Postbank (Bonn)
Keine kostenlosen Kontoauszüge an rechtmäßige Erben
Bestell-/Kundennummer: 185887108
Leider hat die Postbank im Jahr 2005 die von meiner Mutter für mich in der Filiale in Berlin-Köpenick abgegebene Kontovollmacht verschlampt (eine EC-Karte wurde von mir nicht extra beantragt, sonst wäre uns das aufgefallen).
Erst nach dem Tod meiner Mutter im August 2019 habe ich davon erfahren. Die Kopie der abgegebenen Vollmacht wurde nun natürlich nicht mehr akzeptiert. Die EC-Karte meiner Mutter wurde am Automaten eingezogen.
Die Postbank erhielt also von mir (rechtmäßige Erbin) das eröffnete Testament, damit ich - solange das Konto besteht - regelmäßig Kontoauszüge erhalte. Solange noch ein Kredit von diesem Konto abgebucht wird, soll dieses Konto erhalten bleiben.
Im Oktober 2019 forderte ich postalisch einen Kontoauszug an. Gebühr: 3,30 Euro
In diesem Schreiben bat ich auch um regelmäßige Übersendung eines Kontoauszuges. Darauf wurde gar nicht erst eingegangen.
Im Dezember 2019 forderte ich telefonisch einen Kontoauszug an. Gebühr: 3,30 Euro
Heute wollte ich wieder telefonisch einen Kontoauszug anfordern und bekam zu erfahren, dass eine telefonische Anforderung nicht möglich ist! Ich solle mich doch bitte postalisch an die Postbank wenden. Der Postbank ist meine Anschrift und eben auch das eröffnete Testament bekannt!
Mal abgesehen davon, dass scheinbar die rechte nicht von der linken Hand weiß, was möglich ist, so ist es für mich als Erbin absolut unverständlich, dass für die Anforderung eines normalen Kontoauszuges (das selbständige am Automaten ausdrucken lassen, ist aufgrund der eingezogenen eC-Karte ja nicht mehr möglich) immer wieder eine Gebühr verlangt wird.
Der Tod eines Angehörigen ist schon allein alles andere als einfach, aber durch die Postbank werden in jeglicher Hinsicht immer wieder Steine in den Weg gelegt.