E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Mahnverfahren ohne einen einzigen Anrufversuch
Bestell-/Kundennummer: EON Vertragskonto: 2420680242611
Hamburg, den 10.04.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezugnehmend auf mein Schreiben vom 06.04.2014. Hiermit übersende Ich Ihnen eine aktualisierte Fassung meiner Stellungnahme.
Ich muss dazu schreiben, dass ich im November 2012 eine Änderung meiner neuen Adressdaten im Internetbereich „mein Eon“ eingetragen habe, wobei wohl nur die neue Telefonnummer übernommen wurde, wie ich bei meinem letzten Login am 05.04.2014 festgestellt habe.
Bei der Abänderung meiner Adressdaten muss etwas schief gelaufen sein, bzw wurden die Daten wohl nicht vollständig übernommen. Das bedauere ich sehr angesichts der aktuellen Entwicklung.
Da ich vor der Endabrechnung regelmäßig Abschläge gezahlt habe, und die Summe von ca. 750€ dem Betrag der Jahresendabrechnung entsprach, bin ich davon ausgegangen, dass sich die Vorauszahlungen mit dem Verbrauch im Jahre 2012 decken würden.Ich habe mich nicht weiter gewundert, als ich nicht mehr von ihnen gehört habe, bis ich das aktuelle Schreiben bekam.
Ich bedauere sehr, dass ihre 2 zugestellten Mahnschreiben mich nicht erreicht haben, und dass der Versuch der Änderung meiner Kontaktdaten wohl etwas schief gelaufen ist und ärgere mich sehr darüber.
Selbstverständlich habe ich meine Adressdaten nachträglich aktualisiert.
Seit November 2012 war ihnen meine neue Festnetznummer bekannt. Warum haben sie bei mir nicht einfach mal angerufen, nachdem sie bemerkt haben, dass etwas mit der Rechnungsadresse nicht stimmt?
Ein Gespräch zwischen uns oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - und ich wäre über ihre Forderungen informiert gewesen.
Nach zwei Jahren als treuer Kunde ihrer Firma frage ich mich, ob ein Anruf nicht zu viel ist?
Nachdem ich mich letztens per Email an sie gewendet hatte, riefen Sie mich am nächsten Tag an.
Ich verstehe voll und ganz, dass sie ihre Forderung an mich richten, sehe mich aber aus den zuvor dargelegten Gründen zu Unrecht behandelt.
Deshalb bin nicht bereit die Gesamtkosten der (Ecovis) Anwaltsgebühren von 186, 90 € alleine zu tragen.
Ich bitte Sie mir diesbezüglich einen Lösungsvorschlag antubieten.
Mit Freundlichem Gruß
29.04.2014 | 13:40
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Membrame Shocker,
Sie hatten zwischenzeitlich telefonischen Kontakt zu unserer Mitarbeiterin. Schön, dass wir die Angelegenheit in diesem Gespräch klären konnten.
Wir freuen uns, wenn Ihr Anliegen nun zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland GmbH