1663 Views | 26.03.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von Gabi Fleischmann
Hallo, wir haben in der ersten Osterferienwoche einen Aufenthalt in o. g. Center Parc gebucht.
Aus bekannten Gründen- Corona- kann dieser Aufenthalt nicht stattfinden.
Center Parcs möchte uns nun für den bereits gezahlten Betrag lediglich einen Gutschein ausstellen. Damit bin ich nicht einverstanden. Kann ich darauf bestehen, mein Geld zurück zu bekommen?
Gabi Fleischmann
Meine Forderung an Center Parcs Germany GmbH:
Barauszahlung des Reisepreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Centerparcs stellt sich quer und dreht dem Kunden noch eine lange Nase. Die denken nicht mal im Traum daran das Geld zu zahlen. Hatte heute mit Anwalt telefoniert. Das einzige ist -> Klagen. Und dann Jahre warten. Das Gutschein ist komplett die Leute für dumm verkauft! Die Beschränklung auf 1 Jahr sorgt wahrscheinlich dafür, dass die hälfte der Gutscheine verfallen werden, weil man sie nicht einlösen kann. (Stichwort: Ferien und ausgebuchte Parks). Nie wieder Centerparcs.
Weiß jemand wie man das als Sammelklage organisieren könnte?
Wie wollen die denn alle abgesagten und neue Urlauber unterbringen? Der dumme ist immer der Kunde und die Chefs sacken die Kohle ein. :-(
Wir haben für die erste Oster-Woche Urlaub gebucht, der bereits am 23.03.20 von Centerparcs storniert wurde.
Ich habe mehrfach e-mails geschrieben und um Erstattung des Reisepreises gebeten. Leider null Chance. Auf einen Brief bekam ich nicht einmal Antwort. Traurig.
Ich finde es schade, dass so mit dem Geld der Urlauber umgegangen wird.
Wir ALLE befinden uns in einer Ausnahme-Situation. Auch wir Urlauber und nicht nur die Reiseanbieter!
Wir Endverbraucher sind in dieser Situation ebenfalls auf unser Geld angewiesen und würden dies lieber gerne auf unserem Konto zurückgebucht wissen, anstatt es Centerparcs als kostenloses Darlehen zur Verfügung zu stellen!