2223 Views | 28.01.2010 | 10:46
von Clau Pren

Outlet.de (Coswig bei Dresden)

Ungewolltes Abo bei outlet.de


mir geht es wie allen auf dieser Seite. ich war am 8.12.09 auf der besagten Seite Outlet.de und habe mich dort auch angemeldet. bis dahin war nicht die rede von einem Abo. aks ich dann auf Abschicken geklickt habe, bekamm ich ein Mail in der mir mitgeteilt wurde, dass ich ein abo für 2 jahre abgeschlossen hab. SCHOCK! Sofort innerhalb von 10 min nach Erhalt dieser Mail, habe ich von meien Wiederrufsrecht gebrauch gemacht und diesem Outlet.de zurückgemailt.

SCHLAGWORTE

Gestern nun am 28.01.10 habe ich bereits von denen die letzte Mahnung über 101 Euro im meinem Postfach gehabt! nachdem ich diesem Outlet.de (Buchhaltung) bereits nach der 1. Mahnung eine mail zurückgeschrieben habe das ich in wierderspruch gegangen bin, aber auf keine einzige Mail eine Antwort von dieser Firma kamm, bin ich mit meinem Wiessen am ende.

Kann mir jemand Tipps geben wie ich mich weiter verhalten soll!


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Kommentare und Trackbacks (16)



28.01.2010 | 11:13
von P.B. | Regelverstoß melden
Ich würde ja gerne "kommentieren", jedoch erhalte ich regelmäßig den Hinweis:

"Diese Webseite [ Anm: ReclaBox ]enthält Fehler und funktioniert möglicherweise nicht richtig."

28.01.2010 | 11:23
von P.B. | Regelverstoß melden
Immer und immer wieder fallen die Leute auf so was rein. Wie unten beschrieben, wird am Rand der Anmeldemaske auf die Kosten hingewiesen, außerdem befinden sie sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die man natürlich VORHER lesen sollte, bevor man irgendetwas anklickt oder gar seine Daten angibt. Aber das kann man ja predigen bis zum Sanktnimmerleinstag ......

Hier kommt ein Hinweis der Verbraucherzentrale. Der ist zwar auch lang, aber nachdem man einmal auf die Nase gefallen ist, wird man das hier vielleicht dann doch bis zum Ende lesen:

outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie "Fabrikverkauf", "Werksverkauf", "Lagerverkauf" und "Restposten" - eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.

Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben - der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.

Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld - die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.

Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.

Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.

Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.

Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.

Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.

28.01.2010 | 11:25
von P.B. | Regelverstoß melden
Schon eigenartig, dass kurze Texte wie oben mein erster und wohl auch dieser hier veröffentlicht werden, jedoch längere nicht, hier erscheint immer der gleiche Hinweis (s. oben).

28.01.2010 | 11:26
von P.B. | Regelverstoß melden
Immer und immer wieder fallen die Leute auf so was rein. Wie unten beschrieben, wird am Rand der Anmeldemaske auf die Kosten hingewiesen, außerdem befinden sie sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die man natürlich VORHER lesen sollte, bevor man irgendetwas anklickt oder gar seine Daten angibt. Aber das kann man ja predigen bis zum Sanktnimmerleinstag ......

Hier kommt ein Hinweis der Verbraucherzentrale. Der ist zwar auch lang, aber nachdem man einmal auf die Nase gefallen ist, wird man das hier vielleicht dann doch bis zum Ende lesen:

outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie "Fabrikverkauf", "Werksverkauf", "Lagerverkauf" und "Restposten" - eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.

Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben - der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.

Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld - die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.

Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.

Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.

Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.

Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.

Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.

28.01.2010 | 11:27
von P.B. | Regelverstoß melden
Immer und immer wieder fallen die Leute auf so was rein. Wie unten beschrieben, wird am Rand der Anmeldemaske auf die Kosten hingewiesen, außerdem befinden sie sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die man natürlich VORHER lesen sollte, bevor man irgendetwas anklickt oder gar seine Daten angibt. Aber das kann man ja predigen bis zum Sanktnimmerleinstag ......

Hier kommt ein Hinweis der Verbraucherzentrale. Der ist zwar auch lang, aber nachdem man einmal auf die Nase gefallen ist, wird man das hier vielleicht dann doch bis zum Ende lesen:

outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie "Fabrikverkauf", "Werksverkauf", "Lagerverkauf" und "Restposten" - eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.

Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben - der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.

Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld - die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.

Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

.....

28.01.2010 | 11:31
von P.B. | Regelverstoß melden
Habe den Artikel jetzt getrennt, veröffentlicht wird aber erst mal wieder nur der erste Teil - beim zweiten heißt es dann wieder "Webseitenfehler" ;-))

28.01.2010 | 11:35
von P.B. | Regelverstoß melden
Und hier der 2. Teil:
Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.

Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.

Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.

Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.

Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.

-----------------------

Getrennte Texte werden also angenommen - lustig ;-)

28.01.2010 | 11:35
von P.B. | Regelverstoß melden
Und hier der 2. Teil:
Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.

Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.

Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.

28.01.2010 | 11:39
von P.B. | Regelverstoß melden
Und jetzt versuchen wir es gleich mit dem dritten Teil, vorher aber kommt der übliche Hinweis ;-))

28.01.2010 | 11:39
von P.B. | Regelverstoß melden
Und hier kommt der 3. und hoffentlich letzte Teil:

Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.

Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.

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Getrennte Texte werden also angenommen - lustig ;-)

28.01.2010 | 11:40
von ReclaBoxler-3414811 | Regelverstoß melden
Hätten sie sich die Seite richtig angesehen, wäre ihnen auch nicht entgangen, dass die Kosten schon vorher klar waren. Nach dem klick auf "kostenlos Anmelden" erscheint ein Fenster mit dem Eingabefeld für ihre Daten. Wenn sie sich die Seite nochmal ansehen, werde auch sie erkennen, daß rechts daneben ein Feld mit "Information" ist und dort steht geschrieben, daß es 96 Euro kostet.

So und nun erzählen sie hier, daß sie abgezockt worden sind?
Das ist ihre eigene schuld, denn wer die AGB's als gelesen abhackt, ohne sie gelesen zu haben, der soll bitte schön auch Lehrgeld bezahlen.

28.01.2010 | 11:40
von P.B. | Regelverstoß melden
Und hier kommt der 3. und hoffentlich letzte Teil:

Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen.de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.

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Getrennte Texte werden also angenommen - lustig ;-)

29.01.2010 | 05:21
von P.B. | Regelverstoß melden
Wäre vielleicht mal angebracht, wenn der ReclaBox-Verantwortliche über die Texte drüberschaut, die er veröffentlicht - DAS hier (doppelte Veröffentlichung) hätte nicht sein müssen !

18.02.2010 | 18:20
von Clau Pren nocht nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.08.2010 | 13:59
von Eckhard Utesch | Regelverstoß melden
Ich gebe den teilnehmern den raht nach meiner erfahrung auf einen
pfändungsbeschlus eines gerichs zu warten und dem zu widersprechen!

30.08.2010 | 01:25
von Eckhard | Regelverstoß melden
Ich glaube die seite ist eingeschlafen?
ich frage den betreiber, oder ist der schon ganz
tot, das würde mir natürlich leid tuhn.



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