794 Views | 02.08.2018 | 01:55 Uhr
geschrieben von Mike Gilf

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Nach 10 Tagen Rücktritt und ca. 400,00 Euro kosten

Bestell-/Kundennummer: PS1FNF5P

Alle 11 Minuten verzockt sich jemand bei PARSHIP!

Ich habe dank der aufwendigen und überall präsenten Werbung von PARSHIP mich dann auch einlullen lassen; das Ergebnis war ernüchternd, nach 11 Minuten Langeweile, nach 111 Stunden wusste ich nicht warum, nach 11 Tagen fasste ich den Entschluss von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Vage war mir in Erinnerung das eventuelle Kosten für die Nutzung auf mich zukämen. Daher formulierte ich meine Kündigung entsprechend. Falls die Kosten tatsächlich einen Jahresbeitrag überschreiten bzw. erreichen würden:

SCHLAGWORTE

Guten Tag, Ihre Forderung steht in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung, daher widerspreche ich Ihrer Forderung und bitte um sofortige Löschung meines Profils! Ich werde Ihre Forderung durch meinen Anwalt prüfen lassen. Sollte diese rechtmäßig sein, behalte ich mir das Recht vor und kündige vorab Frist gerecht die 12-monatige Premium-Mitgliedschaft! Mit freundlichen Grüßen

An: widerruf spider monkey parship.de
Datum: 29.06.2018 - 17:40:00 Uhr
Betreff: Widerruf Vertrag Chiffre PS1FNF5P
Abholfrist: 29.07.2018 - 17:40:00 Uhr

wurde von folgenden Empfängern nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt:

widerruf spider monkey parship.de

Vielen Dank & weiterhin viel Spaß wünscht Ihnen
Ihr GMX Team

Hinweis:
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf die Absender-Adresse dieser E-Mail.

Also würde ich von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, dem 12- monatigen! Dachte ja nie das so immense Kosten entstehen könnten, zweifelsfrei erfundene Kosten!

Nun denn, mehrere E-Mail plus einem eindeutigen Widerspruch meine Kreditkarte zu belasten, wurden mir für dann 12 Tage Mitgliedschaft als Premium Mitglied insgesamt ca. 440,00 Euro abgebucht. Trotz Widerspruch bei meiner Bank unwiderruflich, gemäß den AGBs von PARSHIP. Das schlimme ist das alle Banken und Sparkassen sich dem beugen, natürlich mit dem Ratschlag zivilrechtlich gegen PARSHIP vorzugehen! Nun denn. Hier mal eine Auflistung der Verbraucherschutzzentrale:

Reichen Sie Klage ein und fordern Sie Ihr Geld zurück

Wenn es Ihnen wie Frau L. ergangen ist, sollten Sie weder vorschnell zahlen noch vorschnell ihren Widerruf zurücknehmen und damit die Mitgliedschaft, die Sie ja eigentlich gar nicht wollen, weiterführen. Ist eine Rückbuchung des als Wertersatz einbehaltenen Betrags nicht möglich und verweigert PARSHIP dessen Rückzahlung, sollten Sie erwägen, Klage einzureichen. Den meisten betroffenen Verbrauchern wurde in den vergangenen Monaten Recht zugesprochen und zu viel gezahltes Geld erstattet.

Auch wenn PARSHIP ehemaligen Kunden zurzeit etwas anderes suggeriert, die Chancen, zu viel gezahltes Geld wiederzusehen, stehen weiterhin gut. Bereits mehrfach hat das Amtsgericht Hamburg PARSHIP verpflichtet, Geld an ehemalige Kunden zurückzuzahlen.

Die Spanne reicht von kleineren Beträgen um die 20,00 Euro bis hin zu höheren Summen von mehreren hundert Euro, die sogar zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent von der Partnervermittlung beglichen werden müssen. Darüber hinaus musste PARSHIP die Anwalts- und Gerichtskosten für die Verfahren in diesen Fällen komplett tragen.

Urteile des Amtsgerichts Hamburg

  • 14. November 2017, Az. 20a C 197/17 (362,01 Euro)
  • 9. Oktober 2017, Az. 6 C 17/17 (240,94 Euro)
  • 5. September 2017, Az. 17a C 91/17 (378,84 Euro)
  • 4. August 2017, Az. 13 C 31/17 (247,05 Euro)
  • 6. Juli 2017, Az. 31b C 40/17 (28,45 Euro)
  • 5. Juli 2017, Az. 31b C 25/17 (215,51 Euro)
  • 14. Juni 2017, Az. 41 C 4/17 (316,74 Euro)
  • 3. Mai 2017, Az. 25b C 95/17 (392,96 Euro)
  • 26. April 2017, Az. 44 C 46/17 (116,55 Euro)
  • 3. April 2017, Az. 20a C 52/17 (386,44 Euro)
  • 22. März 2017, Az. 26 C 55/17 (134,10 Euro)
  • 1. März 2017, Az. 6 C 9/17 (250,20 Euro)
  • 27. Februar 2017, Az. 20a C 442/16 (314,21 Euro)
  • 21. Februar 2017, Az. 23a C 12/17 (172,22 Euro)
  • 30. Januar 2017, Az. 6 C 334/16 (353,59 Euro)
  • 7. Februar 2017, Korrektur zu Urteil vom 30. Januar 2017
  • 30. Januar 2017, Az. 6 C 333/16 (359,10 Euro)
  • 24. Januar 2017, Az. 31a C 236/16 (20,90 Euro)
  • 29. Dezember 2016, Az. 48 C 307/16 (313,43 Euro)
  • 25. Juli 2016, Az. 40 b C 105/16 (223,33 Euro)
  • 30. Juni 2016, Az. 12 C 85/16 (327,44 Euro)
  • 10. Juni 2016, Az. 17 a C 121/16 (427,78 Euro)
  • 12. Januar 2015, Az. 49 C 607/14 (336,15 Euro)

Eine ehemalige PARSHIP-Kundin hat sich – sogar ohne Unterstützung eines Anwalts – gegen den Einbehalt eines Wertersatzes in Höhe von knapp 70,00 Euro gewehrt und Recht bekommen (Versäumnisurteil des Amtsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2015; Az. 18 b C 184/15).

Unser Rat

Ohne Klage werden Sie Ihr Geld wohl nicht wiedersehen. Doch Ihre Chancen vor Gericht stehen gut und Sie gehen ein geringes finanzielles Risiko ein. Es gibt bereits Rechtsanwälte, die sich auf die Wertersatzforderungen von PARSHIP spezialisiert haben.

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, denn Ihre Ansprüche gegenüber PARSHIP verjähren nach drei Jahren. Warten Sie also nicht unnötig lange, um sich Ihr Geld zurückzuholen.

Nun denn, glücklicherweise hab ich eine recht große Community, die z. b.: www.alle11minutenabzockeparship.de ist auch noch frei. Und wenn ich hier richtig bin viele Leidensgenossinnen und Genossen!

Alles gut euch Singles, geht in eine Bar, so wie ich!

Mike

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