Gothaer Allgemeine Versicherung AG (Köln)
Gothaer lehnt Schadensregulierung ab
Bestell-/Kundennummer: 86.255.780637 bzw. KHS 86.18.0038390-93K76
Im März dieses Jahres kam es auf unserem Firmenparkplatz zu einem Unfall, bei dem ein von rechtskommender Autofahrer meinen Wagen an der linken hinteren Tür und Kotflügel beschädigte. Da auf diesen Firmenparkplatz nur der §1 der StVO zutrifft, weil hier baulich gesehen kein Straßenähnlicher Charakter existiert und somit beide Unfallparteien eine Schuld trifft, weigert sich die Gothaer Versicherung des eigentlichen unfallverursachenden Autofahrers vehement den Schaden zur Hälfte zu regulieren. Habe nach der ersten schriftlichen Ablehnung zur Schadensregulierung nochmal Beschwerde eingelegt und die Sachlage nochmal schriftlich dargestellt. Die Antwort hat nicht lange auf sich warten lassen und es wurde im letzten Schreiben auch noch eine falsche Geschwindigkeitsangabe durch Versicherung gemacht, welche in der Schadensanzeige von mir so nicht angegeben wurde.
Es ist ein Trauerspiel von der Versicherung, das man sich auf die StVO beruft, aber diese nicht korrekt anwendet, sondern zu seinen Gunsten auslegt. Normalerweise sollte man in solchen Fällen gleich den Rechtsschutz und den Anwalt mit einschalten und vor Gericht klagen.
20.07.2018 | 09:14
Abteilung: Presse- und Unternehmenskommunikation
Guten Morgen, Sie werden verstehen, dass wir einzelne Fälle hier nicht öffentlich diskutieren können. Die Regulierung von Schäden erfolgt nach ganz klaren Regeln, welche die Kollegen der Schadenbearbeitung auch in Ihrem Fall angewendet haben. Eine Pauschalregulierung ist nicht möglich, da jeder Fall einzeln geprüft und reguliert werden muss. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Schadenabteilung gerne zur Verfügung. Viele Grüße Klemens Surmann/Gothaer Versicherung