Von TicketTube beantwortete Beschwerde. | 723 Views | 05.01.2014 | 13:44 Uhr
geschrieben von Christl Wpunkt

TicketTube (Amstelveen)

Bewertung: von Tickettube.de überteuerte Konzertkarten erhalten

Bestell-/Kundennummer: 00037142

Ich kann nur jedem davon abraten, Tickets über Tickettube zu bestellen.

SCHLAGWORTE

Habe im Juni 2013 zwei Konzertkarten für Santiano im Februar diesen Jahres in Hamburg bestellt. Auf der Webseite wurde ein Preis pro Ticket von 79 € genannt. Diesen habe ich auch bezahlt plus 15 € Porto (was ich im Übrigen auch mehr als unverschämt finde).

Auf den Tickets, die ich erhalten habe, steht ein Preis von 57,50 €. Sprich. ich habe pro Ticket 21,50 € mehr bezahlt, als die Karten wert sind und das zu einem Zeitpunkt, als das Konzert nicht ausverkauft oder die Tickets schwer zu bekommen waren. Beim Kauf erfolgte keinerlei Hinweis, dass man ggf. auch weniger teure Tickets erhalten würde. Diese Information versteckt sich irgendwo in den AGBs in Bezug auf ausverkaufte Konzerte, wo man schwerer an Tickets kommt.

Als ich mich an den Kundenservice gewandt habe und die Erstattung des zu viel gezahlten Betrages forderte, bekam ich als Antwort nur den Hinweis auf die AGBs sowie die Information, dass es für dieses Konzert gar keine Tickets für den Preis von 79 € gibt. Für mich heißt das, dass ich als Kundin bewusst getäuscht wurde und Preise genannt bekommen habe, die völlig überteuert sind.

Tickettube lebt davon, dass man vielleicht nicht immer Preise vergleicht und führt nach meinem Verständnis Verbraucher bewusst in die Irre. Das Karten eventuell günstiger oder teurer sind, muss meines Erachtens nach spätestens zum Zeitpunkt des Kaufes explizit erwähnt werden. Dies ist keine Information, die man irgendwo im Kleingedruckten verbergen kann.

Den Vorgang werde ich auch noch an die Verbraucherzentrale Hamburg weitergeben.

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Meine Forderung an TicketTube: Erstattung des zuviel gezahlten Betrages von 21,50€ pro Konzertkarte


Firma hat geantwortet nach 4 Monate nach 4 Monate
29.04.2014 | 18:21
Firmen-Antwort von: TicketTube
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte/r Kunde/in,

wir haben Ihre Nachricht über Reclabox erhalten und möchten gerne dazu Stellung nehmen.

Wir sind ein Ticketwiederverkäufer, daher werden die Karten nicht von uns gedruckt sondern von anderen Händlern, wie diverse Lieferanten und private Anbieter, bezogen. Da diese Händler die Karten oftmals schon zu höheren Preisen als dem Originalpreis (welcher auf dem Ticket verzeichnet ist) verkaufen, erhöhen sich unsere Ausgaben im Einkauf. Diese Ausgaben, sowie Kosten welches jedes Unternehmen zu tragen hat (Personal, Material, Miete, Strom, usw.) plus der Gewinnmarge müssen dann durch den Weiterverkauf der Karten gesichert sein. Dadurch ergibt sich der oftmals im Vergleich sehr hohe Preis. Kurz zusammengefasst, als Ticketwiederverkäufer können wir nicht zu den selben Konditionen unser Service anbieten wie die offiziellen Veranstalter.

Dieses Service ermöglicht unseren Kunden an Veranstaltungen teilzunehmen die sehr beliebt sind und häufig schon ausverkauft sind, was in Ihrem Falle zutrifft. Dem Kunden ist es selbst überlassen ob er zu unseren Konditionen diesen Service in Anspruch nehmen will oder nicht.

Um unsere Kunden nicht zu verunsichern, weisen wir sowohl in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in den vielgestellten Fragen auf diese Preisunterschiede hin. Um Transparenz zu gewährleisten können unsere Kunden den Originalpreis erfragen. Durch Abschluss der Bestellung akzeptieren Sie unsere Konditionen, somit den Preis.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch an unseren Kundenservice wenden. Dieser ist von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 telefonisch unter 0049 (0) 2641 2904 297 oder per Email an: kundenservicetickettube.de erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr TicketTube-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.01.2014 | 17:13
von Christl Wpunkt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Natürlich habe ich keinerlei Antwort auf meine Beschwerde erhalten. Wirklich zu erwarten war das auch nicht. Aber wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt.


12.01.2014 | 17:18
von Christl Wpunkt | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7141063: wenn Sie hier schon schlaumeiern, dann beschäftigen sich doch mal intensiv mit dem Thema AGB-Kontrolle im BGB.
Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig, aber sich wegen 46€ in einen Rechtsstreit zu begeben, lohnt sich nun mal nicht.



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