684 Views | 07.07.2017 | 22:32 Uhr
geschrieben von Siggi C.

Amazon.de (Luxemburg)

Amazon ignoriert EU-Widerrufsrecht und versucht Kunden zu nötigen

Bestell-/Kundennummer: Aktenzeichen Infoscore; S.17.3282837.01.8, Bestellnr; 305-6761408

Anfang des Jahres wurde leider ein Artikel erworben, der objektiv unbrauchbar war, so dass ich den Vertrag fristgerecht rückabgewickelt bzw. widerrufen habe.

SCHLAGWORTE

Nachdem Amazon zunächst versucht hat, den vom Händler zu tragenden Aufwand (Retourmarken ausdrucken und bezahlen) auf den Kunden abzuwälzen - worauf ich selbstverständlich nicht eingegangen bin – wurde auch nach zwei Monaten (!) keine Rückzahlung veranlasst, da der Händler die Schrottware für einen Kaufpreis von knapp 30 Euro und einen tatsächlichen Wert von unter zehn Euro angeblich nicht zurückerhalten hat (Rechtslage ist da absolut klar, §355 Abs. 3 Satz 4 BGB „Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren“. Außerdem ist er selber schuld, wenn es verschütt geht, da er keine Retourmarke geschickt und für einen teureren Versand mit Nachweis – bei dem Warenwert ohnehin lächerlich - bezahlt hat). Anstatt dessen wurde nach meiner Reklamation und Hinweis auf die gesetzlichen Rechte etwas von einer Garantie, sprich freiwilligen Leistung, gefaselt und sonst nichts unternommen.

Leider ließ sich die entsprechende Lastschrift aufgrund Kündigung des Girokontos nicht mehr zurückbuchen. Daher habe ich am 10.05.2017 eine Bestellung auf demselben Wege und mit gleichen Bedingungen erworben (anderer Händler, jedoch verantwortlich für Zahlung und Abwicklung erneut Amazon Marketplace). Habe bewusst die Lastschrift zurückgehen lassen und angeboten, die Differenz aus der aktuellen Forderung für die korrekte Lieferung abzüglich der mir zustehenden Summe aus Kaufpreis und Rücksendekosten für die stornierte Bestellung (Aufrechnung) zu überweisen. Anders käme man ja ohne kostspieliges und unverhältnismäßiges Gerichtsverfahren nicht an sein Recht und Geld.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Anstelle aufgrund der klaren Rechtslage dies zu akzeptieren, versucht man nun mit Inkassodrohungen e.t.c. weiter unrechtmäßig erworbene Gelder einzubehalten und so sich und seinen Schrotthändlern vorteilhaftere Bedingungen - als wie aus gutem Grund gesetzlich reguliert - zu verschaffen.

Hinzu kommt noch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, da ich nach diesem Vorgang natürlich mein Kundenkonto gekündigt und auf die Verpflichtung, alle Daten zu löschen, hingewiesen habe. Bis heute ebenfalls nicht erfolgt.

Das allerletzte. ABSOLUT NICHT EMPFEHLENSWERT! Nutzt ggf. die Suchfunktion von solchen Firmen wie Amazon und eBay (wobei selbst die immer unzuverlässiger funktioniert), kauft aber direkt beim Händler. Macht zwar etwas mehr Aufwand, aber es lohnt, denn so können die nicht an euch verdienen und immer größer und arroganter werden. Und vor allem wenn etwas schief läuft, muss man sich nicht mit so einem ignoranten und unfähigen „Service“ herumärgern. Vielleicht findet sich ja ein fähiger Webentwickler, der ein vergleichbares Portal aufbaut, jedoch mit einem vernünftigen Kundenservice. Eine echte Marktlücke, für die man dann zurecht 10-15% vom Kaufpreis als Provision zahlen kann.

Sicher hat dieses unzulässige Geschäftsgebaren auch System, so dass es zahlreiche Betroffene gibt. Man sollte ggf. diese Plattform und andere Möglichkeiten nutzen, diese/ähnliche Fälle zu sammeln und dann gesammelt an entsprechende Stellen weiterzuleiten, um den Druck zu erhöhen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Amazon.de: An Amazon: wenigstens sich an geltendes deutsches und EU-Recht halten. An die Kunden: Nur Händler unterstützen, die sich daran halten.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


08.07.2017 | 01:09
von Günther Maier | Regelverstoß melden
Selten so einen Stuss gelesen. Haben Sie heute vielleicht schon was getrunken? Was für ein Kauderwelsch, und wahrscheinlich an der eigenen Unzulänglichkeit gescheitert.

09.07.2017 | 11:03
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
In der Tat ein ziemlicher Stuss, den Sie da schreiben.

Haben Sie innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesandt? Was haben eigentlich Reklamation und Garantie damit zu tun?

Hatte der Händler die Übernahme der Retourenkosten zugesagt? Falls nicht, gehen die Rücksendekosten natürlich auf Ihre Kosten.

Da Sie die Ware ohne Retourenlabel zurückgesandt haben, sind Sie - und sonst niemand - für die Retoure verantwortlich. Nicht der Händler.

Eine neue Bestellung zu tätigen und die Bezahlung dann mit einem angeblichen Anspruch zu verrechnen, zeigt, dass Sie NULL Ahnung von Gesetz und Recht haben.

Da sie die Lastschrift für die 2. Bestellung zurückgerufen haben, haben Sie sich endgültig ins Unrecht gesetzt.

Nun wird ein kostspieliges Inkasso- und anschließendes Gerichtsverfahren auf Sie zukommen. Einschließlich Schufa-Eintrag.

Sorry, aber wie man sich dermaßen dämlich anstellen kann, unter gleichzeitiger Behauptung, man sei mit Gesetzen und Rechten vertraut, das ist wirklich bewunderswert.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!