BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Abschlag von 94 Euro ohne Ankündigung auf 142 Euro angehoben
Bestell-/Kundennummer: 365051
Masche von BEV den Abschlag unbegründet und ohne Benachrichtigung zu erhöhen.
Seit 01.02.2017 werde ich von BEV mit Strom beliefert. Am 01.02.2017 wurde vom Konto der Abschlag in Höhe von 142 Euro abgebucht. In der Auftrags-Urkunde wurde ein Abschlag von 94 Euro mitgeteilt. Bei einem Verbrauch von 4100kWh auch in Ordnung. Bei einem telefonischen Gespräch wurde erzählt, der Netzbetreiber hat 5000kWh als Jahresverbrauch mitgeteilt. Dieses stimmte aber laut Rücksprache mit dem Netzbetreiber nicht. Selbst bei einem Verbrauch von 5000kWh ist ein monatlicher Abschlag von 142 Euro weit überzogen.
Ich habe dann der Lastschrift widersprochen und meine Bank hat den Betrag gutgeschrieben. Auf das Konto der BEV habe ich 94 Euro überwiesen. Für März habe ich ebenfalls 94 Euro überwiesen. Jetzt bekam ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt S. über eine Forderung von 128,00 Euro. Selbstverständlich werde ich nichts an den Rechtsanwalt bezahlen. Den monatlichen Abschlag von 94 Euro überweise ich an BEV. Im April ist der Sofort-Bonus in Höhe von 180 Euro fällig. Sollte der nicht auf meinem Konto gutgeschrieben sein, werde ich diesen mit der Abschlagszahlung April und Mai verrechnen. Einer Klage von BEV sehe ich gelassen entgegen.
Beschwerde ist gelöst