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Anfang des Jahres wurde leider ein Artikel erworben, der objektiv unbrauchbar war, so dass ich den Vertrag fristgerecht rückabgewickelt bzw. widerrufen habe.

Nachdem Amazon zunächst versucht hat, den vom Händler zu tragenden Aufwand (Retourmarken ausdrucken und bezahlen) auf den Kunden abzuwälzen - worauf ich selbstverständlich nicht eingegangen bin – wurde auch nach zwei Monaten (!) keine Rückzahlung veranlasst, da der Händler die Schrottware für einen Kaufpreis von knapp 30 Euro und einen tatsächlichen Wert von unter zehn Euro angeblich nicht zurückerhalten hat (Rechtslage ist da absolut klar, §355 Abs. 3 Satz 4 BGB „Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren“. Außerdem ist er selber schuld, wenn es verschütt geht, da er keine Retourmarke geschickt und für einen teureren Versand mit Nachweis – bei dem Warenwert ohnehin lächerlich - bezahlt hat). Anstatt dessen wurde nach meiner Reklamation und Hinweis auf die gesetzlichen Rechte etwas von einer Garantie, sprich freiwilligen Leistung, gefaselt und sonst nichts unternommen.

Leider ließ sich die entsprechende Lastschrift aufgrund Kündigung des Girokontos nicht mehr zurückbuchen. Daher habe ich am 10.05.2017 eine Bestellung auf demselben Wege und mit gleichen Bedingungen erworben (anderer Händler, jedoch verantwortlich für Zahlung und Abwicklung erneut Amazon Marketplace). Habe bewusst die Lastschrift zurückgehen lassen und angeboten, die Differenz aus der aktuellen Forderung für die korrekte Lieferung abzüglich der mir zustehenden Summe aus Kaufpreis und Rücksendekosten für die stornierte Bestellung (Aufrechnung) zu überweisen. Anders käme man ja ohne kostspieliges und unverhältnismäßiges Gerichtsverfahren nicht an sein Recht und Geld.

Anstelle aufgrund der klaren Rechtslage dies zu akzeptieren, versucht man nun mit Inkassodrohungen e.t.c. weiter unrechtmäßig erworbene Gelder einzubehalten und so sich und seinen Schrotthändlern vorteilhaftere Bedingungen - als wie aus gutem Grund gesetzlich reguliert - zu verschaffen.

Hinzu kommt noch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, da ich nach diesem Vorgang natürlich mein Kundenkonto gekündigt und auf die Verpflichtung, alle Daten zu löschen, hingewiesen habe. Bis heute ebenfalls nicht erfolgt.

Das allerletzte. ABSOLUT NICHT EMPFEHLENSWERT! Nutzt ggf. die Suchfunktion von solchen Firmen wie Amazon und eBay (wobei selbst die immer unzuverlässiger funktioniert), kauft aber direkt beim Händler. Macht zwar etwas mehr Aufwand, aber es lohnt, denn so können die nicht an euch verdienen und immer größer und arroganter werden. Und vor allem wenn etwas schief läuft, muss man sich nicht mit so einem ignoranten und unfähigen „Service“ herumärgern. Vielleicht findet sich ja ein fähiger Webentwickler, der ein vergleichbares Portal aufbaut, jedoch mit einem vernünftigen Kundenservice. Eine echte Marktlücke, für die man dann zurecht 10-15% vom Kaufpreis als Provision zahlen kann.

Sicher hat dieses unzulässige Geschäftsgebaren auch System, so dass es zahlreiche Betroffene gibt. Man sollte ggf. diese Plattform und andere Möglichkeiten nutzen, diese/ähnliche Fälle zu sammeln und dann gesammelt an entsprechende Stellen weiterzuleiten, um den Druck zu erhöhen.





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