Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 152 Views | 26.03.2024 | 12:13 Uhr
geschrieben von Matthias Rudolf Mohr

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Ignoranz oder einfach nicht korrekt gearbeitet?

Bestell-/Kundennummer: siehe angefügte Fotos

Trotz meiner umfangreich erklärten, bereits erfolgten Beschwerde (Beschwerde-Nr.: 246895) bekomme ich erneut Post von E.ON.

Wie bereits in der oben angeführten Beschwerde unmissverständlich beschrieben, bin ich nicht Vertragspartner und habe kein Gas von Ihnen bezogen.

Warum ich, wie auch bereits beschrieben, am 09.02.2024 eine "Schlussrechnung" in Höhe von 19,29 EUR von Ihnen zugesendet bekam und diese dann mit Schreiben vom 11.03.2024 zur Zahlung angemahnt wurde, kann ich erneut nicht nachvollziehen.

Es scheint so, als das bei der vermeintlichen Korrektur des Kundenkontos bzw. dessen korrekter Zuordnung zu dem tatsächlichen Vertragspartner nicht konzentriert gearbeitet wurde.

Daher erwarte ich von Ihnen diese völlig unbegründet an mich gestellte Rechnung korrekt zuzuordnen und meine Adressdaten nicht weiter dazu zu verwenden, mir Rechnungen betreffend dieser Zählernummer zuzusenden.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrektur Ihrer Kundendaten und Einstellung der Berechnung an mich.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.03.2024 | 12:16
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Matthias,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Das war nicht unsere Absicht. Bitte entschuldigen Sie.

Wir leiten den Sachverhalt sehr gern direkt an unsere zuständigen Kollegen weiter. Diese prüfen alles ganz genau und kümmern sich gern um alles Weitere. Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld. Vielen Dank.

Viele Grüße und Ihnen einen schönen Tag

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


05.04.2024 | 10:24
von Matthias Rudolf Mohr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe abgehend von E.ON am 21.03.24 nun eine Mahnung erhalten und weiß daher immer noch nicht, ob das Konto/die Verbrauchstelle nun dem korrekten Vertragspartner zugeordnet wurde.




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