151 Views | 04.02.2022 | 22:16 Uhr
geschrieben von Jude Anitus Wimalathas
Obwohl ich alle erforderlichen Nachweise für den "bleibgesund-Bonus-Wahltarif" im 1. Halbjahr 2021 erbracht habe, wurde der Gesundheitsbonus in Höhe von 70,-- € abgelehnt.
Zum Verständnis:
Der Nachweis der Zahnvorsorge wurde am 24.02.2021 erbracht. Der Nachweis der Impfung wurde am 23.06.2021 erbracht.
Sollte wider Erwarten die Überweisung nicht zeitnah stattfinden, sehe ich mich gezwungen, die Mitgliedschaft zu kündigen sowie rechtliche Schritte einzuleiten.
Meine Forderung an AOK NordWest:
Überweisung des Gesundheitsbonus von 70 €.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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