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Outlet.de (Coswig bei Dresden)
Ungewolltes Abo bei outlet.de
mir geht es wie allen auf dieser Seite. ich war am 8.12.09 auf der besagten Seite Outlet.de und habe mich dort auch angemeldet. bis dahin war nicht die rede von einem Abo. aks ich dann auf Abschicken geklickt habe, bekamm ich ein Mail in der mir mitgeteilt wurde, dass ich ein abo für 2 jahre abgeschlossen hab. SCHOCK! Sofort innerhalb von 10 min nach Erhalt dieser Mail, habe ich von meien Wiederrufsrecht gebrauch gemacht und diesem Outlet.de zurückgemailt.
Gestern nun am 28.01.10 habe ich bereits von denen die letzte Mahnung über 101 Euro im meinem Postfach gehabt! nachdem ich diesem Outlet.de (Buchhaltung) bereits nach der 1. Mahnung eine mail zurückgeschrieben habe das ich in wierderspruch gegangen bin, aber auf keine einzige Mail eine Antwort von dieser Firma kamm, bin ich mit meinem Wiessen am ende.
Kann mir jemand Tipps geben wie ich mich weiter verhalten soll!






"Diese Webseite [ Anm: ReclaBox ]enthält Fehler und funktioniert möglicherweise nicht richtig."
Hier kommt ein Hinweis der Verbraucherzentrale. Der ist zwar auch lang, aber nachdem man einmal auf die Nase gefallen ist, wird man das hier vielleicht dann doch bis zum Ende lesen:
outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie "Fabrikverkauf", "Werksverkauf", "Lagerverkauf" und "Restposten" - eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.
Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben - der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.
Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld - die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.
Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.
Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.
Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.
Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.
Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.
Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.
Hier kommt ein Hinweis der Verbraucherzentrale. Der ist zwar auch lang, aber nachdem man einmal auf die Nase gefallen ist, wird man das hier vielleicht dann doch bis zum Ende lesen:
outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie "Fabrikverkauf", "Werksverkauf", "Lagerverkauf" und "Restposten" - eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.
Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben - der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.
Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld - die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.
Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.
Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.
Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.
Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.
Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.
Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.
Hier kommt ein Hinweis der Verbraucherzentrale. Der ist zwar auch lang, aber nachdem man einmal auf die Nase gefallen ist, wird man das hier vielleicht dann doch bis zum Ende lesen:
outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung
Rechnungen von outlets.de sorgen derzeit bei vielen Menschen für helle Aufregung. Die Verbraucherzentrale Hessen hat dazu ihre ganz eigene Meinung.
"Outlets und Fabrikverkauf - Bis zu 80 % sparen" heißt es auf der Webseite outlets.de, garneirt mit vielen Produktfotos und Stichworten wie "Fabrikverkauf", "Werksverkauf", "Lagerverkauf" und "Restposten" - eben Begriffen, nach denen viele Schnäppchenjäger suchen.
Um auf outlets.de an die versprochenen Infos zu kommen, muss man sich allerdings registrieren und seine persönlichen Daten eingeben - der übliche Trick bei Abofallen im Internet. Wenig später folgt dann nämlich eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH mit Sitz im noblen Frankfurter Bankenviertel.
Behauptet wird, der Verbraucher habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren macht das insgesamt 192 Euro. Eine schöne Stange Geld - die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hessen allerdings auf keinen Fall gezahlt werden sollte.
Die Hinweise auf die entstehenden Kosten finden sich bei outlets.de nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der
Anmeldemaske und sind in keiner Weise hervorgehoben. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wie auch bei anderen ähnlich gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.
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Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.
Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.
Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.
Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.
Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.
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Getrennte Texte werden also angenommen - lustig ;-)
Reagiert werden sollte nur dann, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Der behauptete Zahlungsanspruch des Anbieters wird dann in einem gerichtlichen Verfahren geklärt. „Erfahrungsgemäß haben die Anbieter solcher Internetangebote hieran jedoch kein Interesse“, erläutert Lassek.
Das werden auch die vielen Betroffenen gerne hören, die sich in unserem Forum zum Thema outlets.de austauschen.
Wer unsicher ist, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen dazu beraten lassen.
Über den im Impressum genannten Geschäftsführer der IContent GmbH stößt man übrigens schnell auf weitere Abzock-Themen im Internet. So sorgten bereits Anfang des Jahres die Angebote der Connects 2 Content GmbH auf den Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de für viel Aufsehen. Hier wurde das Geschäftskonto der Betreiber auf dem sich eine sechsstellige Summe befand, im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eingefroren.
Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen. de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.
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Getrennte Texte werden also angenommen - lustig ;-)
So und nun erzählen sie hier, daß sie abgezockt worden sind?
Das ist ihre eigene schuld, denn wer die AGB's als gelesen abhackt, ohne sie gelesen zu haben, der soll bitte schön auch Lehrgeld bezahlen.
Schnäppchenjäger sollten sich laut Verbraucherzentrale im Übrigen auch vor der Seite www.outletsparen.de hüten, auf der Internetsurfer mit ähnlicher Masche in die Kostenfalle gelockt werden. Betreiber ist hier die Content Services Ltd., die bereits mit ihren Seiten www.opendownload.de und www.softwaresammler.de zu trauriger
Berühmtheit gelangt ist.
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Getrennte Texte werden also angenommen - lustig ;-)
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
pfändungsbeschlus eines gerichs zu warten und dem zu widersprechen!
ich frage den betreiber, oder ist der schon ganz
tot, das würde mir natürlich leid tuhn.