Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 236 Views | 01.02.2017 | 22:06 Uhr
geschrieben von Ivanka Topic

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 123305431

Am 13.1.2017 lag in meinem Postfach ein Schreiben von Stromio, in dem eine deutliche Preiserhöhung angekündigt wurde. Daraufhin habe ich am 17.01.2017 per unterschriebenem FAX gekündigt. Am 20.01.2017 teilte man mir per E-Mail mit, dass man die Kündigung nicht akzeptiert, auch nicht per FAX. (Trotz BGH Urteil). Am 31.01.2017 habe ich per Brief gekündigt. Habe von neue Lieferanbieter Bestätigung gekriegt, dass ich ab 07.02.2017 bei neu bin.

SCHLAGWORTE

Am 01.02.2017 habe ich bei Stromio per Telefon nachgefragt und die Damen sagte, dass das nicht möglich ist, dass ich keine Kündigung gekriegt habe. Neu Lieferant sagte, alles ist ok, und Stromio sagte keine Kündigung. Am Ende sagte die Dame, dass ich neues Angebot kriege und wenn mir das passt, dass ich Kündigung widerrufen kann. Zuerst keine Kündigung und am Ende doch (kann ich ihm widerrufen). Das ist furchtbar. Wenn ich bis morgen keine Bestätigung kriege, melde ich mich bei meiner Rechtsschutzversicherung.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 07.02.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.02.2017 | 14:47
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.02.2017 | 10:13
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo Topic,

also weiß man schon mal das die Kündigung angekommen ist und als Sonderkündigung wg. Preiserhöhung wohl auch wirksam. Das ist das was zählt. Man muß im Streitfall den Zugang der Kündigung beweisen können. Dazu schickt man die Kündigung am besten immer auf zwei voneinander getrennten Wegen, per Post und per Email oder Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll.
Das Versagen von zwei verschiedenen, voneinander getrennten Übermittlungswegen wird normalerweise als unwahrscheinlich gewertet.
Meines Wissens können wirksame Kündigungen aber nicht widerrufen werden. Es müßte vermutlich ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Mfg.
Bernd Brinker

03.02.2017 | 13:17
von Ivanka Topic | Regelverstoß melden
Vielen Dank für info Herr Brinker.
Stromio hat sich per E-Mail gemeldet aber mit neue Angebot. Denn will ich nicht. Habe meine Netzbetreiber kontaktiert und Bästetigung gekriegt das ich von Stromio abgemeldet bin (ab 6.2) und bei dem neuem bin. Und Netzbetreiber hat schon Stromio kontaktiert aber wie geschrieben habe von Stromio keine rede von abmeldung. Jetz was ich von Stromio erwarte ist Schlussrechnung. Ja, meine Netzbetreiber sagte wenn etwas nicht klar ist soll Stromio da fragen.

MfG Topic

08.02.2017 | 20:03
von Ivanka Topic gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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