70 Views | 29.03.2022 | 21:10 Uhr
geschrieben von Chrissie T.

Fitness Park Burglesum GmbH (Bremen)

Laufzeitverlängerung nach fristgemäßer Kündigung

Die Laufzeit wurde trotz fristgemäßer Kündigung einfach ohne Rücksprache verlängert. Und zwar um die jeweiligen Lockdownzeiten. Ich konnte nicht trainieren und habe keine Beiträge gezahlt. Also Gleichstand. Jetzt soll ich die Beiträge für die Zeiten nachzahlen.

Aber: Inzwischen habe ich diverse Mahnungen vom Fitnesspark Burglesum erhalten, dann wurde mit Anwalt gedroht und seit Wochen jetzt ein Inkassounternehmen am Hals.

Rechtsgrundlagen, die passen, können nicht genannt werden. Es wird gedroht und ich soll mir einen Anwalt nehmen. Sie hoffen wohl, wie bei anderen, dass es einen Vergleich gibt, und sie somit zu Geld kommen. Die Studios haben mehrfach Wirtschaftshilfen vom Staat, also von uns allen erhalten, und wollen nun doppelt kassieren.

Demnächst gibt es ein BGH Urteil XII ZR 64/21. Und ähnliche Urteile gibt es schon.

Was für eine miese Taktik, andere haben schon bezahlt, weil sie den Terror, und das ist Terror, nicht ausgehalten haben.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Fitness Park Burglesum GmbH: Keine weitere Beitragszahlung.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


06.04.2022 | 08:38
von Chrissie T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.04.2022 | 12:58
von Chrissie T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.05.2022 | 15:03
von Chrissie T. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BGH Urteil Az XII ZR 64/21 ist da, damit entfällt die Beitragspflicht für Lockdownzeiten und willkürliche Verlängerungen der Laufzeit eines Vertrages bei Kündigung. Für mich ist der Fall damit erledigt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!