Von SCHUFA beantwortete Beschwerde. | 868 Views | 05.08.2019 | 08:51 Uhr
geschrieben von Andre Bodo Kadow

SCHUFA Holding AG (Wiesbaden)

Beschwerde beim Ombudsmann ist zwecklos

Seit Anfang 2018 bin ich nachweisbar komplett schuldenfrei. Die Sperrfrist seitens der SCHUFA von 3 Jahren ärgert doch schon sehr. Vor allem wenn der Gläubiger schriftlich bestätigte, dass ich immer pünktlich und regelmäßig bezahlt habe. Aber lt. SCHUFA hätte ich es nicht. Bei mir bestünde ein erhöhtes Risiko wegen Zahlungsausfällen.

Ich werde nun doch einen Rechtsanwalt einschalten, denn der doch so „ehrenwerte“ Herr Dr. Dr. P. genießt offensichtlich lieber seinen Ruhestand im Ausland, was man ja im Internet lesen konnte. Vielleicht ist er krank und bekommt seine Aufgabe nicht mehr gelevelt. Er hat ja auch nun mal auch sein Alter. Jedenfalls kann er sich die zwei Schreiben, die ich an ihn schickte, noch nicht einmal ansatzweise gelesen haben, denn die Nachweise des Gläubigers und seitens mir sprechen für mich.

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Meine Forderung an SCHUFA Holding AG: Unberechtigter negativer SCHUFA-Eintrag


Firma hat geantwortet nach 9 Monate nach 9 Monate
05.05.2020 | 12:45
Firmen-Antwort von: SCHUFA Holding AG
Abteilung: Team Kundenservice

Sehr geehrter Herr Kadow,

aufgrund dieser Bewertung werden wir ihren Schufa-Score zum negativen anpassen. Ihre Darstellung ist unzureichend und nicht zustreffend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.08.2019 | 18:22
von Andre Bodo Kadow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da wird man auch lange darauf warten, wenn da überhaupt etwas kommt. Da fällt mir aber noch etwas ein: Muss bei der schriftlich zugestellten Schufa-Auskunft die eigene Bankverbindung nicht maskiert dargestellt werden (d. h. mit xxxxxx teilweise unkenntlich gemacht)?


04.09.2020 | 12:29
von Dieter Stemmann | Regelverstoß melden
Die Beschwerde beim Ombudsmann ist sinnlos. Er ist wahrscheinlich bei der Schufa angestellt, sonst müsste er anders urteilen.
Also, diesen Mann kann man vergessen. Es ist nur Zeitverschwendung sich an ihn zu wenden

14.06.2021 | 13:01
von ReclaBoxler-5563341 | Regelverstoß melden
Das hier Persönlichkeitsrechte verletzt werden und gegen das Grundgesetz verstoßen wird, Art 5 GG, freie Meinungsäußerung und sich dieser Verein anmaßt, öffentlich einen Menschen an den Pranger zu stellen. An welche Zeiten erinnert das?

15.06.2021 | 17:19
von ReclaBoxler-5563341 | Regelverstoß melden
Ja, die Erfahrung mußte ich auch machen. Aber jetzt nach über 4 Jahren hartem Ringen. wird diese Institution einiges zu erklären haben.



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