagen einen Antrag auf Käuferschutz stellen.
Das ist auch möglich, allerdings lehnt Paypal dann den Antrag ab weil das Gerät ja schon in Benutzung war, so sagen es die "internen Vorgaben".
Da sind Bestätigungen von Samsung egal, dass der Händler mittlerweile mehrere Bewertungen bei eBay erhalten hat wo auch erwähnt wurde, dass der Händler gebrauchte Geräte als Neu verkauft interessiert Paypal auch nicht.
Danke Paypal ihr unterstützt damit wunderbar solche kriminellen Händler und verweist dann auf den Rechtsweg. Der Händler hat auch noch wunderbar an Paypal gemeldet, dass der Fall gelöst wäre was ausdrücklich nicht der Fall ist.
Eure Käuferschutzrichtlinien sind auch so schwammig formuliert, dass da ein normaler Mensch nicht durchblickt!