Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 270 Views | 13.05.2012 | 20:21 Uhr
geschrieben von Petra Neubeck

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Noch keine Endabrechnung bei Wechsel im November 2011

Bestell-/Kundennummer: 1008557834

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zum 01.11.2011 meinen Stromlieferanten gewechselt und musste meinen Zählerstand für Zählernummer 456238 durchgeben, was ich auch gemacht habe.

Nach mehrmaliger telefonischer Nachfrage, wann denn nun meine Abrechnung kommt, stehe ich heute, 13.05.2012, also sechs Monate nach Übermittlung des Zählerstandes immer noch ohne Endabrechnung da.

Ich rufe monatlich bei E.ON an und werde nur vertröstet. Erwähnen möchte ich, dass alle Mitarbeiter, die ich bereits telefonisch kontaktiert hatte, bestätigt haben, dass die Zählerübermittlung auch in den Daten erfasst ist bzw. der abgelesene Zählerstand vorhanden ist. Einmal ist es eine Systemumstellung, das andere Mal hohes Abrechnungsaufkommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, das kann ja wohl nicht sein, dass ich auf meine Endabrechnung so lange warten muss.

Ich frage Sie nun, WAS SOLL DAS? WANN BEKOMME ICH DIE ENDABRECHNUNG?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.05.2012 | 14:24
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Frau Neubeck,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Schlussrechnung.

Grundsätzlich findet bei einer Schlussrechnung immer ein Datenaustausch zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber statt, der den Zählerstand übermitteln oder bestätigen muss. Es tut uns leid, dass es bei Ihnen länger gedauert hat.

Heute haben wir eine gute Nachricht: die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.06.2012 | 12:21
von Petra Neubeck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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